- 08.10.2025, 19:55:32
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- OTS0170
Sozialausschuss bringt Pensionsanpassung 2026 auf den Weg
Lediglich Pensionen bis 2.500 € werden voll an die Inflation angepasst
Die Regierung hat es bereits im September angekündigt, nun ist es fix: Nur Pensionen bis zu einer Höhe von 2.500 Ꞓ werden im kommenden Jahr voll an die Inflation angepasst. Alle übrigen Pensionsbezieher:innen werden einen Fixbetrag von 67,50 Ꞓ im Monat erhalten. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat heute den Sozialausschuss des Nationalrats passiert und könnte somit bereits nächste Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Für Pensionistinnen und Pensionisten, die erst heuer ihre Pension angetreten haben bzw. noch antreten werden, wird es die halbe Pensionserhöhung geben.
Keine Zustimmung zum Antrag und zu einer begleitenden Gesetzesnovelle gab es von FPÖ und Grünen. Daher ist noch offen, ob die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Einbeziehung sämtlicher Sonderpensionen in den Beitragsdeckel zustande kommt. Die Grünen wollen ihre Zustimmung zur entsprechenden Verfassungsbestimmung im Plenum davon abhängig machen, ob sich die Koalition hinsichtlich einer weiteren Begrenzung sogenannter "Luxuspensionen" bewegt.
Begründet wird die vorgesehene Deckelung der Pensionserhöhung mit der notwendigen Budgetkonsolidierung. Sie hätte gerne allen Pensionsbezieher:innen die Inflation zur Gänze abgegolten, aufgrund der budgetären Lage sei das aber nicht möglich, hielt Sozialministerin Korinna Schumann im Ausschuss fest. Kleine und mittlere Pensionen würden aber "im vollen Ausmaß" angehoben. Damit werden den Abgeordneten Verena Nussbaum (SPÖ), Heike Eder (ÖVP) und Johannes Gasser (NEOS) zufolge rund 71 % der Pensionist:innen die volle Inflationsabgeltung erhalten. "Es ist ein halbwegs erträglicher Schritt gelungen", sagte Schumann. Die FPÖ zeigte allerdings kein Verständnis für den Deckel und warnte vor einem Kaufkraftverlust.
Im Ausschuss zur Diskussion standen überdies mehrere Anträge der FPÖ und der Grünen zum Thema Pensionen, wobei es neben der von den Grünen geforderten Einschränkung von "Luxuspensionen" unter anderem um die Einführung eines Pensionistenpreisindex, die Neuaufstellung des Seniorenrats und "faire" Sozialversicherungsverfahren ging. Die Beratungen darüber wurden vertagt.
Begrenzte Pensionserhöhung auch für Neuzugänge
Um vom Grundsatz abzuweichen, dass Pensionen grundsätzlich an die Inflation anzupassen sind, müssen neben dem ASVG, dem GSVG und dem BSVG auch das für Beamt:innen geltende Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden. Dazu haben ÖVP, SPÖ und NEOS einen gemeinsamen Gesetzesantrag (473/A) vorgelegt, der im Ausschuss mittels eines Abänderungsantrags noch nachgebessert wurde. Damit wollen die Koalitionsparteien klarstellen, dass der Anpassungsdeckel auch auf Pensions-Neuzugänge anzuwenden ist. Laut geltender Rechtslage steht im ersten Jahr nach Pensionsantritt grundsätzlich nur eine Pensionserhöhung im Ausmaß des halben Anpassungsfaktors zu, das wird laut SPÖ-Abgeordneter Nussbaum nun auch für den Fixbetrag gelten.
Abgestellt wird bei der Erhöhung auf das jeweilige Gesamtpensionseinkommen. Hat jemand Anspruch auf mehrere Pensionen, werden diese zusammengerechnet. Um dabei sämtliche Sonderpensionen einzubeziehen, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich. Diese ist in einem eigenen Gesetzesantrag (472/A) verankert, der im Ausschuss ebenfalls nur die Zustimmung der Koalitionsparteien erhielt.
