• 09.10.2025, 09:40:32
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  • OTS0049

Antrag an den VerfGH: Kinderwunsch nur mit Partner? Frauen fordern Gesetzesänderung

Eine Gruppe alleinstehender Frauen fordert Zugang zu Kinderwunschbehandlungen und und hat am 7. Oktober 2025 einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Wien (OTS) - 

In Österreich darf medizinisch unterstützte Fortpflanzung ausschließlich von Ehepaaren und Personen in eingetragenen Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften in Anspruch genommen werden. Alleinstehende Frauen* sind gesetzlich ausgeschlossen – und damit systematisch diskriminiert.

Eine Gruppe betroffener Frauen* hat gemeinsam mit zwei Ärzt*innen aus dem Bereich der Fortpflanzungsmedizin am 7.Oktober 2025 beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht, um diese Ungleichbehandlung zu beenden. „Das Österreichische Gesetz spricht alleinstehenden Frauen* ihr Recht auf ein Familienleben ab, während Frauen* in Beziehungen in Österreich unterstützt werden. Das ist diskriminierend und entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten“, erklärt eine der Antragstellerinnen.

Schon 2012 forderte die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin auch für alleinstehende Frauen zu öffnen. Doch noch immer gilt das Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 nahezu unverändert. Die Folge: Frauen* ohne Partner sind gezwungen, ungewollt kinderlos zu sein oder sich im Ausland behandeln zu lassen, wodurch ungleich höhere Kosten entstehen.

Ein Blick nach Europa zeigt, dass Österreich zunehmend isoliert dasteht. In Frankreich, Deutschland, Spanien oder Dänemark haben alleinstehende Frauen* längst Zugang zu Kinderwunschbehandlungen – Frankreich übernimmt sogar die Kosten für mehrere Behandlungsversuche.

Die Antragstellerinnen* appellieren an den Verfassungsgerichtshof, dass das diskriminierende Gesetz endlich an die gesellschaftliche Realität angepasst werden muss. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung muss allen Frauen* offenstehen – unabhängig vom Familienstand.

„Dass Frauen mit Kinderwunsch in Österreich eine Ehe oder Partnerschaft nachweisen müssen, ist in Anbetracht des Sachlichkeitsgebots verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, diskriminiert alleinstehende Frauen und ist lediglich Ausdruck eines längst überkommenen, paternalistischen Blicks auf die Gesellschaft“, so Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch, der die Antragstellerinnen* im Verfahren vor dem VerfGH vertritt.

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