- 30.09.2025, 09:50:02
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- OTS0056
Ohne Zugang zu FinanzOnline drohen Fristversäumnisse und Strafzahlungen
Wer die Arbeitnehmerveranlagung 2024 verspätet einreicht, muss laut Finanzamt mit 150 Euro Zwangsstrafe, Verspätungszuschläge und einem geschätzten Steuerbescheid rechnen.
Steuerpflichtige, die ihre Arbeitnehmerveranlagung bisher über FinanzOnline erledigt haben, jedoch die 2-Faktor-Authentifizierung nicht aktiviert haben, verlieren ab diesem Zeitpunkt den Zugang zu ihrem elektronischen Postfach. Damit können sie wichtige elektronische Schreiben des Finanzamts – darunter auch bereits zugestellte Bescheide mit Strafandrohungen – nicht mehr öffnen. „Für das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten. Damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Das kann Mahnverfahren und zusätzliche Strafen sowie Nachzahlungen nach sich ziehen“, erklärt AK-Steuerexpertin Diana Jusic.
Wer künftig Briefe per Post statt elektronischer Nachrichten bevorzugt, kann dies noch vor dem 1. Oktober auf seinem Account unter dem Punkt „Ihre persönlichen Daten“ umstellen. Nach der Umstellung auf die 2-Faktor-Authentifizierung muss man das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, Benachrichtigungen künftig postalisch zuzusenden. Auf der AK-Website kaernten.arbeiterkammer.at/2fa steht dafür ein Musterbrief zum Download bereit.
„In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Kärntnerinnen und Kärntner mit ihrem Unmut über die neuen Regelungen an uns gewandt. Tatsache ist jedoch, dass ab 1. Oktober neue Zugangsregelungen gelten, die niemand umgehen kann“, sagt AK-Präsident Günther Goach und appelliert: „Sorgen Sie für Ihren Zugang, um weiterhin problemlos sämtliche Services von FinanzOnline nutzen zu können.“
Rückfragen & Kontakt
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Helfried Fasser
Telefon: 0664 5047787
E-Mail: h.fasser@akktn.at
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