Grüne behalten sich Zustimmung im Plenum vor
Grün-Abgeordneter Markus Koza wollte aber nicht ausschließen, dass die Grünen dem Pensionspaket im Plenum zustimmen werden. Er machte das davon abhängig, ob sich die Koalitionsparteien hinsichtlich einer weiteren Begrenzung sogenannter "Luxuspensionen" bewegen. Es müssten zumindest Verhandlungen darüber starten, sagte er.
Konkret schlagen die Grünen in einem Antrag auf Änderung des Bezügebegrenzungsgesetzes (462/A) vor, die gesetzliche Obergrenze für Pensionen von Funktionären und Bediensteten staatsnaher Rechtsträger bis zum Jahr 2030 schrittweise auf das Siebenfache der Ausgleichszulage zu senken. Derzeit knüpft das Gesetz an der zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage an, was rund dem Zehnfachen der Ausgleichszulage entspricht. Mit der Änderung würde man Koza zufolge nicht nur der angespannten Budgetlage Rechnung tragen und mehr Gerechtigkeit schaffen, sondern auch "einen wesentlichen Konstruktionsfehler" des Gesetzes korrigieren. Die aktuelle Regelung wirke sich negativ auf die Pensionssicherungsbeiträge aus, die mit der Zeit "erodieren" würden, hob er im Ausschuss hervor.
Die Beratungen über den Antrag wurden vom Sozialausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt, wobei Abgeordnete Barbara Teiber zu bedenken gab, dass die seinerzeitige Begrenzung der Sonderpensionen ein "Riesenkraftakt" war, da 25 verschiedene Gesetzesmaterien betroffen gewesen seien. Dabei gehe es auch um Verfassungsmaterie. Nach Meinung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm hätte man hingegen sämtliche Luxuspensionen "schon vor zehn Jahren abschaffen müssen".
FPÖ warnt vor Kaufkraftverlust
Was die Pensionsanpassung 2026 betrifft, übten Wurm und seine Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch scharfe Kritik an der vorgesehenen Begrenzung. Das Gesetz sei "alles andere als gerecht", die Staffelung mit einem Fixbetrag von 67,50 Ꞓ bedeute für viele Pensionist:innen eine reale Pensionskürzung, machte Belakowitsch geltend. Nach der Einführung der E-Card-Gebühr, der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und neuen Selbstbehalten für Krankentransporte stelle dies eine weitere Belastung für Pensionist:innen dar. Die Pensionist:innen müssten "die Zeche für eine schlechte Politik der Regierung zahlen".
Die FPÖ spricht sich für eine volle Inflationsanpassung bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension aus, konnte sich mit einem entsprechenden Entschließungsantrag (442/A(E)) aber ebenso wenig durchsetzen wie mit weiteren Initiativen. So wurden etwa die Beratungen über die Forderung der Freiheitlichen, den von der Statistik Austria in den Jahren 2001 bis 2015 im Auftrag des Seniorenrats erhobenen Pensionistenpreisindex (PIPH) wiederzubeleben und diesen künftig zur Grundlage von Pensionserhöhungen zu machen (443/A(E)) mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. Belakowitsch argumentiert, dass es aufgrund der derzeitigen Orientierung der jährlichen Pensionsanpassung am allgemeinen Verbraucherpreisindex (VPI) zu einer "schleichenden Entwertung" der Pensionen komme, weil Pensionist:innen verhältnismäßig mehr für Lebensmittel, Wohnen, Gesundheit und Pflege ausgeben würden als andere Personengruppen.
SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum hielt dem entgegen, dass es einen Warenkorb der Statistik Austria für den täglichen Einkauf gebe und auch das Einkaufsverhalten anderer Personengruppen nicht gesondert erfasst werde.
