• 09.10.2025, 13:49:02
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Katzian: Mehr Rechte für Betriebsräte = mehr Rechte für Arbeitnehmer:innen!

Überarbeitete EU-Richtlinie für Euro-Betriebsräte wichtiger Schritt, aber das Ziel ist noch nicht erreicht

Wien (OTS) - 

Seit 1994 vertreten Euro-Betriebsräte (EBR) die Interessen von Arbeitnehmer:innen in multinationalen Konzernen – also Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, davon mehr als 150 an mindestens zwei Standorten in mehreren europäischen Ländern. Aktuell haben rund 900 von 2.500 möglichen EU-weit tätigen Unternehmensgruppen einen EBR. Für ihre Arbeit gibt es jetzt Verbesserungen: Das EU-Parlament gab heute grünes Licht für die von Gewerkschaften lange geforderte Überarbeitung der Richtlinie. „Die Richtlinie ist eine gute Basis für die Weiterentwicklung dieses wichtigen Instruments der Mitbestimmung“, sagt Wolfgang Katzian, Präsident des ÖGB und EGB, „sie bedeutet ein verbessertes Informations- und Konsultationsrecht, mehr Unterstützung in Streitfällen und mehr Geschlechtergerechtigkeit für die EBR-Gremien.“

Wichtige Änderung in der überarbeiteten Richtlinie ist vor allem die stärkere Informationspflicht: Frühere Berichtspflichten von Unternehmensentscheidungen an die Eurobetriebsräte sollen deren Einfluss im Sinne der Arbeitnehmer:innen ermöglichen. Euro-Betriebsräte müssen über transnationale Entwicklungen (von denen Arbeitnehmer:innen in mehr als einem Land betroffen sind) konsultiert werden, bevor eine Entscheidung auf Unternehmensebene gefällt wird. Außerdem ist in der Richtlinie ein erleichterter Zugang zu Gerichten bei Streitfällen inklusive besserer Unterstützung bei Prozesskosten verankert. Empfohlen wird weiters eine Frauenquote von 40 Prozent in den EBR-Gremien.

Einheitliche Sanktionen für Unternehmen bei Nichteinhaltung fehlen weiter

„Der Europa-Betriebsrat ist ein wertvolles Instrument, das vom Management durchaus ernst genommen wird. Die überarbeitete Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber das Ziel haben wir damit noch nicht erreicht“, sagt Katzian. Es fehlen einheitliche Vorgaben für Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Diese unterscheiden sich derzeit von Land zu Land. „Besser wäre es, einheitliche Sanktionen in Höhe von 2 Prozent des weltweiten Umsatzes festzulegen“, präzisiert Katzian die gewerkschaftliche Forderung. Es müsste außerdem klare Leitlinien geben, welche Informationen die Unternehmensleitung als vertraulich einstufen kann.

Nach der formalen Verabschiedung der Richtlinie durch das EU-Parlament und den EU-Rat haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Ein Jahr später sollen die neuen Regeln dann in Kraft treten. „Wir werden uns auf allen Ebenen einbringen“, kündigt Katzian an: „Mehr Rechte für Betriebsräte bedeutet mehr Rechte für Arbeitnehmer:innen!“

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