• 01.10.2025, 17:29:32
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Vertriebene aus der Ukraine: Zugang zu Familienleistungen nur bei Erwerbstätigkeit oder Meldung beim AMS

Weiters Debatte über Umsetzungsbericht zur österreichischen Jugendstrategie im Familienauschuss

Wien (PK) - 

Wenn Vertriebene aus der Ukraine ab November weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen, dann müssen sie entweder erwerbstätig sein oder sich beim AMS melden. Dies sieht ein umfassender Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der heute im Familienausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen beschlossen wurde.

Obwohl dieser Personengruppe aufgrund der europäischen "Massenzustrom-Richtlinie" ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der EU bis 4. März 2026 zusteht, hatten ÖVP, SPÖ und NEOS deren Zugang zu Familienleistungen im Frühjahr vorerst nur bis 31. Oktober 2025 verlängert. Ministerin Claudia Plakolm hatte damals die Einrichtung einer Task Force angekündigt. Diese sollte klare und enge Kriterien für den Bezug von Sozialleistungen erarbeiten.

Betroffen von den Änderungen sind rund 12.000 anspruchsberechtigte ukrainische Eltern von 18.000 Kindern, informierte ÖVP-Abgeordnete Daniela Gmeinbauer. Insgesamt halten sich derzeit laut Statistik Austria etwa 88.000 Ukrainer:innen in Österreich auf.

Die Freiheitlichen lehnten die Gesetzesänderung grundsätzlich ab, da Familienleistungen nur heimischen Familien zur Verfügung stehen sollten. Außerdem sollte man gerade in budgetär angespannten Zeiten bedenken, dass für diese Maßnahme, die zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt werde, rund 3 Mio. Ꞓ pro Monat an Kosten anfallen würden, merkte Rosa Ecker (FPÖ) an.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand auch der Umsetzungsbericht 2024 zur österreichischen Jugendstrategie, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde und somit als enderledigt gilt.

Nachfolgeregelung für Ukrainer:innen mit vier Ausnahmebestimmungen

Mit der nun vorgelegten Nachfolgeregelung soll ein Zusatzerfordernis für den Bezug von Familienleistungen von aus der Ukraine vertriebenen Personen ab dem 1. November 2025 eingeführt werden, heißt es in der Begründung des gesamtändernden Abänderungsantrags (414/A). Dadurch sollen für diesen Personenkreis die Aufnahme und Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit bzw. die Inanspruchnahme des Beratungs- und Vermittlungsangebots des Arbeitsmarktservice gefördert werden.

Personen, die aus der Ukraine vertrieben worden sind, haben ab dem 1. November 2025 dann Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für ihre Kinder, wenn sie entweder - unselbständig oder selbständig - erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Ausgenommen von diesen Bedingungen sind Personen, die jünger als 18 Jahre oder älter als 65 Jahre sind, Eltern mit Betreuungspflichten für ihre erheblich behinderten Kinder sowie Personen, bei denen besonders berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen. Für die Überprüfung der Ansprüche auf Familienbeihilfe soll eine automatisierte Datenübermittlung zwischen dem Dachverband und dem Finanzamt Österreich eingerichtet werden. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2026.

Da der Vorschlag der Regierungsparteien für sie eine Sonderbehandlung einer Personengruppe darstelle, lehne sie den Antrag ab, erklärte Ricarda Berger (FPÖ). Familienleistungen sollten zudem nur heimische Familien erhalten.

Aus Sicht von Barbara Neßler (Grüne) waren viele Fragen noch ungeklärt. Was bedeuten diese Änderungen etwa für Personen mit Betreuungspflichten, für Studierende und für jene, die nicht in Österreich arbeiten, fragte sie. Gelten für diese dann auch Ausnahmebestimmungen?

Christian Oxonitsch (SPÖ) sprach von einer guten Lösung und wies darauf hin, dass die vierte Ausnahmebestimmung eine individuelle Prüfung des Falles möglich mache. Diese gelte nämlich für Personen, "bei denen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen keine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice erfolgt".

Wenn Betreuungspflichten vorliegen, so werde das regionale AMS-Büro genau prüfen, ob eine Jobvermittlung möglich sei, meinte Johannes Gasser (NEOS). Dies hänge natürlich auch immer davon ab, ob es Betreuungsplätze für die Kinder gebe.

Das Arbeitsmarktservice fungiere in Hinkunft als Drehscheibe in dieser Angelegenheit und werde maßgeschneiderte, individuelle Lösungen ermöglichen, war Bundesministerin Claudia Plakolm überzeugt.

Aktueller Bericht zur Jugendstrategie informiert über Maßnahmen und Fortschritte

Im Ausschuss behandelt wurde zudem der dritte Umsetzungsbericht zur österreichischen Jugendstrategie (III-199 d.B.), bei dem der Leiter des Kompetenzzentrums im Bundeskanzleramt Robert Lender den Abgeordneten Rede und Antwort stand.

ÖVP-Vertreter Klaus Lindinger hob die Bedeutung einer breiten Beteiligung der Jugend an den gesellschaftlichen Entwicklungen hervor. Er wertete es auch als positiv, dass 53 der im Bericht angeführten Maßnahmen bereits abgeschlossen werden konnten.

Paul Stich (SPÖ) erkundigte sich nach den geplanten Neuerungen und hielt es für wichtig, dass die gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeiteten Maßnahmen rasch umgesetzt werden können.

Johannes Gasser (NEOS) sprach die aus den Handlungsfeldern abgeleiteten Maßnahmen an und setzte sich für einen Ausbau der Finanzbildung ein. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) wollte wissen, wie die Jugendlichen ausgewählt werden, die an der Erarbeitung der Maßnahmen mitwirken.