ÖVP: Pensionsanpassung ist sozial ausgewogen
Bezüglich der Kritik am Anpassungsdeckel, wiesen sowohl Nussbaum als auch die Abgeordneten Heike Eder (ÖVP) und Johannes Gasser (NEOS) darauf hin, dass mehr als 71 % der Pensionist:innen die volle Inflationsabgeltung erhalten werden. Eder machte zudem darauf aufmerksam, dass die Pensionen in den letzten Jahren stärker erhöht worden seien als die Löhne in vielen Branchen. Der Deckel sei zwar ein "großer Wermutstropfen", sagte ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl, angesichts der "ökonomisch herausfordernden Zeit" brauche es aber Beiträge von allen Bevölkerungsgruppen zur Budgetkonsolidierung. Der ÖVP war es Gödl zufolge wichtig, die Pensionsanpassung sozial ausgewogen zu gestalten, das halten er und Eder für gelungen. Insgesamt spare man durch den Deckel 350 Mio. Ꞓ ein, skizzierte Gödl.
Den NEOS sei es besonders ein Anliegen gewesen, das Gesamtpensionseinkommen zu betrachten, erklärte Abgeordneter Gasser. Er hofft in diesem Sinne, dass die nötige Zweidrittelmehrheit für die Einbeziehung von "Luxuspensionen" zustande kommt, wobei er kein Interesse in dieser Frage bei der FPÖ ortet. Generell betonte Gasser, es werde einer "gemeinsamen Kraftanstrengung" bedürfen, um das soziale System in Österreich auf nachhaltige Beine zu stellen.
FPÖ für Neuaufstellung des Österreichischen Seniorenrats
Weitere im Ausschuss zur Diskussion stehende Anträge der FPÖ betrafen die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, bekannt als "Hacklerregelung" (351/A(E)), und die Neuaufstellung des Österreichischen Seniorenrats (407/A(E)). Letztere sei notwendig, um eine breitere Repräsentanz der Seniorinnen und Senioren in ihrer offiziellen Interessenvertretung sicherzustellen, macht Abgeordnete Rosa Ecker in der Begründung des Antrags geltend. Derzeit würden SPÖ und ÖVP den Seniorenrat dominieren. Die politische Landschaft in Österreich habe sich verändert, sagte Andrea Michaela Schartel im Ausschuss, das müsse sich auch im Seniorenrat abbilden.
Dem hielt SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs entgegen, dass sich die Repräsentanz im Seniorenrat nach der Mitgliederzahl der einzelnen Seniorenorganisationen richte. Eine Wiedereinführung der "Hacklerregelung" halten SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seine Fraktionskollegin Verena Nussbaum aufgrund der "leeren Staatskassen" derzeit für nicht möglich.
Kritik an Sozialversicherungsverfahren
Die beiden Entschließungsanträge wurden schließlich ebenso vertagt wie ein von FPÖ-Abgeordneter Belakowitsch eingebrachten Antrag zu Sozialversicherungsverfahren (435/A(E)). Belakowitsch wirft den Sozialversicherungsträgern mit Hinweis auf verschiedene Medienberichte vor, "willkürliche" Entscheidungen - etwa bei der Ablehnung von Pflegegeld, Rehabilitation oder einer Invaliditätspension - zu treffen und sieht Sozialministerin Schumann gefordert.
Handlungsbedarf sieht auch Grün-Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Er bezweifle, dass der Antrag der FPÖ das richtige Mittel sei, meinte er. Wenn man sich den Umgang der PVA mit Betroffenen von ME/CFS ansehe, dann sei aber klar, dass es nicht nur um einzelne Entscheidungen, sondern um ein System gehe.
Barbara Teiber (SPÖ) hob hervor, dass man Entscheidungen der Sozialversicherungsträger gerichtlich bekämpfen könne. Die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer würden auch immer wieder derartige Verfahren führen und gewinnen. Von "Willkür" zu sprechen, hält sie aber nicht für angebracht. Das sei "ein Schlag ins Gesicht" der Mitarbeiter:innen in der Sozialversicherung, die sich redlich bemühten.
Sozialministerin Korinna Schumann erklärte, dass das Ressort am Thema "dran ist", wobei es um eine sachliche Debatte gehe. Es brauche etwa einheitliche Gutachten. Was laut Schumann nicht angehe, sei, das Sozialversicherungssystem "pauschal schlechtzureden". Es werde viel Positives im Sinn der Menschen geleistet. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs
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