- 29.09.2025, 16:35:32
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- OTS0137
Josip Heit erzielt erneuten juristischen Triumph in Europa
Josip Heit, der strategische Berater der Apertum Holding, die sich auf die Entwicklung innovativer Technologien, insbesondere Im Bereich von Fintech und Blockchain spezialisierten hat, kann einen erneuten juristischen Erfolg in Europa verzeichnen. Das Landgericht Frankfurt/Main hat nach Anhörung der Gegenseite eine umfangreiche einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Betreiber der deutsch- und englischsprachigen Website "bekm.eu ", die "BE Conflict Management" mit Sitz in Irland, durchgesetzt. Unter dem Deckmantel der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität veröffentlicht "BE Conflict Management" regelmäßig diffamierend und rechtswidrige Berichte über die Apertum Holding, Josip Heit und andere.
Das Landgericht hat nunmehr mit Beschluss vom 19.09.2025 zu dem Aktenzeichen 2-03 O 315/25 insgesamt 14 einzelne, rechtswidrige Äußerungen (jeweils auf Deutsch und Englisch) im Zusammenhang mit der Apertum Holding untersagt. Im Wiederholungsfalle droht der "BE Conflict Management" ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Zuvor hatten die Apertum Holding und Josip Heit bereits ihren Rechtsstreit gegen die Wertpapieraufsichtsbehörde des Bundesstaates Texas (TSSB) gewonnen. Die Wertpapieraufsichtsbehörde hat alle Ansprüche gegen die Apertum Holding und Josip Heit zurückgewiesen und ihre zuvor erlassene Unterlassungsverfügung aufgehoben. Gleichwohl vertrat die "BE Conflict Management" die Auffassung, sie dürfe weiterhin und ohne jede Anhörung der Betroffenen über die falschen und mittlerweile aufgehoben Anschuldigungen der TSSB berichten. Dem hat das Landgericht Frankfurt einen klaren Riegel vorgeschoben und der "BE Conflict Management" die Verletzung presserechtlicher Grundsätze attestiert.
"Diese Unterlassungsverfügung ist ein großer Erfolg für unseren Mandanten Josip Heit, den strategischen Berater der Apertum Holding", sagt Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser, Gründungspartner der auf Medien- und Äußerungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei IRLE MOSER, Berlin. "Seit Jahren kämpfen wir gegen derartige Diffamierungskampagnen im Internet an, die häufig pseudojournalistisch aus eigenem Gewinnstreben betrieben werden. Die Akteure verstecken sich dabei regelmäßig in völliger Anonymität oder agieren unter ausländischen Briefkastenadressen, obwohl sie sich -wie im Fall von "bekm.eu" in deutscher Sprache a das deutschsprachige Publikum wenden. Mit serösem Journalismus, den diese Plattformern vorgaukeln wollen, hat dies nicht zu tun. Umso wichtiger ist es, diesen Akteuren mit den Mitteln des Rechtsstaates das Handwerk zu legen."
Josip Heit, strategischer Berater der Apertum Holding, fügt hinzu:
"Dieser Gerichtsbeschluss bestätigt erneut, dass wir uns entgegen der öffentlichen Diffamierung durch kriminelle Internetplattformen nicht vorhalten lassen müssen, Rechtswidriges getan zu haben. Wir werden unseren Nutzern weiterhin transformative Technologien anbieten und mit unseren Anwälten zusammenarbeiten, um alle geltenden Gesetze, die für die Nutzung solcher Technologien von Bedeutung sind, in den betreffenden Ländern einzuhalten. Weil wir uns nichts vorzuwerfen haben, werden wir auch in Zukunft gegen Diffamierungskampagnen von Wettbewerbern und Erpressern mit allen juristischen Mitteln vorgehen. Dabei werden wir uns auch konsequent strafrechtlich zur Wehr setzen, bis diesen kriminellen Plattformen -wie auch behindMLM sowie dem dahinterstehenden Netzwerk- das Handwerk gelegt ist".
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