- 28.09.2025, 08:45:32
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9 Länder und 3+ Krankenkassen – Deshalb müssen Menschen lang auf häusliche Intensivkrankenpflege warten
Volksanwalt Achitz: Länder und Kassen sollen erst Leistung liefern und sich dann im Hintergrund ausmachen, wer welche Kosten übernimmt
Immer wieder melden sich Menschen bei der Volksanwaltschaft, weil sie gefühlte Ewigkeiten warten müssen, bis ihnen die notwendige Intensivkrankenpflege zuhause bewilligt wird. In den meisten Fällen geht es um Patient*innen, die beatmet werden müssen. „Die medizinische Notwendigkeit ist klar. Dass sie ein Recht darauf haben, zuhause behandelt zu werden, ist auch klar. Aber sie werden abwechselnd von Land und Krankenkasse vertröstet, mit dem Hinweis, dass die jeweils andere Seite schuld ist“, berichtet Volksanwalt Bernhard Achitz: „Alle Beteiligten fordern eine einheitliche Regelung für ganz Österreich. Aber da es neun Bundesländer sowie drei große und ein paar kleine Kassen gibt, kann das dauern. Bis dahin muss klargestellt werden, dass die Betreuung sofort sichergestellt wird. Land und Kasse sollen sich dann bitte im Hintergrund ausmachen, wer wieviel zahlt. Diese Diskussionen dürfen nicht auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden!“
Wolfgang A.: Volksanwaltschaft erreicht Bewilligung – Betreuung zuhause gesichert
„Dank mehrerer Höchstgerichtsurteile ist klar: Wenn die Betroffenen nicht ins Heim wollen, sondern lieber zuhause bei ihren Familien leben wollen, dann sind Land und Sozialversicherung gemeinsam verpflichtet, die teure Intensivkrankenpflege zuhause zu finanzieren“, sagt Achitz. Wenn sich die Volksanwaltschaft einschaltet, wird auch meistens eine Lösung gefunden. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ konnte Achitz am 27. September berichten, dass die 24-Stunden-Intensivpflege des Salzburgers Wolfgang A., der seit einem schweren Radunfall vom Hals abwärts gelähmt ist und nicht selbstständig atmen kann, nun funktioniert. Er wird von zwei diplomierten Pflegekräften abwechselnd zuhause betreut.
Wolfgang W. will in gewohnter Umgebung leben und weiter arbeiten
In derselben Sendung berichtete Volksanwalt Achitz aber von einem weiteren Mann, der seit einem Jahr auf die Bewilligung der Intensivkrankenpflege zuhause wartet. Der 45-jährige Wolfgang W. muss wegen einer Muskeldystrophie beatmet werden. Noch übernehmen seine Eltern einen großen Teil der Betreuung, das wird aber aus Altersgründen immer schwieriger. W. will aber in seiner gewohnten Umgebung bleiben und seinen Beruf ausüben. „Das Leben wäre für mich sonst vorbei“, sagt er. Die ÖGK, deren medizinischer Dienst den Antrag auf häusliche Intensivkrankenpflege bereits im April befürwortet hat, und der Gesundheitsfonds Steiermark verweisen W. jeweils auf fehlende Entscheidungen der anderen Seite. Der medizinische Leiter der ÖGK, Andreas Krauter, hat nun aber eine rasche Lösung angekündigt.
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
Rückfragen & Kontakt
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
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