• 10.10.2025, 08:30:32
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FPÖ-LR Rosenkranz: „Pendlerhilfe entlastet arbeitende Menschen in Niederösterreich“

Erinnerung: Noch bis Ende Oktober um die NÖ Pendlerhilfe 2024 ansuchen

St. Pölten (OTS) - 

„Viele fleißige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher pendeln regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Gerade für sie ist die NÖ Pendlerhilfe eine wichtige finanzielle Unterstützung, um die steigenden Mobilitätskosten abzufedern“, betont FPÖ-Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz und erinnert daran, dass Anträge für die NÖ Pendlerhilfe 2024 noch bis 31. Oktober 2025 gestellt werden können.

Das Land Niederösterreich unterstützt mit der NÖ Pendlerhilfe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund weiter Arbeitswege zusätzliche Ausgaben haben. Die Förderung dient dem Ausgleich von Nachteilen durch die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. „Gerade in Zeiten massiv steigender Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten sowie der weiterhin bestehenden CO₂-Steuer ist jede Entlastung für arbeitende Menschen besonders wichtig“, so Rosenkranz.

Für die Förderung gilt:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich

  • Mindestentfernung von 25 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte

  • Finanzielle Aufwendungen für die Fahrten müssen nachweislich entstehen

  • Einkommensgrenzen:

Einpersonenhaushalt: Ꞓ 2.000, -

Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind: Ꞓ 3.600, -

Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder: Ꞓ 3.600, -

Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind: Ꞓ 4.400, -

für jedes weitere Kind: +Ꞓ 800, -

Pendlerinnen und Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen und eine personalisierte Jahreskarte besitzen, erhalten zusätzlich einen „ÖKO-Bonus“ in Höhe von 20 % der errechneten Pendlerhilfe. „Damit fördern wir nicht nur jene, die auf das Auto angewiesen sind, sondern auch all jene, die sich für Bus oder Bahn entscheiden“, unterstreicht Rosenkranz.

Der höchstmögliche Förderbetrag liegt bei 1.000 Euro jährlich, mit ÖKO-Bonus sogar bei 1.200 Euro. Die Antragstellung für den Förderzeitraum 2024 ist noch bis 31. Oktober 2025 möglich – online über die Website des Landes Niederösterreich.
„Ich lade alle Anspruchsberechtigten ein, jetzt noch rasch um die Pendlerhilfe anzusuchen. Diese Förderung ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die täglich weite Wege in Kauf nehmen, um ihren Beitrag zum Wohlstand unseres Landes zu leisten“, so Rosenkranz abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Büro LR Mag. Susanne Rosenkranz

02742/900513733

buero.rosenkranz@noel.gv.at

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