• 03.10.2025, 09:09:02
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Neue Regeln bei AMS Leistungen: AK Oberösterreich mahnt Unterstützung der Arbeitssuchenden bei digitalen Tools ein

Linz (OTS) - 

Seit Juli 2025 gelten beim Arbeitsmarktservice (AMS) neue Regeln. So müssen sich arbeitsuchende Menschen und Beziehende von Weiterbildungsgeld nach einem Krankenstand oder Auslandsaufenthalt gleich am nächsten Tag beim AMS melden. Bisher hatte man eine Woche Zeit. Auch wird das Online-System „eAMS-Konto“ wichtiger. „Entscheidend ist, Arbeitssuchende mit der Digitalisierung nicht alleine zu lassen. Es braucht auch persönliche Unterstützung und einen niederschwelligen Zugang zu den Leistungen des AMS“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Der Verlust der Arbeitsstelle ist für viele Menschen ein einschneidendes Ereignis. Arbeitnehmer:innen müssen sich mit dem AMS und der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz auseinandersetzen. Dabei gibt es viele Regeln und Bestimmungen, die sie beachten müssen. Seit Juli 2025 gelten folgende neue Regeln:

  • Die Kommunikation beim AMS erfolgt nun vorrangig über das eAMS-Konto.
  • Wenn Arbeitssuchende erstmalig einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen oder ihr Bezug mehr als zwei Jahre zurückliegt, wird das AMS innerhalb von zwei Wochen einen persönlichen Termin vorschreiben. Dieser ist einzuhalten, damit Arbeitsuchende beim Arbeitslosengeldbezug keine Zeit verlieren.
  • Das Arbeitslosengeld ist vorrangig über das eAMS-Konto zu beantragen. Der Antrag gilt erst dann als gestellt, sobald das vollständig ausgefüllte Antragsformular übermittelt wurde.
  • Fordert das AMS auf, Unterlagen und Informationen zum Antrag nachzureichen, so muss das innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Versäumt der oder die Antragsteller:in die Frist ohne wichtigen Grund, gilt der Antrag erst dann gestellt, wenn die erforderlichen Unterlagen eingelangt sind – oder nach persönlicher Vorsprache.
  • Wer ein eAMS-Konto hat, muss es nutzen. Arbeitsuchende müssen darin an zwei Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) nachsehen, ob es neue Nachrichten gibt. Es kann sein, dass im eAMS-Konto ein Termin für den nächsten Tag steht.
  • Wenn die Arbeitslosigkeit z. B. wegen Krankheit oder anderweitigen Umständen kurz unterbrochen wurde, müssen sich Arbeitsuchende spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der Unterbrechung wieder beim AMS melden – nicht mehr erst nach einer Woche. Dabei ist die Wiedermeldung über das eAMS-Konto, persönlich oder telefonisch möglich. Achtung: Das AMS zahlt erst ab Wiedermeldung.

Digitale Inklusion beachten
Um weiterhin Arbeitssuchenden einen einfachen Zugang zu den Versicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit zu gewähren, muss aus Sicht der AK Oberösterreich die digitale Inklusion bedacht werden. So sollen Arbeitssuchende bei allen Maßnahmen zur Digitalisierung nicht alleine gelassen werden. Der Umgang mit digitalen Tools kann vor allem für Menschen mit wenig digitaler Erfahrung oder mit Verständigungsschwierigkeiten herausfordernd sein.

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
Telefon: 050/6906-2480
E-Mail: gregor.kraftschik@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at

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