- 29.09.2025, 17:10:02
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Offener Brief an Ludwig und Hacker zu Gastpatienten aus NÖ und Burgenland
Appell von NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Ärztinnen- und Ärztekammer für NÖ und Ärztekammer für Burgenland
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ludwig! Sehr geehrter Herr Stadtrat Hacker!
Die Problemlage betreffend die Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die nicht Wiener Landesbürger sind („Gastpatienten“), verschärft sich zusehends.
Uns erreichen nicht nur Hilfeersuchen von Patientinnen und Patienten, sondern auch von Ärztinnen und Ärzten, die sich um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sorgen.
Den Gesundheitseinrichtungen in Wien kommt eine, für ein Ballungszentrum typische, wichtige und unverzichtbare Rolle bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten weit über den städtischen Einzugsbereich hinaus zu. Diesem Umstand wurde in der öffentlichen Gesundheitsplanung weitgehend Rechnung getragen, etwa mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit im Rahmen der Bundeszielsteuerung oder der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
Aktuell sieht sich das Land Wien offenbar hinsichtlich der für die Versorgung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ungebührlich benachteiligt. Es stünde in diesem Fall dem Land Wien frei, sich an seine Vertragspartner zu wenden, nötigenfalls auch unter Zuhilfenahme des Rechtsweges. Stattdessen wurde eine Vorgehensweise gewählt, welche zu einer Schlechterbehandlung von Gastpatientinnen und Gastpatienten aus anderen Bundesländern führt.
Verständlicherweise führt dies bei den Betroffenen zu Verzweiflung und nachvollziehbarem Ärger, der sich vereinzelt auch gegenüber dem Gesundheitspersonal äußert.
Immerhin bedeutet die Benachteiligung von Gastpatientinnen und Gastpatienten für die konkret Betroffenen nicht selten eine Verlängerung ihres Leidenszustandes und damit eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. Dabei geht es auch um Behandlungen, die insbesondere aufgrund der fachlichen Expertise in einer bestimmten Wiener Krankenanstalt durchgeführt werden sollten.
Diese Vorgehensweise ist im höchsten Maße geeignet, die Gesundheit von Patientinnen und Patienten zu gefährden und das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende öffentliche Gesundheitsversorgung nachhaltig zu beschädigen.
Wir fordern Sie eindringlich auf, aus Ihrer Sicht allenfalls erforderliche Änderungen der Finanzierung der Wiener Krankenanstalten ausschließlich an die zuständigen Stellen zu adressieren und diesen Konflikt nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten und des Gesundheitspersonals auszutragen. Die Differenzierung nach Wohnsitz muss unverzüglich eingestellt und die Versorgung aller Patientinnen und Patienten ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Michael Prunbauer
NÖ Patienten- und Pflegeanwalt
Dr. Harald Schlögel
Präsident Ärztinnen- und Ärztekammer für NÖ
Dr. Christian Toth Präsident
Ärztekammer für Burgenland
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