• 25.09.2025, 18:16:02
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Mietpaket für leistbares Wohnen geht in Begutachtung

Größte Mietrechtsreform seit rund 20 Jahren soll mit 1.1.2026 wirksam werden

Wien (OTS) - 

„Mit dem Mietpaket setzen wir echte Maßnahmen gegen die Teuerung und schützen einerseits die Mieter:innen vor extremen Preissprüngen, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben. Andererseits schaffen wir für die Vermieter:innen Transparenz und Sicherheit. Der Begutachtungsprozess wird nun gestartet, damit das Mietpaket rasch wirksam werden kann“, so Vizekanzler und Wohnminister Babler.

Vizekanzler und Wohnminister Babler weiter: „Die Preisentwicklung bei Lebensmitteln und Energie und die hohen Wohnkosten setzen viele Menschen unter Druck. Diese Last wollen wir ihnen von den Schultern nehmen. Wir haben die Mieterhöhungen für 2025 gestoppt und sie nun auch für die kommenden Jahre gedeckelt. Und, das ist mir ein besonderes Anliegen: Die Mietpreisbremse gilt nun auch für den bisher ungeregelten Markt. Damit werden Mieterinnen und Mieter nie wieder mit derartigen Preissprüngen wie in der Vergangenheit konfrontiert. Gleichzeitig schaffen wir mit längeren Befristungen mehr Sicherheit und Stabilität. Mit dem heutigen Mietpaket bringen wir Österreich ein Stück weiter nach vorne.“

Mit dem heutigen Tag startet die zweiwöchige Begutachtungsfrist bis zum 10. Oktober 2025. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung, die mit dem Mietpaket für leistbares Wohnen erstmals auch in den ungeregelten Mietmarkt eingreift. In den vergangenen Jahren sind die Mieten in Österreich regelrecht explodiert. In Österreich sind die Mieten seit 2010 um über 70 Prozent gestiegen, die Privatmieten sogar um 80 Prozent. Zum Vergleich: In der Eurozone erhöhten sich die Mietpreise im Durchschnitt nur um 23,5 Prozent.

5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz:

Mietpreisbremse für alle Mietverträge: Erstmals werden gemeinsame Regel für Mieterhöhungen von nahezu allen Mietverträgen geschaffen. Ab 2026 dürfen Mieten nur einmal jährlich erhöht werden. Bei einer Inflation von über drei Prozent darf der übersteigende Teil nur noch zur Hälfte weitergegeben werden. Ein Beispiel: Beträgt die Inflation sechs Prozent, so darf die Miete maximal um 4,5 Prozent steigen.

Die Mietpreisbremse im geregelten Bereich wird verlängert und ausgeweitet: Richtwert- und Kategoriemieten dürfen 2026 nur um ein Prozent steigen, 2027 um zwei Prozent. Und die Regelung wird für Mieten auf Basis des „angemessenen Mietzinses“ ausgeweitet. Ab 2028 gilt im geregelten Bereich dieselbe Regelung wie im ungeregelten.

Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre: Das gilt für alle neu geschlossenen oder erneuerten Mietverträge. Damit entschärft die Bundesregierung den Trend kurzer Befristungen und schafft Planungssicherheit. Ein wichtiger Schritt, denn mittlerweile sind drei von vier neu abgeschlossenen Mietverträgen im privaten Bereich befristet.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Wohnen,
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Debora Mula
+43 664 78 08 28 49
debora.mula@bmwkms.gv.at

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