- 26.09.2025, 11:20:32
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„Bürgeranwalt“: Wird neues Gesetz Besitzstörungsklagen eindämmen?
Am 27. September um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 27. September 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:
Umstrittene Intensivpflege
Seit frühester Kindheit ist Herr W. an Muskeldystrophie erkrankt. Mittlerweile kann sich der 45-Jährige nur per elektrischem Rollstuhl fortbewegen, auch seine Atmung muss künstlich unterstützt werden. Trotzdem ist er voll berufstätig und arbeitet als Statistiker im Homeoffice. Bisher wurde Herr W. von seinen Eltern und fallweise von seiner Schwester betreut, doch das wird für diese zunehmend schwieriger. Deshalb hat er bei der ÖGK Steiermark um Intensivpflege zu Hause angesucht. Nachdem er nach neun Monaten noch immer keine Nachricht von der ÖGK erhalten hat, wandte er sich hilfesuchend an die Volksanwaltschaft. Im Studio diskutiert Andreas Krauter, Chefarzt der ÖGK, mit Volksanwalt Bernhard Achitz.
Heimpflege und E-Rollstuhl
In zwei Fällen haben die Intervention der Volksanwaltschaft und die Berichterstattung von „Bürgeranwalt“ positive Folgen für die Betroffenen in Salzburg und Osttirol. Der querschnittgelähmte Herr A. darf nun zu Hause betreut werden, obwohl zunächst Land und Sozialversicherung auf Betreuung im Heim bestanden hatten. Und die an unheilbarer Muskelschwäche erkrankte Frau P. bekam einen Elektrorollstuhl bewilligt.
Wird neues Gesetz Besitzstörungsklagen eindämmen?
Für eine junge Mutter wurde eine Sackgasse in Wien zur teuren Falle: Beim Wenden fuhr sie kurz über den angrenzenden Parkplatz und erhielt eine Zahlungsaufforderung über 395 Euro, ansonsten folge eine Besitzstörungsklage. Viele Betroffene zahlen – Frau J. nicht und landete vor Gericht. Ein neues Gesetz soll nun dem Geschäftsmodell rund um Besitzstörungsklagen einen Riegel vorschieben. Kann das funktionieren? Darüber diskutieren Anwalt Philipp Miller, der Frau J. vor Gericht vertreten hat, und Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC.
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