• 09.10.2025, 17:01:03
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  • OTS0181

Bundesrat legt gegen Novelle zum ORF-Gesetz kein Veto ein

Anhörungsrecht der Länder bei Bestellung der Direktor:innen der ORF-Landesstudios fällt

Wien (PK) - 

Derzeit ist der ORF-Generaldirektor bzw. die ORF-Generaldirektorin gemäß ORF-Gesetz verpflichtet, die Meinung des jeweiligen Landes einzuholen, bevor der Stiftungsrat über die Bestellung eines neuen Direktors bzw. einer neuen Direktorin für die neun ORF-Landesstudios entscheidet. Nun wird diese Bestimmung ersatzlos aus dem ORF-Gesetz gestrichen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung grünes Licht für einen entsprechenden Beschluss des Nationalrats gegeben. Bis auf die FPÖ stimmten alle Parteien dafür, keinen Einspruch gegen die Gesetzesnovelle einzulegen. Mit der gleichen Mehrheit wurde auch auf ein Veto gegen eine Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes verzichtet. Ohne weitere Anrechnung der Wohnkosten würden 15 % jener Personen, die derzeit von der ORF-Gebühr befreit sind, 2026 ihre Gebührenbefreiung verlieren, gab der Wiener SPÖ-Bundesrat Sandro Beer zu bedenken.

Auf Initiative von Bundesratspräsident Peter Samt und weiterer Bundesrät:innen hat der Bundesrat außerdem die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Landschafts-, Natur- und Umweltschutz im Spannungsfeld von Bodennutzung, Bodenverbrauch und Energiegewinnung" beschlossen. Das Eingangsreferat wird der ehemalige Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer halten, daran schließen mehrere Panels an. Dabei soll es etwa um die ökologische Verantwortung der Land- und Forstwirtschaft, die ökologischen und ökonomischen Folgen des Ausbaus erneuerbarer Energieträger und die Raumordnung gehen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst, wobei die oberösterreichische Grünen-Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger zuvor bemängelte, dass "bei einem so wichtigen Thema" keine einzige Frau auf der Referentenliste steht. Stattfinden wird die Enquete am 22. Oktober im Parlament.

Entlastungen bei der ORF-Haushaltsabgabe

Die Kärntner FPÖ-Bundesrät:innen Isabella Theuermann und Klemens Kofler begründeten die Ablehnung der ORF-Gesetz-Novelle durch die FPÖ damit, dass die Streichung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute nichts bewirken werde. Eine Einzelmaßnahme trage nichts zur notwendigen "Entpolitisierung" des ORF bei, sagte Theuermann und sprach von einem "Fake-Reförmchen". Konkret warf sie dem ORF etwa mangelnde Objektivität bei der Auswahl der Studiogäste vor.

Auch den vorgesehenen Entlastungen für Unternehmen und für einkommensschwache Haushalte bei der ORF-Gebühr verwehrte die FPÖ ihre Zustimmung. Unternehmen seien weiterhin einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, hielt Theuermann fest. Zudem ortet sie eine "Mogelpackung", weil die Entlastungen vorerst auf zwei Jahre befristet sind. Es gelte, die "ORF-Zwangsabgabe" zur Gänze abzuschaffen, forderte Theuermann.

Konkret sieht die Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz vor, die von Unternehmen zu leistende ORF-Gebühr in den kommenden beiden Jahren ausschließlich auf Basis der Lohnsumme zu berechnen, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten ein Unternehmen hat. Davon profitieren etwa kleinere Baufirmen mit Baustellen in verschiedenen Gemeinden, aber auch große Konzerne, die mehrere Standorte haben, da maximal nur noch 50 ORF-Beiträge zu zahlen sind. Zudem wird mit der Novelle die bestehende Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte durch die Anrechnung von Wohnkosten abgesichert.

Weiterhin Zahlung von Teilbeträgen mit Erlagschein möglich

Begrüßt wurde die Novelle unter anderem von den Bundesrät:innen Sandra Lassnig (ÖVP/K), Sandro Beer (SPÖ/W), Simone Jagl (Grüne/NÖ) und Julia Deutsch (NEOS/W). Der ORF sei eine wesentliche Säule der Demokratie und in Zeiten von Fake-News, Echokammern "und FPÖ-TV" wichtiger denn je, sagte etwa Lassnig. Zudem hob sie die vorgesehene Entlastung von Unternehmen im Ausmaß von rund 10 Mio. Ꞓ hervor.

Erfreut zeigten sich Lassnig und Beer außerdem darüber, dass Personen, die die ORF-Gebühr mit Erlagschein zahlen, auch künftig nicht die gesamte Jahresgebühr auf einmal entrichten müssen. Es gehe beim ORF-Beitrags-Gesetz um "Gerechtigkeit und Fairness", sagte Beer, zumal viele Personen, die derzeit von der ORF-Gebühr befreit sind, ihre Gebührenbefreiung ohne die vorliegende Gesetzesnovelle verlieren würden. Die vorgesehene Befristung der Entlastungen begründete Beer damit, dass man schauen müsse, wie sich die neue Regelung für Unternehmer auf die Beitragseinnahmen des ORF auswirke, schließlich gehe es um rund 10 Mio. Ꞓ.

NEOS-Bundesrätin Deutsch wertete die Abschaffung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute als weiteren Schritt, um den politischen Einfluss auf den ORF zu reduzieren. Freie Medien könnten nur dort bestehen, wo die Politik Abstand halte, betonte sie.

Grüne vermissen große Gremienreform

Von "kleinen, aber sinnvollen Änderungen" sprach Grünen-Bundesrätin Jagl. Sie vermisst aber eine große Gremienreform beim ORF, wie sie von der Regierung angekündigt worden sei. Die zuletzt vorgenommenen Änderungen beim Stiftungsrat hätten nicht wirklich zu einer Entpolitisierung geführt, das würden auch Aussagen des Stiftungsratsvorsitzenden zeigen.

Die kritische Haltung der FPÖ zum ORF führt Jagl darauf zurück, dass sich diese "vor faktenbasierter und neutraler Berichterstattung fürchtet". Ein unabhängiger, starker ORF sei kein Luxus, sondern "eine Lebensversicherung für unsere Demokratie", mahnte sie. Auch von Seiten der Bundesrätinnen Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und Verena Schweiger (SPÖ/W) gab es ein klares Bekenntnis zur ORF-Haushaltsabgabe und zum ORF, wiewohl Gitschthaler einmahnte, dass dieser "noch regionaler, effizienter und schlanker" werden müsse. Der ORF sei "einer der letzten Bastionen journalistischer Unabhängigkeit in Österreich", meinte Schweiger und warf der FPÖ vor, diesen "gefügig" machen zu wollen.

Vizekanzler Andreas Babler hob insbesondere hervor, dass mit der Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz auch soziale Härten abgefedert werden. Zudem werde Rechtssicherheit für Unternehmen und den ORF geschaffen und die Unabhängigkeit des ORF weiter gestärkt. Der ORF sei wichtig für den Medienstandort Österreich und wichtig für die österreichische Identität, bekräftigte er. (Fortsetzung Bundesrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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