- 06.10.2025, 09:10:33
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LH Mikl-Leitner empfängt neue Zentralbehindertenvertrauensperson der NÖ Gesundheits- und Pflegezentren
Starkes Signal für Inklusion, Barrierefreiheit und Chancengleichheit
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner lud Hannes Neuwirth, die neue Zentralbehindertenvertrauensperson der NÖ Landesgesundheitsagentur, kürzlich zu seinem offiziellen Antrittsbesuch ins Landhaus St. Pölten.
„Menschen mit Behinderung sind ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft – und auch unserer Gesundheits- und Pflegezentren. Mit ihrer Expertise, ihrem Engagement und ihrem Einsatz bereichern sie unsere Einrichtungen jeden Tag aufs Neue“, so die Landeshauptfrau. Dem Land NÖ und auch ihr persönlich sei es „ein großes Anliegen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Chancen haben, unabhängig von einer Behinderung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass wir starke und engagierte Behindertenvertrauenspersonen haben, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen, Barrieren abbauen und damit echte Teilhabe ermöglichen.“
Mit Hannes Neuwirth habe man eine Persönlichkeit gewonnen, die sich seit Jahrzehnten für die Interessen der Beschäftigten starkmache, deren Bedürfnisse kenne und mit großem Engagement an Lösungen arbeite. „Gemeinsam mit seinem Stellvertreter Markus Schwarz wird er die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit viel Kompetenz vertreten und dazu beitragen, dass Inklusion und Chancengleichheit in Niederösterreich nicht nur Schlagworte sind, sondern täglich gelebt werden“, sagte Mikl-Leitner nach dem Antrittsbesuch und betonte: „Denn eine Gesellschaft, die auf Zusammenhalt, Fairness und Respekt setzt, schafft auch die beste Zukunft für unsere Kinder. Ich danke beiden für ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, und wünsche ihnen viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe.“
Gemeinsam mit seinem Stellvertreter Markus Schwarz vertritt Neuwirth die Interessen von über 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen der NÖ Gesundheits- und Pflegezentren, die eine gemeldete Erwerbsminderung von mehr als 50 Prozent haben.
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