- 08.10.2025, 13:51:32
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EU-Ausschuss des Bundesrats berät EU-Vorschlag zur Unterstützung des europäischen Weinsektors
Verordnungsentwurf sieht neue Begrifflichkeiten für entalkoholisierte Weine und QR-Codes auf Etiketten vor
Mit einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Unterstützung des europäischen Weinsektors befasste sich heute der EU-Ausschuss des Bundesrats. Der Vorschlag beruhe auf Empfehlungen der eigens eingerichteten "High-Level-Group Wein" und sieht unter anderem neue Begrifflichkeiten für entalkoholisierte Weine vor. Zudem sollen QR-Codes auf den Etikettierungen ermöglicht werden, um Angaben digital auszuweisen. Das Europäische Parlament plant noch in diesem Monat seine Verhandlungsposition zu diesem Verordnungsvorschlag vorzulegen. Es wird erwartet, dass das Reformpaket mit Ende des Jahres in Kraft treten könnte.
Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, dass man sich aktiv in die Beratungen der High-Level-Group (HLG) und in die Beratungen zum Verordnungsvorschlag eingebracht habe. Im Vorschlag der Kommission würden sich jedoch einige "zentrale Empfehlungen" der HLG nicht wiederfinden. So würden darin laut Landwirtschaftsministerium EU-finanzierte Marktentlastungen, Budgetflexibilisierung, Risikomanagement sowie Vereinfachungen in der Absatzförderung fehlen. Ein im Ausschuss anwesender Experte des Landwirtschaftsministeriums legte dar, dass es sich bei dem Verordnungsvorschlag um ein "technisches Papier" handle, das Bestimmungen im Weinrecht neu fasse und einige hilfreiche Punkte für Österreich enthalte.
Steigende Nachfrage nach alkoholfreien Weinen, Rückgang beim Rotwein
Der Verordnungsentwurf sehe laut dem Experten beispielsweise vor, die Frist für die Wiederanpflanzung einer gerodeten Weinbaufläche zu verlängern. Dies sei insbesondere für den rückläufigen Rotweinbereich sinnvoll, denn Winzerinnen und Winzer werde damit mehr Zeit gegeben, um zu überlegen, ob sie wieder auspflanzen.
Der Verordnungsvorschlag enthält außerdem Änderungen der Etikettierungsvorschriften, um die Herstellung von Weinerzeugnissen mit einem niedrigeren Alkoholgehalt zu erleichtern. Derzeit seien die Bezeichnungen für entalkoholisierte Weine "sehr sperrig", was das Marketing dieser Erzeugnisse erschwere, betonte der Experte. Man setze daher auf neue Begrifflichkeiten. Auch alkoholfreie Varianten aromatisierter Weine, beispielsweise Wermut, seien davon umfasst. Darüber hinaus sehe der Verordnungsvorschlag auch einige Verbesserungen im Förderschema vor, die man nutzen werde, so der Experte.
Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) begrüßte alle Maßnahmen, die für Weinbäuer:innen hilfreich sein. Der Weinsektor sei eine wichtige Sparte, so Eder-Gitschthaler und erkundigte sich nach dem Anteil der alkoholfreien Weine in Österreich. Nach Auskunft der Handelsketten betrage der Anteil des entalkoholisierten Weins rund 1 bis 1,5 % des Gesamtmarktes, so der Experte. Dieser Bereich sei jedoch "stark steigend", insbesondere bei Schaumwein.
Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) fragte nach den Auswirkungen der Zoll-Politik von US-Präsident Donald Trump auf den Export von Wein. Der Einfuhrzoll auf Wein in die USA betrage derzeit 15 % und betreffe rund 8 % des Weinexports, sagte der Experte. Österreichs Hauptabsatzmarkt sei Deutschland, doch dieser Markt werde nun zunehmend umkämpfter. Denn aufgrund der US-Zölle würden nun auch andere weinproduzierende Länder verstärkt versuchen, den deutschen Markt anzusprechen, so der Experte.
