• 09.10.2025, 08:04:04
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ÖVM informiert: Was Studenten über Haftpflicht- und Haushaltsversicherungen wissen sollten

Bei Wohnortswechsel von erwachsen gewordenen Kindern oder dem Zusammenleben in einer WG ergeben sich oft Unsicherheiten zu Haftpflicht- und Haushaltsversicherung.

ÖVM-Präsident Mag. Alexander Gimborn
Wien (OTS) - 

Ein einfacher Versicherungscheck vor dem Studien- oder Wohnungswechsel kann im Schadensfall viel Stress und Kosten ersparen.

Haftpflichtversicherung: Persönliche Haftpflicht schützt bei unbeabsichtigter Schädigung Dritter (z. B. Körperverletzung Dritter bei Sportausübung, Beschädigung fremder Sachen). Studenten sollten prüfen, ob sie in der eigenen Polizze ausreichend versichert sind oder über die Eltern mitversichert bleiben können: Oft fällt man mit „regelmäßigem“ (Studenten-) Einkommen aus der „Elterndeckung“. Wichtige Punkte sind Deckungssummen, Mietsachschäden und Vertragsbedingungen auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.

Haushaltsversicherung: Deckt Schäden am beweglichen Eigentum innerhalb der Mietwohnung (z. B. Einbruchdiebstahl, Brand, Leitungswasser, Sturm). Für Studierende mit teurer Elektronik (Laptop, Fahrrad, Kamera) ist eine ausreichende Deckung wichtig und empfehlenswert. Zu beachten sind: Versicherungssummen, Neuwertklauseln und ob Fahrräder/mitgenommene Gegenstände außerhalb der Eltern-Wohnung eingeschlossen sind.

Klare Regelungen für Wohngemeinschaften:

  • Jede/r Bewohner/in sollte eine eigene Haftpflichtversicherung besitzen;
  • Haushalt: Entweder jeder versichert seinen eigenen Hausrat oder eine gemeinsame WG-Polizze wird abgeschlossen. Bei gemischten Polizzen auf eine klare Auflistung und Besitzzuordnung achten.
  • Mietsachschäden: Schäden an der Mietsache (z. B. Boden, Türen) sind nur selten über die Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden-Klausel abgedeckt; es gilt zu prüfen, ob die Polizze diese Klausel enthält.

Mitversicherungen prüfen

Viele Jugend- oder Familienpolizzen bieten eine Mitversicherung für unverheiratete, in Ausbildung befindliche Kinder bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zu einem festgelegten Zeitraum nach Auszug. Studierende, die dauerhaft eine eigene Wohnung beziehen, sollten:

  • Prüfen, ob sie weiterhin über die Eltern mitversichert sind (zeitliche/örtliche Einschränkungen möglich; Einkommenssituation).
  • Bei Wegfall der Mitversicherung rechtzeitig eine eigene Haftpflicht- und Hausratversicherung abschließen.
  • Auffällige Wertgegenstände separat melden oder höher versichern.

Praktische Empfehlungen des ÖVM (Österreichischen Versicherungsmaklerring)

1. Versicherungsunterlagen prüfen: Deckungssummen, Ausschlüsse, Mitversicherungsklauseln, Bedingungen für Mietsachschäden und Fahrrad-/Wertgegenstandsschutz.

2. Frühzeitig abschließen: Vor dem Einzug in eine eigene Wohnung bzw. WG eine passende Polizze wählen, um Deckungslücken zu vermeiden.

3. Inventarliste und Fotos: Für Hausratversicherungen Schadensmeldungen erleichtern — Inventarliste mit Anschaffungswerten und Fotos anlegen.

4. Individuelle Beratung: Komplexe Fälle (z. B. Auslandssemester, teure Technik, Sammelversicherung in WG) durch einen ÖVM-Makler prüfen lassen.

Rückfragen & Kontakt

ÖVM Österreichischer Versicherungsmaklerring
Generalsekretärin Ulrike Menger
Telefon: +4314169333-13
E-Mail: menger@oevm.at

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