- 08.10.2025, 22:04:02
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- OTS0171
Bildungskarenz: Sozialausschuss gibt grünes Licht für neue Weiterbildungsbeihilfe
Auch neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf dem Weg ins Plenum
Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat der Nationalrat im März die Abschaffung der Bildungskarenz in der bisherigen Form beschlossen. Zwar konnte auch danach noch mit dem Arbeitgeber eine berufliche Auszeit für Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden, die staatliche Förderung in Form von Weiterbildungsgeld wurde aber gestrichen. Nun liegt ein Nachfolgemodell für die Förderung einer Bildungskarenz in Form der "Weiterbildungsbeihilfe" vor. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung gegeben. Damit ist eine Beschlussfassung noch im Oktober möglich. Kritik kommt von FPÖ und Grünen: Ihrer Meinung nach handelt es sich bei der neuen Weiterbildungsbeihilfe nicht um eine Nachfolgeregelung für die alte Bildungskarenz, vielmehr werde das System zugunsten der Arbeitgeber umgebaut.
Vor der Abstimmung wurden per Abänderungsantrag noch einzelne Adaptierungen am Gesetzentwurf vorgenommen, um Einwänden im Begutachtungsverfahren Rechnung zu tragen. An den verschärften Zugangskriterien zur Bildungskarenz änderte sich aber nichts. Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe will die Regierung vor allem niedriger qualifizierte Personen erreichen. Aus budgetären Gründen werden die Ausgaben außerdem mit jährlich 150 Mio. Ꞓ begrenzt. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen und eine begleitend dazu eingebrachte Änderung des Einkommensteuergesetzes am 1. Jänner 2026.
Weiters passiert hat den Sozialausschuss eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, die einen neuen Aufenthaltstitel für "Grenzgänger" bringt. Damit soll Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat Österreichs haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen, die Ausübung einer unselbständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsplatz nicht anderweitig besetzt werden kann. Für Anträge der Opposition gab es keine Mehrheit.
Neue Weiterbildungsbeihilfe
Mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bildungskarenz (209 d.B.) werden die Auflagen für den Erhalt einer Weiterbildungsbeihilfe im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. Das betrifft etwa höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die gewählte Weiterbildungsmaßnahme und stärkere Kontrollen. So müssen im Zuge der Vereinbarung einer Bildungskarenz künftig der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden. Personen, die weniger als die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 6.450 Ꞓ) verdienen, werden außerdem zu einer Bildungsberatung beim AMS verpflichtet.
Darüber hinaus müssen Beschäftigte, um eine Bildungskarenz antreten zu können, nunmehr mindestens zwölf (statt sechs) Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, wobei es für Saisonbetriebe weiterhin Ausnahmen gibt. Auch ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz ist in Hinkunft nicht mehr möglich: Zumindest 26 Wochen, also 6 Monate, müssen dazwischen liegen. Wer bereits einen Master- oder Diplomabschluss hat, benötigt überdies vier Berufsjahre, davon zwölf Monate beim aktuellen Arbeitgeber.
Die Weiterbildungsmaßnahme hat mindestens 20 Wochenstunden zu umfassen. Bei Personen mit betreuungspflichtigen Kindern unter sieben Jahren reduziert sich diese Anforderung auf 16 Wochenstunden, laut Abänderungsantrag aber nur dann, wenn für die Kinder keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht. Bei Studien müssen zumindest 20 ECTS pro Semester (bzw. 16 ECTS bei Betreuungspflichten) nachgewiesen werden.
Die Entscheidung über die Gewährung von Weiterbildungsbeihilfe trifft weiterhin das AMS, wobei bei Personen, die mehr als die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, der Arbeitgeber mindestens 15 % der Weiterbildungsbeihilfe zu übernehmen hat. Für die Höhe der Beihilfe sieht das Gesetz eine Bandbreite zwischen 40,40 Ꞓ und 67,94 Ꞓ pro Tag vor. Der AMS-Verwaltungsrat hat dazu per Richtlinie ein einkommensabhängiges Stufenmodell vorzulegen.
