- 08.10.2025, 12:38:02
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WKÖ-Kraus-Winkler begrüßt Aufstockung des Saisonierkontingents auf 8.000
Eckpunkte für die neue Saisonkontingentverordnung im heutigen Ministerrat beschlossen – Planungssicherheit für Betriebe
„Es ist erfreulich, dass nun Planungssicherheit geschaffen wurde“, begrüßt die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Susanne Kraus-Winkler, die im heutigen Ministerrat beschlossenen Eckpunkte zur neuen Saisonkontingentverordnung. Kraus-Winkler hatte bereits in der Vorwoche, die ursprünglich für September angekündigte, Verordnung dringend eingefordert.
Die Regelung soll nun mit folgenden Eckpunkten in die Begutachtung gehen:
Erhöhung der Saisonkontingente auf 5.500 pro Jahr.
Zur Abdeckung von Saisonspitzen gilt weiterhin ein temporärer Überziehungsrahmen um bis zu 50 %. Im Jahresdurchschnitt darf die Saisonkontingentgrenze nicht überstiegen werden.
Eigenes Kontingent für Arbeitskräfte aus Westbalkan-Staaten.
Zusätzlich zum Kontingent von 5.500 wird die Anwerbung von Saisonarbeitskräften aus EU-Beitrittsländern des Westbalkans (Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina) mit einer jährlichen Obergrenze von 2.500 ermöglicht.
Dieses Saisonkontingent für den Westbalkan wird nicht auf das generelle Kontingent nach der Saisonkontingentverordnung angerechnet.
Antragsstart bereits ab 1. November 2025.
Für die neue Saison 2025/2026 können Anträge bereits ab 1. November 2025 gestellt werden.
Wenn die bundesweite durchschnittliche Auslastung der Tourismuskontingente in den Monaten Dezember 2025 bis Juli 2026 75% übersteigt, gilt die vorliegende Verordnung einmalig für ein weiteres Jahr.
„Die Aufstockung ist dringend notwendig“, so Kraus-Winkler, „um dem erhöhten Arbeitskräftebedarf im Tourismus Rechnung zu tragen, das erforderliche Qualitätsniveau als Top-Tourismusland zu sichern und gleichzeitig das Stammpersonal zu entlasten.“
Mit der Vorverlegung des Stichtages des Stichtages auf 1. November - statt bisher dem 1. Jänner - muss sichergestellt sein, dass ausreichend Saisoniers bereits in der touristischen Hochsaison rund um Weihnachten und Neujahr verfügbar sind, da das Tourismusjahr nicht synchron mit dem Kalenderjahr ist. „Wichtig ist jetzt“, so die Bundesspartenobfrau abschließend, „dass die Verordnung rasch und unbürokratisch umgesetzt wird und auch weiterhin für touristische Mischbetriebe gilt.“ (PWK418/ES)
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