• 30.09.2025, 17:43:02
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  • OTS0165

Ressourcenknappheit bei der Datenschutzbehörde im Fokus des Justizausschusses

Grüne Initiative zur Stärkung der Behörde wurde vertagt

Wien (PK) - 

Die Arbeitsbelastung der Datenschutzbehörde erörterte der Justizausschuss des Nationalrats heute auf Basis des aktuellen Datenschutzberichts. Der Leiter der Datenschutzbehörde berichtete von zusätzlichen Aufgaben trotz knapper Personalressourcen. Laut Justizministerin Anna Sporrer könnten derzeit allerdings keine neuen Planstellen geschaffen werden. Der Bericht wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen und enderledigt. Eine Initiative der Grünen, um die Datenschutzbehörde mit mehr Ressourcen auszustatten, wurde vertagt.

Steigender Personalaufwand durch zusätzliche Aufgaben

Laut Datenschutzbericht 2024 (III-159 d.B.) konnte die Datenschutzbehörde den überwiegenden Teil der anhängigen Verfahren trotz steigender Verfahrenszahlen abschließen. Neben schriftlichen und telefonischen Rechtsauskünften wurden im Berichtszeitraum insgesamt 2.397 Individualbeschwerden mittels Bescheid oder Einstellung erledigt. Seit dem Jahr 2017 sei bei den Individualbeschwerden eine Steigerung von über 700 % zu verzeichnen. 2024 erhielt die Datenschutzbehörde 1.066 Anzeigen und Anregungen zur Einleitung amtswegiger Prüfverfahren. 796 wurden erledigt, weitere 188 umprotokolliert. Außerdem wurden 1.216 nationale Sicherheitsverletzungen ("Data Breaches") nach der DSGVO gemeldet. Eine Vielzahl der gemeldeten Vorfälle stand in Verbindung mit unterschiedlichsten Arten von Ransomware.

Justizministerin Anna Sporrer erinnerte daran, dass mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee eine zweite Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Österreich eingerichtet wurde. Novelliert worden sei auch das sogenannte Medienprivileg im Datenschutz nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Der steigende Personal- und Ressourcenaufwand der Behörde hänge auch mit dem Informationsfreiheitsgesetz, der KI-Verordnung sowie mit der Plattformarbeit zusammen.

Die zusätzlichen Aufgaben erläuterte der als Auskunftsperson geladene Leiter der Datenschutzbehörde Matthias Schmidl. Für das Informationsfreiheitsgesetz wurde ein Leitfaden erstellt, der die informationspflichtigen Organe bzw. Einrichtungen in datenschutzrechtlichen Belangen unterstützen soll. Die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes werde außerdem von der Datenschutzbehörde begleitend evaluiert, erfuhr ÖVP-Mandatar Thomas Elian. Durch die KI-Verordnung komme neben der Rolle als Grundrechtsbehörde auch ein gänzlich neuer Tätigkeitsbereich als Marktüberwachungsbehörde hinzu. Zur Produktüberwachung werden unter anderem Konformitätsbewertungen durchzuführen sein, um gegebenenfalls Produkte in Hochrisikobereichen vom Markt zu nehmen. Das sei weitgehendes Neuland für die Datenschutzbehörde, sagte Schmidl. Auch von weiteren EU-Richtlinien sei die Behörde betroffen.

Mit 52 Bediensteten seien die Aufgaben nur schwer zu bewältigen, meinte er. Daher seien interne Effizienzmaßnahmen mit einer klaren Schwerpunktsetzung auf die Behandlung von Beschwerden ergriffen worden. Auf Nachfrage von ÖVP-Mandatar Elian lies Schmidl wissen, dass zu den Effizienzmaßnahmen auch eine interne Aufgabenkritik, die Einführung einer Erstsichtung im Sinne einer Art Triage, die Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit sowie die Bündelung der Aufgabengebiete in Arbeitsgruppen zählen. Er berichtete außerdem von intensiver bilateraler Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarstaaten sowie verstärkter Kooperation durch informelle Zusammenschlüsse mit Interessensverbänden, da es sich bei Fragen der Digitalisierung um eine Querschnittsmaterie handle.

Mit Blick auf die Budgetnotwendigkeiten habe man sich in der Bundesregierung für 2025 und 2026 auf keine zusätzlichen Planstellen verständigt, daher seien im Haushaltszeitraum keine zusätzlichen personellen Ressourcen möglich, sagte die Justizministerin dazu. Sie sei aber bemüht, alle Ressourcen, die möglich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf der Anpassung des Personalplans werde im nächsten Jahr ausverhandelt.

