- 03.10.2025, 06:33:04
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"Aktion Extrascharf" gegen Fernost-Plattformen: Handelsverband begrüßt VKI-Klage gegen Temu
Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des BMASGPK Verbandsklage eingebracht. Staatssekretärin Königsberger-Ludwig & HV-Will: Plattformen stehen nicht über dem Gesetz!

„Die am 22. September durch den Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Konsumentenschutz eingebrachte Verbandsklage gegen Temu ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen diese 'Aktion Extrascharf' gegen einen der weltgrößten Online-Ramschhändler ausdrücklich“, lautet die erste Reaktion von Rainer Will, Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands. Die Klage wurde beim Handelsgericht Wien eingebracht – unter anderem wegen festgestellten Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen den EU Digital Services Act (DSA).
Ziel der Klage ist es, die von Temu verwendeten manipulativen Designmuster (sog. "Dark Patterns") künftig zu unterbinden. Diese Designelemente auf den digitalen Oberflächen des Online-Marktplatzes zielen darauf ab, die Käufer:innen zu bestimmten Verhaltensweisen zu verleiten – insbesondere unüberlegte Käufe und ungewollte Datenfreigaben.
Temu: einer der weltgrößten Online-Ramschhändler & viertgrößter Marktplatz in Österreich
Temu ist mit einem Bruttowarenwert von mehr als 340 Mio. Euro bereits der viertgrößte eCommerce-Marktplatz in Österreich (Quelle: „E-Commerce-Markt Österreich 2025“; ECDB/Handelsverband). „Der rasante Aufstieg seit dem Markteinstieg im Jahr 2023 war nur möglich, weil Temu in vielen Bereichen unfair agiert. Das haben wir schon mit unserer UWG-Beschwerde vor 14 Monaten erstmals aufgezeigt“, so Rainer Will.
Das Hauptproblem im europäischen eCommerce ist der mangelhafte Vollzug von EU-Regularien. Obwohl große Plattformen wie Temu und Shein nach ihrer Benennung als "Very Large Online Platforms" gemäß Digital Services Act der Aufsicht der EU-Kommission unterliegen, umgehen sie vielfach EU-Vorgaben – meist ohne Konsequenz. Hinzu kommt: Der derzeitige EU-Rechtsrahmen berücksichtigt die Rolle von Online-Marktplätzen beim Verkauf von Waren durch Drittland-Anbieter unzureichend.
September 2024: UWG-Beschwerde des Handelsverbands gegen Temu
Bereits im September 2024 hat der Handelsverband eine Beschwerde gegen Temu wegen festgestellten Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht. Inhalt der Beschwerde waren:
falsche Behauptungen von Temu zu begrenzter zeitlicher Verfügbarkeit von Angeboten,
irreführende Behauptungen zu Preisreduktionen und
falsche Behauptungen zu angeblicher Warenknappheit.
„Unsere UWG-Beschwerde gegen Temu hat bereits Wirkung gezeigt. Wir konnten beobachten, dass viele unserer beanstandeten Verhaltensweisen mittlerweile von Temu abgestellt wurden“, bestätigt Rainer Will. „Dennoch sehen wir weiterhin zahlreiche Verstöße gegen geltendes nationales und EU-Recht. Die Klage des VKI ist daher ein unbedingt notwendiger Schritt, um gegen unerlaubte Verhaltensweisen vorzugehen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Auch große Marktplätze wie Temu stehen nicht über dem Gesetz!"
Der Handelsverband fordert darüber hinaus, dass Online-Plattformen wie Temu als fiktive Einführer oder "deemed importer" für die Einhaltung fiskalischer Vorschriften für die von ihnen vermittelten Produkte verantwortlich sind. Diese Plattformhaftung für die korrekte Warendeklaration muss insbesondere die korrekte Berechnung und Entrichtung von Einfuhrabgaben wie Einfuhrumsatzsteuer und Zoll umfassen.
Mehr Infos dazu finden Sie im HV-eCommerce-Dossier HIER
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