- 26.09.2025, 11:31:03
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Volksanwaltschaft darf Bericht der Volksanwaltschaft nicht im NÖ Landtag diskutieren
Volksanwalt Achitz erinnert, dass die Kapitel zu Altersheimen, Menschen mit Behinderung sowie Kinder- und Jugend-WGs wichtige Empfehlungen an Landespolitik enthalten
Am 25. September stand der Bericht der Volksanwaltschaft über die Präventive Menschenrechtskontrolle auf der Tagesordnung des Niederösterreichischen Landtags. „Leider war die Volksanwaltschaft auch heuer wieder nicht eigeladen, den Bericht in der Sitzung zu präsentieren und mit den Abgeordneten zu diskutieren, wie das in den anderen Bundesländern üblich ist“, bedauert Volksanwalt Bernhard Achitz: „Dieser Bericht enthält auch die Empfehlungen, wie Altersheime, Jugend-WGs und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen menschenrechtskonform zu führen sind. Für diese Einrichtungen sind vor allem die Länder zuständig, teilweise als Träger, jedenfalls aber für die Aufsicht. Entsprechend wichtig wäre es, wenn sich die Landespolitik intensiver damit befassen würde – und das auch durch die Einladung der Volksanwältin und der Volksanwälte demonstrieren würde.“
Der Bericht über die Präventive Menschenrechtskontrolle richtet sich an das Parlament sowie an alle Landtage – und zwar an alle Länder gleichermaßen, da die Empfehlungen sich an die Einrichtungen in ganz Österreich richten. Er geht aber auch über besondere Beobachtungen ein, die die Kontrollkommissionen der Volksanwaltschaft in den Einrichtungen einzelner Bundesländer gemacht haben. Einige Beispiele, die Niederösterreich betreffen:
Psychiatrische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen: In manchen Regionen ist die fachärztliche Versorgung so extrem angespannt, dass keine neuen Patient*innen und Patienten mehr aufgenommen werden bzw. keine Vor-Ort-Versorgung in Pflegeheimen angeboten wird. Das Land NÖ bestätigte die Kritik, dass die freie Arztwahl durch Lage und mangelnde Bereitschaft der Ärzt*innen zu Hausbesuchen beeinträchtigt ist. Solche Versorgungslücken können dazu führen, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Krankenhäuser transferiert werden. Auch mobile psychotherapeutische Angebote fehlen. Ein Pflegeheimleiter gab an, in NÖ nach solchen mobilen Angeboten für Bewohnerinnen und Bewohner, die unter starken Depressionen leiden, vergeblich gesucht zu haben: „Es gibt niemanden im Bezirk, der (mobile) Psychotherapie oder klinisch-psychologische Behandlung anbietet.“ (ab Seite 46)
„Strafen“ für Menschen mit Behinderung, die die Wochenenden bei der Familie verbringen wollen: In Wohneinrichtungen gibt es Abwesenheitsregelungen - die Betroffenen dürfen nur eine bestimmte Zahl von Fehltagen haben, sonst müssen sie pro zusätzlichem Abwesenheitstag „Strafe“ an die Einrichtung zahlen. Wenn jemand die Wochenenden regelmäßig bei der Familie verbringen will, wird das unleistbar. Volksanwalt Achitz: „Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Menschen mit Behinderungen müssen so selbständig wie möglich über ihr Leben entscheiden können. So wie andere Menschen auch, haben sie das Recht, die Wochenenden in ihrer Wohnung, also der Einrichtung, oder bei ihren Verwandten zu verbringen.“ (ab Seite 123)
Download Bericht der Volksanwaltschaft – Band Präventive Menschenrechtskontrolle: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/PB-48-Pr%C3%A4ventiv_2024_bf.pdf
Stichwort: Präventive Menschenrechtskontrolle
Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.
Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, um Eingriffe in die Menschenrechte zu vermeiden.
Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen der Volksanwaltschaft kontrollieren ohne konkreten Anlassfall und unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen der Vereinten Nationen: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.
https://volksanwaltschaft.gv.at/fuer-menschenrechte/
Rückfragen & Kontakt
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at
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