- 02.10.2025, 13:45:03
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- OTS0133
Gewerkschaft vida fordert von WKÖ klaren Widerruf ihrer nachweislich falschen Behauptungen zu missbräuchlichen Krankenständen
Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt: In einem offenen Brief fordert die vida die Minister:innen für Arbeit und Wirtschaft auf, ein Verfahren gegen die WKÖ einzuleiten
In seiner Ausgabe vom 1. Oktober 2025 hat „Der Standard“ berichtet, dass die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in einer Aussendung argumentiert, dass missbräuchliche Krankenstände der Wirtschaft jährlich bis zu 8,5 Milliarden Euro an "Wertschöpfungsverlusten" kosten würde. Dieses Vorgehen der WKÖ erfülle laut Gewerkschaft vida den Tatbestand der bewussten Irreführung der Öffentlichkeit und der WKÖ-Mitglieder. „Diese Zahl ist nachweislich falsch im Kontext des Missbrauchs. Die 8,5 Milliarden Euro stammen laut WIFO-Fehlzeitenreport aus dem Jahr 2023 und beziehen sich auf die Gesamtkosten, die durch alle gemeldeten Krankenstände – also sowohl durch die berechtigten als auch durch die unberechtigten – entstehen“, stellt vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit in einem offenen Brief an die zuständigen Minister:innen für Arbeit, Korinna Schumann, und für Wirtschaft, Wolfgang Hattmannsdorfer, richtig. Hebenstreit fordert die beiden Bundesminister:innen auf, ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die WKÖ einzuleiten, um die Umstände dieser Falschmeldung zu klären.
Der vida-Vorsitzende begründet dies in seinem Schreiben damit, dass „die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verbreitung unwahrer Tatsachen durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts“ dem Gebot der Gesetzmäßigkeit widerspreche.
Hebenstreit fordert die Minister:innen weiters dazu auf, „Verpflichten Sie die WKÖ zum sofortigen und klaren Widerruf der Behauptung, 8,5 Milliarden Euro Schaden entstünden durch missbräuchliche Krankenstände, und zur künftigen Einhaltung des Gebots der wahrheitsgemäßen Information.“ Zudem sollen Schumann und Hattmannsdorfer sicherstellen lassen, „dass die WKÖ ihre Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich – insbesondere die politische Interessenvertretung – gesetzmäßig führt und nicht mit unwahren Zahlen Stimmung gegen Arbeitnehmer:innen macht.“
Nachfolgend der offene Brief im Wortlaut:
Wien, 2. Oktober 2025
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schumann,
sehr geehrter Herr Bundesminister Hattmannsdorfer,
die Wirtschaftskammern in Österreich sind als Körperschaften öffentlichen Rechts zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet. Ihre Tätigkeit und Finanzierung basieren auf der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft der Unternehmer:innen, was eine besondere Verantwortung für die Wahrheit und die korrekte Verwendung öffentlicher Daten nach sich zieht.
Aktuelle Berichte zeigen jedoch ein massives Problem bei der öffentlichen
Kommunikation der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Dies macht ein sofortiges Einschreiten der ministeriellen Aufsichtsbehörden erforderlich.
Sachverhalt der Falschbehauptung
Wie der STANDARD in seiner Ausgabe vom 1. Oktober 2025 berichtete, hat die WKÖ in einer Aussendung argumentiert, dass missbräuchliche Krankenstände die Wirtschaft jährlich bis zu 8,5 Milliarden Euro an „Wertschöpfungsverlusten" kosten würden.
- Diese Zahl ist nachweislich falsch im Kontext des Missbrauchs.
- Die 8,5 Milliarden Euro stammen laut WIFO-Fehlzeitenreport aus dem Jahr 2023 und beziehen sich auf die Gesamtkosten, die durch alle gemeldeten Krankenstände – also sowohl durch die berechtigten als auch durch die unberechtigten – entstehen.
- Der zitierte Report liefert keine Daten oder Schätzungen zur tatsächlichen Anzahl oder den Kosten missbräuchlicher Krankenstände.
- Die WKÖ hat auf Nachfrage lediglich eingeräumt, „sprachlich unscharf formuliert" zu haben, anstatt ihre Falschmeldung klar richtigzustellen.
Aufforderung zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
Dieses Vorgehen der WKÖ erfüllt unseres Erachtens den Tatbestand der bewussten Irreführung der Öffentlichkeit und der eigenen Mitglieder durch ihre gesetzliche Interessenvertretung. Diese Nutzung korrekter Daten in einem falschen Kontext, um eine politische Forderung zu untermauern, untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Kammersystems.
Gemäß § 136 Abs. 2 des Wirtschaftskammergesetzes (WKG) umfassen die Aufsichten der Bundesminister:innen die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung. Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verbreitung unwahrer Tatsachen durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts widerspricht dem Gebot der Gesetzmäßigkeit.
Wir fordern Sie daher als zuständige Bundesminister:innen und oberste Aufsichtsbehörden auf:
- Leiten Sie ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die Wirtschaftskammer Österreich ein, um die Umstände der Falschmeldung zu klären.
- Verpflichten Sie die WKÖ zum sofortigen und klaren Widerruf der Behauptung, 8,5 Milliarden Euro Schaden entstünden durch missbräuchliche Krankenstände, und zur künftigen Einhaltung des Gebots der wahrheitsgemäßen Information.
- Stellen Sie sicher, dass die WKÖ ihre Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich – insbesondere die politische Interessenvertretung – gesetzmäßig führt und nicht mit unwahren Zahlen Stimmung gegen Arbeitnehmer:innen macht.
Die Unternehmer:innen Österreichs, welche die WKÖ finanzieren, haben ein Recht auf eine dem Gesetz entsprechende, wahrheitsgetreue und transparente Information durch ihre Vertretung.
Mit freundlichen Grüßen,
Roman Hebenstreit
Vorsitzender Gewerkschaft vida
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Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Hansjörg Miethling
Telefon: 0664 / 614 57 33
E-Mail: hansjoerg.miethling@vida.at
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