• 01.10.2025, 11:38:02
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Kinder brauchen Schutz, Ermutigung und Vertrauen in unseren Rechtsstaat

Wien (OTS) - 

Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Übergriffe oder andere Formen von Gewalt erleben, brauchen vor allem eines: den Mut, sich anzuvertrauen – und die Sicherheit, dass ihre intimsten und schmerzhaftesten Erlebnisse in der weiteren Abklärung und in einem Strafverfahren vertraulich behandelt werden.

Einvernehmlichkeit muss Voraussetzung für Sexualität sein

Der beste Schutz gegen sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt ist umfassende und richtige Aufklärung sowie gute körperliche Selbstwahrnehmung, damit Kinder und Jugendliche ihre eigenen Bedürfnisse und Grenzen kennen. Daher braucht es regelmäßige und altersgemäße Sexualpädagogik und Gewaltprävention in allen Schulstufen, die auch Elterninformationen inkludieren. Im Sinne der Stärkung der ausdrücklichen Zustimmung zu jeglichen sexuellen Handlungen fordern wir eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlage von „Nein ist Nein“ auf „Ja ist Ja“.

Prozessbegleitung als sichere Stütze

Kinderschutzzentren und spezialisierte, kinder- und jugendspezifische Einrichtungen für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bieten dafür einen geschützten Rahmen. Betroffene und ihre Bezugspersonen erhalten dort professionelle Unterstützung – von der ersten Beratung zu einer Anzeige über die Begleitung zu Polizei und Gericht bis hin zur Unterstützung während des gesamten Strafverfahrens.

Kindgerechte Justiz statt Skandalisierung

Kinderschutzorganisationen arbeiten eng mit spezialisierten Opferschutzanwältinnen und -anwälten zusammen, um Kinder und ihre Familien sensibel und fachgerecht zu beraten und im Strafverfahren zu vertreten. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren und sie vor zusätzlicher Belastung zu schützen.

Es ist nicht im Sinne des Opferschutzes, wenn Aussagen von Beschuldigten oder Betroffenen über Anwälte an die Medien und damit in die Öffentlichkeit gelangen und Kinder dadurch über Medien mit Details konfrontiert werden, vor denen sie in schonenden Einvernahmen eigentlich geschützt werden sollen.“ , so Mag.a Petra Birchbauer, Vorstandsvorsitzende und Mag.a Barbara Neudecker, Fachstelle Prozessbegleitung.

Um Kinder vor medialer Retraumatisierung zu schützen, fordern die Kinderschutzzentren ein Zitierverbot für Verfahren, in denen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verhandelt wird.

Vertrauen in die Justiz stärken

Auch wenn gerichtliche Entscheidungen für Außenstehende manchmal schwer nachvollziehbar sind – insbesondere, wenn aus Opferschutzgründen nicht alle Fakten öffentlich gemacht werden können –, darf das Vertrauen in die Justiz nicht durch Skandalisierung untergraben werden.
Mag.a Petra Birchbauer: „Eine voreilige öffentliche Verurteilung oder mediale Infragestellung der Justiz kann betroffene Kinder und ihre Eltern davon abhalten, sich Hilfe zu holen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Das kann nicht unser Ziel sein, denn es schadet nicht nur den Kindern selbst, sondern erschwert zukünftig auch die strafrechtliche Verfolgung von Täter und Täterinnen.“

Damit Kinder vor Gericht ihre Erlebnisse möglichst authentisch schildern können, ist es wichtig, Beeinflussungen schon im Vorfeld zu vermeiden – etwa durch gezielte Information und Fortbildung aller Beteiligten. Nur so können Kinder ihre Erfahrungen so darstellen, dass ihre Glaubwürdigkeit für das Gericht nachvollziehbar und glaubwürdig bleibt.

Opferrechte anwenden und weiterentwickeln

Österreich verfügt über vielfältige Opferrechte – diese müssen konsequent angewendet und weiterentwickelt werden. Spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtungen leisten hier einen wesentlichen Beitrag und sind ein gelebtes best-practice-Beispiel für „child friendly justice“.

Rückfragen & Kontakt

Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Telefon: 066488736462
E-Mail: info@oe-kinderschutzzentren.at
Website:

https://www.oe-kinderschutzzentren.at/

https://www.pb-fachstelle.at/

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