• 03.10.2025, 14:01:02
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  • OTS0106

Burgenland Energie gewinnt alle 99 Rechtsfälle gegen Wiener Anwalt Zanger

Auch die letzten drei Fälle wurden vor Gericht gewonnen, Ergebnis: 99:0

Eisenstadt (OTS) - 

Burgenland Energie informiert, dass mit gestern das Bezirksgericht Eisenstadt die nächsten und damit letzten drei vom Wiener Anwalt Zanger eingebrachten Fälle, in denen angebliche Rückforderungen wegen überhöhter Strompreise geltend gemacht wurden, für Burgenland Energie entschieden wurden.

Seit Beginn der von Zanger eingeleiteten 99 Verfahren wurden damit alle 99 Rechtsfälle im Sinne der Burgenland Energie entschieden. Im Zuge der Entscheidungen wurden die jeweiligen Kläger zur Tragung der Prozesskosten von Burgenland Energie verpflichtet. Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Zanger in mehreren Fällen zu Schadenersatzzahlungen an Burgenland Energie verurteilt. Insgesamt belaufen sich die zugunsten von Burgenland Energie zugesprochenen Beträge für Kosten- und Schadenersatz auf über 100.000 Euro.

„Wir haben seit Beginn dieser Klagen immer davor gewarnt, dass es sich um dubiose Geschäftspraktiken von verschiedenen Rechtsanwälten handelt. Nach der Verunsicherung mancher Kunden bleiben für diese am Ende nur verlorene Zeit und hohe Kosten übrig. Für mich gilt, dass sich unsere Kunden, die Burgenländerinnen und Burgenländer auf uns verlassen können. Wir werden auch weiter für unsere Kunden jeden Tag das Beste geben, um sie sicher und zuverlässig zu versorgen, zu servicieren und wenn notwendig auch zu unterstützen“, so Stephan Sharma, CEO von Burgenland Energie.

Neues Strommarktgesetz muss voll und ganz dem Interesse der Kunden dienen

„Das neue Strommarktgesetz bietet die Chance, im Interesse der Kunden wichtige Verbesserungen zu erreichen. Energie ist wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens und unserer Wirtschaft. Daher muss das Gesetz klare, transparente und faire Regelungen für das Verhältnis zwischen Lieferanten und Kunden bieten. Es ist beispielsweise unverständlich, dass Preissenkungen bzw. der Wechsel in einen günstigeren Tarif vom Kunden aktiv zugestimmt werden muss – das ist realitätsfremd und ärgert Kunden wie Lieferanten. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass es, wie beim Einkaufen im Supermarkt, eine einheitliche und verständliche gesetzlich vorgeschriebene Energierechnung gibt", so Sharma abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Mag. Jürgen Schwarz
Unternehmenssprecher Burgenland Energie AG
Telefon: +43 (0)664/88210275
E-Mail: juergen.schwarz@burgenlandenergie.at
https://burgenlandenergie.at

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