- 30.09.2025, 14:56:02
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Fürlinger: Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes schafft individuelle Prüfungsmöglichkeiten
Übergangsweise Verpflichtung von Rechtsanwaltschaft und Notariat zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen endet mit 1. Juli 2028
„Gemeinsam setzen ÖVP, SPÖ und NEOS einen wichtigen Schritt im Bereich der Erwachsenenvertretung, der mehr Möglichkeiten für Betroffene schafft und gleichzeitig die Rechtsanwaltschaft und das Notariat nur übergangsweise verpflichtend zur Erwachsenenvertretung heranzieht“, betont ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger zum heutigen Beschluss im Justizausschuss, dem Fürlinger auch vorsitzt. Mit Ausnahme der FPÖ haben alle Fraktionen im Ausschuss für die Novelle gestimmt.
Die federführend von der Volkspartei vorangetriebene Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes wird künftig dafür sorgen, dass zusätzlich zur Möglichkeit des Gerichts, im Verfahren einen Sozialbericht über die betroffene Person einzuholen, ein Antragsrecht der betroffenen Person selbst sowie eine Anregungsmöglichkeit für deren Betreuungsumfeld eingeführt wird. Außerdem wird die Verpflichtung zur Übernahme von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen, ohne dass juristische Expertise notwendig wäre, für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare mit 1. Juli 2028 enden, so der ÖVP-Justizsprecher.
Mit dem Antragsrecht für Betroffene und einer Anregungsmöglichkeit für deren Betreuungsumfeld wird es möglich, dass die aktuelle Lebenssituation von besachwalteten Personen in Hinblick auf die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung überprüft werden kann. „Damit sorgen wir für individuelle Prüfungsmöglichkeiten im Sinne der Betroffenen“, so Fürlinger. Der ÖVP-Justizsprecher weiter: „Und im Bereich der geschaffenen Verpflichtung für die gerichtliche Erwachsenenvertretung für Rechtsanwaltschaft und Notariat stellen wir klar, dass diese nur übergangsweise besteht. Per ‚Sunset Clause‘ wird mit 1. Juli 2028 wieder die ursprüngliche Rechtslage hergestellt.“ (Schluss)
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