Aufgrund aktueller Vorfälle sah Barbara Neßler (Grüne) einen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere wenn es sich um systematisches Versagen handle, müsse rasch agiert werden.

Manuel Pfeifer (FPÖ) sprach die Probleme bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der psychischen Gesundheit an und wollte konkret wissen, wann mehr Angebote geschaffen werden. Seinem Fraktionskollegen Maximilian Weinzierl zufolge sei das Thema Extremismusprävention und insbesondere die Bedrohung durch den Islamismus im Bericht zu vage behandelt worden. Rosa Ecker (FPÖ) zeigte sich enttäuscht darüber, dass die Probleme von benachteiligten Gruppen zu wenig berücksichtigt worden seien.

Plakolm berichtet über Neugestaltung der Jugendziele

Ziel der österreichischen Jugendstrategie ist es, die Jugendpolitik aller Ressorts zu koordinieren sowie unter Einbindung junger Menschen und relevanter Stakeholder entsprechende Strukturen aufzubauen. Der nun vom Bundeskanzleramt veröffentlichte dritte Umsetzungsbericht informiere auf Basis der 35 Ziele über die bestehenden jugendpolitischen Aktivitäten sowie über die Fortschritte in den vier Handlungsfeldern Bildung und Beschäftigung, Beteiligung und Engagement, Lebensqualität und Miteinander sowie Medien und Information, erläuterte Bundesministerin Claudia Plakolm. Die Gesamtkoordination und strategische Weiterentwicklung obliege dem Kompetenzzentrum Jugend im Bundeskanzleramt, wobei die Ziele gemeinsam mit allen Ressorts entwickelt werden. Durch die Zusammenarbeit aller Ministerien sollen die Lebensrealitäten der Jugendlichen noch besser berücksichtigt werden.

Im Jahr 2025 seien 155 aktive Maßnahmen entwickelt worden, die aus thematischer Sicht bunt gemischt seien und von der Attraktivierung des Lehrberufs, diversen Partizipationsprojekten, der psychischen Gesundheit bis hin zu "digital skills" reichen würden. Wichtig war ihr dabei, dass in rund der Hälfte der Fälle die Jugendlichen aktiv mitgewirkt hätten. Dies zeige, dass nicht über die Köpfe der jungen Menschen hinweg agiert werde. Gewährleistet sei auch die internationale Einbettung der österreichischen Jugendstrategie, und zwar durch die Zuordnung zu den European Youth Goals. Derzeit laufe ein Prozess zur Neugestaltung der Jugendziele, berichtete Plakolm, dieser laufe ressortübergreifend und mit Einbindung der jungen Menschen und aller Stakeholder ab. Die Ministerin ging davon aus, dass die neuen Ziele Anfang 2027 vorliegen werden.

Bezugnehmend auf konkrete Fragen hob Plakolm hervor, dass bei der Auswahl der Jugendlichen auf Heterogenität geachtet werde. Dies betreffe nicht nur das Alter, sondern auch den Wohnort, den sozioökonomischen Hintergrund oder den Ausbildungsgrad. Bei vielen der angesprochenen Themen (z.B. psychische Gesundheit, Kindschaftsrecht, Finanzbildung) sei zwar das Familienressort involviert, die Kompetenzen würden aber in anderen Ressorts liegen. Bei der Kinder- und Jugendhilfe seien die Länder gefordert; die entsprechenden Standards seien im Rahmen einer 15a-Vereinbarung festgelegt. Die Extremismusprävention war ihr ein großes Anliegen, dazu gebe es auch schon eine Reihe von Aktivitäten. Als Beispiele nannte sie den Ausbau von Workshops an den Schulen, die Einrichtung einer eigenen Beratungsstelle oder Maßnahmen im digitalen Bereich. Auf eine weitere Frage führte sie aus, dass insgesamt 70.000 Ꞓ an Kosten pro Jahr für die Jugendstrategie anfallen würden.

Lender kündigt Relaunch des Jugendportals an

Im Fokus der umfassenden Jugendstrategie stünden alle 14- bis 24-Jährigen in Österreich, wobei sich einzelne der insgesamt 155 Maßnahmen auch an Kinder und Personen bis 30 Jahre richten würden, teilte der Leiter des Kompetenzzentrums Robert Lender mit. Im Rahmen von sogenannten Reality Checks seien die Schwerpunkte unter Mitwirkung von Jugendlichen und diversen Organisationen entwickelt und reflektiert worden. Die Erfassung von nationalen Aktionsplänen und Strategien mit ihren jeweiligen Jugendbezügen stelle ein weiteres Element der Strategie dar. Generell handle es sich nicht nur um einen Aktionsplan, führte Lender aus, es werde auch versucht, eine Gesamtübersicht über alle Maßnahmen auf Bundesebene zu geben.

Bezüglich der Neugestaltung der Jugendziele teilte Lender mit, dass im heurigen Jahr vor allem ein Fahrplan entwickelt wurde. Im Fokus stünde dabei, dass thematische Lücken geschlossen und die Kooperationen gestärkt werden. Es handle sich jedenfalls um eine "agile Strategie", die es ermögliche, neue Maßnahmen (z.B. Finanzbildung) einzumelden. Was die Maßnahmen im Bereich Extremismus angehe, so werde er noch einmal bei den zuständigen Ressorts nachfragen, versprach Lender.

Um die Bekanntheit der Maßnahmen zu erhöhen, soll es zudem einen Relaunch des Jugendportals geben, wo umfassend über die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Jugendlichen informiert werde. Die Jugendstrategie sei jedoch grundsätzlich auf der Website des BKA zentral abgebildet. (Fortsetzung Familienausschuss) sue


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