- 29.09.2025, 16:19:02
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FPÖ – Stefan: „Angeblich neuer Sporrer-Vorstoß ist bereits seit langem gesetzlich verankert!“
„Nur Ja heißt Ja“-Schlagzeile der SPÖ-Justizministerin ist Ablenkung von linker Kuscheljustiz und bringt keinen Fortschritt
Mit einer Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts und der Einführung eines Zustimmungsprinzips will SPÖ-Justizministerin Sporrer auf das Skandalurteil vom Freitag reagieren. Wie berichtet, wurden zehn Jugendliche mit Migrationshintergrund vom Vorwurf freigesprochen, eine damals 12-Jährige über Monate hinweg sexuell missbraucht zu haben. FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan zeigte sich darüber auch heute noch empört: „Es gab eine Videoaufnahme, die die abscheulichen Missbrauchshandlungen zeigt und in der das Mädchen seine Peiniger darum bat, aufzuhören – und trotzdem gab es einen Freispruch. Nach so einem Skandal darf man nicht zur Tagesordnung übergehen.“ Kritik übte Stefan auch an all jenen, die vehement gegen eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit argumentieren: „Ein 12 Jahre altes Mädchen ist eine unmündige Minderjährige. Sexuelle Handlungen mit ihr sind daher in jedem Fall strafbar. Obwohl manche gegen die Herabsetzung sind, soll eine 12-Jährige trotzdem mündig sein, sodass sie diesen sexuellen Handlungen zustimmen konnte? Das wurde zumindest im gegenständlichen Verfahren so geandhabt und passt nicht zusammen.“
Zu Sporrers Vorstoß meinte der FPÖ-Justizsprecher: „Das ist ein billiger Versuch der Ablenkung, denn es braucht schon jetzt für sexuelle Handlungen immer die Zustimmung von beiden Beteiligten, andernfalls wäre es eine Vergewaltigung. Kollegin Sporrer wäre daher besser beraten, endlich gegen die linke Kuscheljustiz vorzugehen. Und wir brauchen endlich die Möglichkeit, solche Urteile auch beeinspruchen zu können. Derzeit gibt es bei Urteilen, die von Schöffen- oder Geschworenenkollegien erlassen werden, nur die Möglichkeit, mittels Strafberufung (in der Regel auf Strafhöhe beschränkt) oder Nichtigkeitsbeschwerde gegen formelle Mängel vorzugehen – eine vollumfängliche Anfechtung der Schuldfrage ist ausgeschlossen. Geschworenenurteile enden zumeist als Eintagsentscheidungen (,Wahlspruch') und müssen gemäß geltender Rechtslage auch nicht begründet werden. Das muss sich ändern.“
Ein entsprechender FPÖ-Antrag wird morgen im Justizausschuss des Parlaments diskutiert. Darüber hinaus machte der FPÖ-Justizsprecher darauf aufmerksam, dass viele Sexualdelikte, in denen Asylwerber oder Ausländer als Täter beteiligt waren, bei einer entsprechend strengen Grenzpolitik zu verhindern gewesen wären. „Dieser Umstand tut den Genossen natürlich weh. Viele Frauen und Mädchen haben die verfehlte Asylpolitik der Einheitspartei mit schweren Übergriffen und sogar mit ihrem Leben bezahlt. Damit muss endlich Schluss sein. Wir brauchen die ‚Festung Österreich‘ und ein Aussetzen des Asylrechts in Österreich“, hielt FPÖ-NAbg. Harald Stefan abschließend fest.
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