Ein Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe kann dem Gesetzentwurf zufolge drei Monate vor Beginn der Bildungskarenz gestellt werden, wobei die Auszeit-Vereinbarung mit dem Dienstgeber nur bei Zuerkennung der Förderung wirksam wird. Für Bildungsteilzeit sollen analoge Bestimmungen gelten.
Begleitend zur Regierungsvorlage hat der Ausschuss überdies eine Novelle zum Einkommensteuergesetz und zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ins Plenum geschickt: Demnach soll die Bestimmung, dass Zuschussleistungen des Arbeitgebers - ebenso wie die Weiterbildungsbeihilfe selbst - steuerfrei sind, systematisch korrekt im Einkommensteuergesetz und nicht im Arbeitsmarktservicegesetz geregelt werden. Gleiches gilt für Schulungszuschläge des Arbeitgebers gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz. Auch dieser ergänzende Gesetzentwurf hat im Ausschuss nur die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten.
Grüne kritisieren Einschränkungen bei Bildungskarenz
Kritik am Gesetzentwurf äußerten sowohl die FPÖ als auch die Grünen. Angesichts der vorgesehenen Einschränkungen könne man nicht von einer Nachfolgeregelung für die alte Bildungskarenz sprechen, monierte etwa Grün-Abgeordneter Markus Koza. Arbeitnehmer:innen hätten in Hinkunft nicht mehr die Möglichkeit einer freien Bildungswahl und einer gänzlichen beruflichen Umorientierung. Vielmehr würden nur noch die Interessen des Betriebs zählen. Das sei ein Systemwechsel, der auch durch die vorgesehenen Arbeitgeberzuschüsse deutlich werde.
Sowohl den Grünen als auch der FPÖ ist es in diesem Zusammenhang besonders ein Dorn im Auge, dass der AMS-Verwaltungsrat gemäß den Erläuterungen zum Gesetzentwurf auch in jenen Fällen Arbeitgeberzuschüsse zur Weiterbildungsbeihilfe festlegen kann, in denen der Verdienst unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt. Laut SPÖ und NEOS soll es dabei aber ausschließlich um freiwillige Zuschüsse gehen. Man werde das im Plenum klarstellen, versicherten sie.
Gar nicht im Gesetz geregelt ist Koza zufolge, wie die jährlich zur Verfügung stehenden 150 Mio. Ꞓ verteilt werden. So stelle sich etwa die Frage, ob das Prinzip "first come, first served" gelte. Auch dass Bildungskarenz nicht mehr im Anschluss an eine Elternkarenz in Anspruch genommen werden könne, bedauerte er. Viele Frauen hätten das zur Umorientierung genutzt und danach ein höheres Einkommen bezogen.
Der Kritik Kozas schloss sich sein Parteikollege Ralph Schallmeiner an. Er vermisst außerdem Ausnahmebestimmungen in Bezug auf die vorgeschriebene Mindeststundenzahl für Weiterbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und für Personen, die nahe Angehörige pflegen. Seiner Meinung nach sollten für diese Personengruppen die gleichen Regelungen wie für Personen mit Betreuungspflichten gelten. Offen ist für ihn auch, ob Menschen mit Behinderungen während einer Bildungskarenz weiterhin Anspruch auf persönliche Assistenz haben.
Niedergeschrieben haben die Grünen ihre Vorstellungen von einem Nachfolgemodell für die alte Bildungskarenz in einem - bereits im März eingebrachten - Entschließungsantrag (164/A(E)), der bei der Abstimmung aber keine Mehrheit fand.
FPÖ ortet reine Betriebsförderung
In eine ähnliche Stoßrichtung ging die Kritik der FPÖ. "Wir bewegen uns davon weg, Arbeitnehmer zu qualifizieren", klagte Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. Vielmehr würden künftig Betriebe mit AMS-Geldern unterstützt. Sie ortet darin einen "Tabubruch". Es werde keine Weiterbildung mehr geben, von der nicht der Betrieb profitiere, ist Belakowitsch überzeugt. Ehrlicher wäre es gewesen zu sagen, man könne sich die Bildungskarenz nicht mehr leisten.
