- 30.09.2025, 16:21:05
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Seilbahn Kahlenberg: VwGH bestätigt Notwendigkeit der Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht
Projektbetreiber begrüßt das Ende des Schwebezustandes im UVP-Feststellungsverfahren – „Kommen der Umsetzung damit einen großen Schritt näher“
Im laufenden UVP-Feststellungsverfahren zur Seilbahn Kahlenberg wurde heute eine grundlegende Entscheidung bekannt: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Frage, ob die Seilbahn Kahlenberg einer UVP zu unterziehen ist, durch eine Einzelfallprüfung geklärt werden muss.
Eingeleitet wurde das UVP-Feststellungsverfahren durch einen Feststellungsantrag des (ehemaligen) Klimaschutzministeriums als oberster Seilbahnbehörde an die Wiener Landesregierung, der im Juni 2023 bei der betroffenen Dienststelle der Stadt (MA 22) eingebracht wurde. Im Mai 2024 stellte die Wiener Landesregierung daraufhin fest, dass keine UVP-Pflicht für das Vorhaben bestehen würde – doch diese Entscheidung wurde im Oktober 2024 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheids an die UVP-Behörde zurückverwiesen. Mit dem heute zugestellten Erkenntnis des VwGH wurde das gegen die Entscheidung des BVwG eingelegte Rechtsmittel abgewiesen. Damit steht endgültig fest, dass eine Einzelfallprüfung durch die UVP-Behörde durchgeführt werden muss, um die Frage der UVP-Pflicht der Seilbahn Kahlenberg zu beantworten.
Projektbetreiber erfreut
Der Projektbetreiber Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über die höchstgerichtliche Entscheidung: „Mit der heute erhaltenen Entscheidung hat sich der weitere Weg zur Umsetzung des Projekts gelichtet. Nun haben wir die benötigte Rechtssicherheit darüber, welche Schritte als nächstes zu setzen sind.
Mit der von der MA 22 durchzuführenden Einzelfallprüfung wird die Frage der UVP-Pflicht des Projekts auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt, von daher sind die heute erhaltenen Klarstellungen des VwGH zu begrüßen.“
Umweltverträgliches Vorzeigeprojekt
Ursprünglich war die vorherrschende juristische Einschätzung, dass für die Seilbahn Kahlenberg aufgrund ihres geringen Flächenbedarfs und der für sie geltenden UVP-gesetzlichen Vorgaben keine UVP-Pflicht bestünde. Dem Projektbetreiber war es allerdings wichtig, die diesbezüglich verbleibenden Ungewissheiten an der Behördenzuständigkeit durch ein rechtlich einwandfreies UVP-Feststellungsverfahren abzusichern.
„Wir haben immer gesagt, dass uns jede Entscheidung recht ist, solange sie rechtlich einwandfrei ist und so die erforderliche Rechtssicherheit schafft“, so Dejaco. „Wenn wir nun eine Einzelfallprüfung durchzuführen haben, werden wir unserer Rolle als Projektwerberin gerecht werden und der UVP-Behörde diejenigen Informationen und Daten liefern, die sie für eine fundierte Entscheidung zur Frage der UVP-Pflicht des Projekts benötigt.“
„Für uns steht fest, dass die Seilbahn Kahlenberg ein nachhaltiges und umweltverträgliches Vorzeigeprojekt im öffentlichen Interesse ist. Wir haben alle ökologischen Bedenken immer sehr ernst genommen und im Zuge der Projektentwicklung umfassend berücksichtigt, was sich letztlich auch mit der Konzessionserteilung bestätigt hat. Sollte die nun durchzuführende Einzelfallprüfung die UVP-Pflicht ergeben, so sind wir überzeugt davon, dass die Seilbahn Kahlenberg auch eine UVP positiv absolvieren wird“, so Dejaco abschließend. (Schluss)
Weitere Informationen und Details zur Seilbahn Kahlenberg finden Sie unter www.seilbahn-kahlenberg.at.
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