• 26.09.2025, 08:07:32
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Novelle zum Waffengesetz

Wehrpolitischer Dachverband begrüßt Ausnahmen für Soldaten

Wien (OTS) - 

In der kürzlich im Parlament verabschiedeten Waffenrechtsnovelle wurde die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen auf 21 bzw. 25 Jahre beschlossen.

Es ist sehr erfreulich, dass es der Ressortspitze im BMLV in enger Kooperation mit dem Milizverband Österreich, einem Mitglied unseres Dachverbands, gelungen ist, für Soldaten eine Ausnahmeregelung gesetzlich zu verankern, kommentierte der Vorsitzende der Plattform Wehrhaftes Österreich, Brigadier Erich Cibulka.

Für Soldatinnen und Soldaten in einem Dienstverhältnis sowie Offiziere und Unteroffiziere des Milizstandes soll aufgrund ihrer persönlichen Eignung, ihrer mindestens einjährigen Ausbildung an der Schusswaffe und damit einhergehend ihrem Wissen um den sicheren Umgang mit und den von Schusswaffen ausgehenden Gefahren weiterhin das Alterslimit von 18 Jhren für den Erwerb von Schußwaffen gelten.

Der Dachverband unterstützt die Ansicht von Ministerin Klaudia Tanner, die dazu mitteilte: Wer bereit ist, Österreich im Ernstfall mit der Waffe zu verteidigen, darf auch weiterhin früher die Verantwortung tragen, eine Waffe zu besitzen.

Rückfragen & Kontakt

Plattform Wehrhaftes Österreich - Dachverband der wehrpolitischen
Vereine Österreichs | Brigadier Mag. Erich Cibulka, Vorsitzender
Telefon: +43 676 3301963
E-Mail: vorsitzender@wehrhaftes-oesterreich.at

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