FPÖ-Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik erinnerte daran, dass die Bildungskarenz von vielen jungen Müttern dazu genützt worden sei, um die Karenz zu verlängern. Nun würden Frauen mit mehreren Kindern faktisch von der Bildungskarenz ausgeschlossen, da sie die Anforderungen für die Beschäftigungszeiten nicht erfüllen könnten, kritisierte sie. Dass in diesem Zusammenhang immer wieder von einem "Missbrauch" der Bildungskarenz gesprochen werde, empörte ihre Fraktionskollegin Andrea Michaela Schartel: Die jungen Mütter hätten einfach die gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen. Eine offene Frage ist für Schuch-Gubik auch, wie in Zukunft sichergestellt werden kann, dass für vom AMS genehmigte Weiterbildungen keine Rückzahlungen gefordert werden können.
Höherer Mindestsatz von 1.212 Ꞓ
Dass die alte Bildungskarenz aufgrund "leerer Kassen" eingestellt werden habe müssen, bedauerte auch SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber. Bei der Nachfolgeregelung habe man Empfehlungen des Rechnungshofs und Vorschläge des Wifo-Instituts berücksichtigt, sagte sie. Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe wolle man verstärkt gering qualifizierte Beschäftigte ansprechen.
Teiber und ihre Fraktionskollegin Verena Nussbaum begrüßten in diesem Sinne, dass die Mindestbeträge für die Weiterbildungsbeihilfe erhöht und ab dem Jahr 2026 valorisiert werden. Durch den Mindestsatz von 1.212 Ꞓ werde die Bildungskarenz für Arbeitnehmer:innen, die nicht so viel verdienen, attraktiver, betonte Nussbaum. Sie hält außerdem die Bildungsberatung beim AMS für wichtig, um zu verhindern, dass Kurse besucht werden, die einem finanziell nichts bringen würden bzw. am Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.
Der Kritik der Grünen und der FPÖ, dass sich die neue Bildungskarenz allein an den Bedürfnissen der Betriebe orientiere, hielten Nussbaum und ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf entgegen, dass auch in der Vergangenheit der Arbeitgeber ein Mitspracherecht gehabt habe. Es habe nie einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz gegeben, hoben sie hervor.
NEOS: Notbremse war nötig
Laut NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser würden die neuen Bestimmungen verhindern, dass Unternehmen höherqualifizierte Personen, die sie eigentlich kündigen wollen, auf Kosten der Steuerzahler:innen in Bildungskarenz schicken. Das habe es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, meinte er. Durch die vorgesehene Arbeitgeberbeteiligung werde es diesen "Umweg" nicht mehr geben, glaubt er. Auch aus budgetärer Perspektive sei es, so Gasser, notwendig gewesen, "die Notbremse zu ziehen". Nunmehr werde die betriebliche bzw. arbeitsmarktpolitische Relevanz von Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt. Für niedrig qualifizierte Beschäftigte bleibe außerdem eine berufliche Umqualifizierung in eine andere Branche möglich. Gasser verwies überdies darauf, dass für Berufstätige, die sich umorientieren möchten, auch das Fachkräftestipendium und das Pflegestipendium zur Verfügung stehen.
Auch nach Meinung von ÖVP-Abgeordneter Graf war es notwendig, "Schlupflöcher zu schließen". Die Bildungskarenz sei nie dafür gedacht gewesen, die Elternkarenz zu verlängern, sagte sie. Laut Rechnungshofbericht seien 25 % der Bezieher:innen von Weiterbildungsgeld ein Jahr nach der Bildungskarenz nicht in Beschäftigung gewesen.
Schumann: Keine Arbeitgeberzuschüsse bei geringem Verdienst
Sozialministerin Korinna Schumann machte geltend, dass auch bei der alten Bildungskarenz "Wohlsituierte" nicht die eigentliche Zielgruppe gewesen seien. Vielmehr solle sich die Weiterbildungsbeihilfe besonders an Menschen richten, die einen niedrigen Ausbildungsgrad und einen niedrigen Verdienst haben. Nichtsdestotrotz stehe die Bildungskarenz weiterhin auch Gutqualifizierten offen. Jeder, der sich weiterbilde, verringere die Gefahr, arbeitslos zu werden.