Von Bernadette Kerschler (SPÖ/St) auf den Absatz von Weißwein angesprochen, antwortete der Experte, dass dieser in Österreich derzeit stabil, eine Steigerung allerdings nicht zu erwarten sei. Bei Rotwein gebe es in Österreich einen Konsumrückgang von 10 bis 15 %. Auch in anderen Ländern sinke die Nachfrage, dies sei unter anderem auf den Klimawandel zurückzuführen. Da es wärmer werde, werde weniger Rotwein getrunken. Zudem hätten sich die Kundenwünsche verändert. Rotweine mit 15 % Alkoholgehalt würden nicht mehr nachgefragt werden, so der Experte.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) ging darauf ein, dass Österreich es geschafft habe, bei der Weinproduktion in das Spitzenfeld aufzusteigen. Er sah kritisch, dass Förderungen bewirken könnten, dass Investitionen nur noch bei vorhandener Förderung erfolgen und sprach sich dafür aus "nicht alles zu Tode zu regulieren". Zum Thema Förderungen sagte der Experte, dass man sich dafür einsetze, dass der vorhandene Fördertopf bestmöglich genutzt werde. Jeder Betrieb könne selbst entscheiden, ob er eine Förderung in Anspruch nehmen wolle.
Michael Bernard (FPÖ/N) erkundigte sich nach der Menge an vernichteten Trauben. Die sogenannte Grünernte werde in Österreich nicht angewandt, da diese für Österreich als nicht sinnvoll gelte, sagte der Experte. Eine Krisendestillation, um Weinüberschüsse abzubauen, indem der Wein beispielsweise zu Industriealkohol verarbeitet wird, sei in Österreich nur einmal angewandt geworden. Dies sei während der Coronazeit gewesen, derzeit werde die Maßnahme in Österreich nicht genutzt.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) betonte, dass ein alkoholfreies Weinangebot positiv sei, da es in Österreich rund 350.000 alkoholkranke Menschen gebe. Sie sprach sich für Sortenvielfalt aus und erkundigte sich zudem nach Beispielen für EU-Förderungen für Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels, die laut Verordnungsvorschlag bis zu 80 % gefördert werden können. Weiters wollte Kittl wissen, wie sichergestellt werde, dass Kleinbäuer:innen bei Förderungen nicht benachteiligt werden. Als Beispiele für förderwürdige Investitionsmaßnahmen nannte der Experte Pflanzenschutzmitteltechnologien sowie Sensormodelle im Weinbau, die zur Bekämpfung von Pilzerkrankungen beitragen. Eine Benachteiligung kleiner Betriebe sei nicht zu befürchten, so der Experte, diese würden vielmehr bevorzugt werden, da es Obergrenzen bei Investitionsförderungen gebe, die größere Betriebe viel schneller überschreiten würden. Zur Vielfalt an Weinsorten sagte der Experte, dass sich in diesem Bereich viel getan habe, besonders wichtig seien dabei "PIWI-Sorten", die sogenannten pilzwiderstandsfähigen Rebsorten.
Julia Deutsch (NEOS/W) sprach die elektronische Kennzeichnung der Weine an und wollte wissen, ob diese Kann-Bestimmung auch zur Pflicht werden könnte. Der Weinsektor sei laut diesem Vorschlag der erste Bereich, der künftig für Angaben einen QR-Code am Etikett nutzen könne, um Angaben auf digitalen Wege bereitzustellen, antwortete der Experte. Dies sei im Sinne der Betriebe, da das "Etikett bereits sehr überfrachtet" sei und es ein QR-Code insbesondere auch leichter mache, mehrsprachige Angaben verfügbar zu machen. Diese Möglichkeit werde auch die restliche Lebensmittelbranche sehr interessieren, meinte der Experte. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) bea
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