Verfahren gegen Medien, Zuständigkeiten und Ressourcenengpässe

Ein Überprüfungsverfahren des Mediums "Fass ohne Boden" und das Spannungsfeld zwischen Einsichtnahme und Pressefreiheit bzw. Redaktionsgeheimnis wurde von Markus Tschank (FPÖ) angesprochen. Dabei handle es sich um keinen Präzedenzfall, lies der Leiter der Datenschutzbehörde wissen. Es würden auch Verfahren gegen andere Medieninhaber geführt werden, wobei das Recht auf freie Meinungsäußerung stets geachtet werde. Im genannten Fall sei das Verfahren wegen der Ankündigung, Daten von Angehörigen von Abgeordneten veröffentlichen zu wollen, eingeleitet worden.

Die SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Manfred Sams fragten nach Auswirkungen der Judikatur auf die Datenschutzbehörde. Laut Schmidl sei die Behörde etwa bei höchstgerichtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich des Rechts auf Information unmittelbar betroffen. Noch nicht ausjudiziert sei, ob juristischen Personen gegenüber der Datenschutzbehörde ein Beschwerderecht eingeräumt werden soll. Es liege am Verfassungsgerichtshof, darüber zu befinden, wurde Sophie Marie Wotschke (NEOS) informiert.

Mandatar Sams (SPÖ) erfuhr überdies, dass es mit den Tätigkeiten des Parlamentarischen Datenschutzkomitees zu keinen Überlappungen komme, da die Kompetenzen klar abgegrenzt seien und entsprechende Fälle abgetreten wurden. Das Parlamentarische Datenschutzkomitee ist zuständig für die Datenverarbeitung für Organe im Dienste der Gesetzgebung. Stephanie Krisper (NEOS) hakte bei den Tätigkeiten der Datenschutzbehörde zum Informationsfreiheitsgesetz nach. Nachdem ein Leitfaden erstellt und Schulungen in allen Bundesländern durchgeführt wurden, liege der Fokus nun auf der Evaluierungsverpflichtung.

Süleyman Zorba (Grüne) sprach die Justizministerin darauf an, dass zwei Datenschutz-NGOs wegen der knappen Ressourcen der Datenschutzbehörde eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht hätten. Laut Sporrer könnte eine Planstellenvermehrung zurzeit nicht bewerkstelligt werden, da im Stellenplan kein weiteres Kontingent vorhanden sei. Die internen Effizienzmaßnahmen seien daher aus ihrer Sicht zu begrüßen.

Grüne fordern mehr Mittel für Datenschutzbehörde

Im Ausschuss wurde auch eine Initiative der Grünen behandelt, um die Datenschutzbehörde mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen auszustatten, die sie benötige, um ihre Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen zu können (450/A(E)). Vor allem brauche es eine nachhaltige Aufstockung des Personalstands in einem Ausmaß, das die Erfüllung der übertragenen Aufgaben ermögliche. Während die Bundesregierung mit Messenger-Überwachung und einem "drastischen Ausbau von Videoüberwachung" neue Angriffe auf den Datenschutz von Bürger:innen starte, hungere sie die Datenschutzbehörde mit einer Kürzung von Budgetmitteln aus, so die Kritik. Die Arbeitsbelastung werde absehbar steigen. So sehen die Grünen zusätzliche Aufgaben etwa infolge der Kl-Verordnung, der NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit, aber auch durch die umgesetzte Informationsfreiheit. Dessen ungeachtet spare die Regierung im Budget 2025 und 2026 Mittel bei der Datenschutzbehörde ein.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt. So seien etwa die Regelungen zur Informationsfreiheit erst am 1. September in Kraft getreten, sagte Manfred Sams (SPÖ). Das werde die Arbeit der Datenschutzbehörde zweifellos beeinflussen, man müsse aber die Erfahrungen damit und den tatsächlichen Mehrbedarf abwarten, um eine seriöse Einschätzung zu treffen. Süleyman Zorba (Grüne) hielt dem entgegen, dass die Behörde selbst sage, dass es ein Problem gebe. Insofern gelte es, jetzt Schritte zu setzen. Ministerin Sporrer habe angekündigt, sich um eine Lösung zu bemühen, insofern könne er die Vertagung des Antrags nicht nachvollziehen. (Fortsetzung Justizausschuss) fan/mbu


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