Was die verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse zur Weiterbildungsbeihilfe betrifft, ist für Schumann "ganz klar", dass es solche für Beschäftigte mit geringem Verdienst nicht geben werde. Der Arbeitgeber solle Zuschüsse leisten können, aber nicht müssen.
Eigener Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen
Die ebenfalls von der Regierung vorgeschlagene und gegen die Stimmen der FPÖ angenommene Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz (211 d.B.) zielt darauf ab, eine Lücke bei der Zulassung von Ausländer:innen zum österreichischen Arbeitsmarkt zu schließen. Mit dem neuen Aufenthaltstitel "Grenzgänger" soll Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarland Österreichs haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen, die Ausübung einer unselbständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten des AMS, in dem bestätigt wird, dass keine geeignete Ersatzarbeitskraft auf die zu besetzende Stelle vermittelt werden kann. Der Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen ist grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr auszustellen, außer der Arbeitsvertrag weist eine kürzere Dauer auf.
Die Maßnahme sei "kein massiver Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel", werde aber einigen Unternehmen helfen, Arbeitsstellen, die schon länger frei sind, zu besetzen, sagte Johannes Gasser im Ausschuss. Gerade in Vorarlberg gebe es hier Probleme. Auch Ernst Gödl (ÖVP) und Sozialministerin Korinna Schumann begrüßten das Schließen der Lücke. Grenzgänger:innen würden in Österreich Steuern zahlen, es gehe darum, dass Betroffene leichter über die Grenze kommen, erklärte Schumann.
FPÖ gegen weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte
Kritisch zum neuen Aufenthaltstitel äußerten sich hingegen die FPÖ-Abgeordneten Andrea Michaela Schartel und Dagmar Belakowitsch. Statt weiter "Drittstaatsangehörige" auf den österreichischen Arbeitsmarkt zu "schleusen", sollten ordentliche Gehälter gezahlt werden, mahnte Belakowitsch. Dann würde es auch keinen Arbeitskräftemangel geben, ist sie überzeugt.
In diesem Sinne wendet sich die FPÖ auch dagegen, die Kriterien für die Rot-Weiß-Rot-Karte weiter zu lockern. Statt "unkontrollierter Zuwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich" sollte mehr in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte investiert werden, heißt es dazu in einem Entschließungsantrag (434/A(E)), der schließlich vertagt wurde.
Er verstehe die Kritik der FPÖ an der Rot-Weiß-Rot-Karte nicht, sagte dazu ÖVP-Abgeordneter Gödl. Es sei Ziel der Regierung gewesen, mehr Fachkräfte über die Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich zu bringen.
Grüne fordern Nachbesserungen bei Altersteilzeit
Im Ausschuss zur Diskussion stand darüber hinaus ein Antrag der Grünen zur Altersteilzeit (464/A). Geht es nach Grün-Abgeordnetem Koza sollen bestimmte Personengruppen auch in Zukunft bis zu fünf Jahre Altersteilzeitgeld vom Staat bekommen können. Im Fokus hat er dabei zum einen Beschäftigte mit originären Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zum anderen Personen, die seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die beschlossene Beschränkung auf drei Jahre sei für all jene ein Problem, die mangels ausreichender Versicherungszeiten keine Teilpension in Anspruch nehmen könnten, argumentiert Koza. Die Möglichkeit, weiterhin bis zu fünf Jahre Altersteilzeit zu beziehen, könnte dazu beitragen, die betroffenen Personengruppen länger im Erwerbsleben zu halten und Invaliditätspensionen bzw. Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Verena Nussbaum (SPÖ) begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass man zunächst einmal schauen solle, wie das Zusammenspiel von Teilpension und Altersteilzeit wirke. Zudem gab sie zu bedenken, dass Behinderungen und geleistete Pflegearbeit altersunabhängig seien. (Schluss Sozialausschuss) gs
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