- 25.09.2025, 12:02:32
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S1 - Lobautunnel: Hanke verlässt den angekündigten Pfad der Tugend und begibt sich auf Kollisionskurs mit dem Rechtsstaat
Aktuelle Willensbekundung hat keine unmittelbaren Folgen
Kritik übt die Umweltorganisation VIRUS daran dass Verkehrminister Hanke in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Asfinag in alter Distanzlosigkeit seine bisherige Zurückhaltung aufgegeben und ankündigt hat dass der Lobautunnel gebaut werden soll. „Damit erfüllt er leider genau das, was von einem Betonierer der alten Schule für den Straßenbau laut eigener Aussage sogar unendlich wichtig ist, zu erwarten war. Er begibt sich damit aber auch auf Kollisionskurs mit dem Rechtsstaat weil der S1 wegen Unionsrechtswidrigkeit die Rechtsgrundlage fehlt“.
Damit würde aber auch der Asfinag die Grundlage fehlen, überhaupt tätig zu werden und dürfte der heute zusammentretende Asfinag-Aufsichtsrat ein Bauprogramm, das die S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn beinhaltet, gar nicht beschließen. „Für den zweiten Verwirklichungsabschnitt mit dem Tunnel Donau Lobau ändert sich dadurch einmal gar nichts, weil dort fehlen die meisten Bewilligungen liegt die Sache beim EuGH und werden vor dessen Entscheidung 2026/2027 auch keine Genehmigungen erteilt werden können, “ weiß Rehm. Dementsprechend seien die aktuellen Schlagzeilen von „wird gebaut“ auf „soll gebaut werden“ zu korrigieren. „Den Schmäh mit apodiktischen es-wird-gebaut-Ankündigungen kenne ich seit meiner Anfangszeit beim Donaukraftwerk Hainburg, er entspricht jedoch meist nicht der Realität. Schade ist allerdings, dass sich nun die Ankündigung einer sorgfältigen Prüfung als nicht ergebnisoffen herausgestellt haben und Hanke damit den von ihm propagierten Pfad der Tugend schnell wieder verlassen hat,“ kritisiert Rehm. Auch wenn der Lobautunnel überhaupt nicht oder noch lange nicht gebaut werden könne, könne der Minister dennoch Schaden anrichten, wenn im ersten Verwirklichungsabschnitt Baumaßnahmen beginnen, die dann in einen Torso oder einem Riesenkreisverkehr enden würden. Es fehlte zwar auch für die dort vorhandenen rechtswidrigen aber rechtskräftigen Bewilligungen die Rechtsgrundlage, sie auch zu konsumieren, sei dies aber nicht hinreichend um umgehend derartige Rechtsverletzungen präventiv zu verhindern. „Wir erleben gerade, wie eine Willkürpolitik sich wieder vom Recht abzukoppeln versucht“, kritisiert Rehm. Festzuhalten sei angesichts aktueller Berichterstattung, dass VIRUS derzeit die einzigen vorliegenden Rechtsgutachten vorgelegt und die Europäische Kommission sich dieser Rechtsposition angeschlossen haben. Die Asfinag halte natürlich dagegen aber ihr Rechtsanwalt könne nicht gleichzeitig sie vertreten und als Rechtsgutachter auftreten. “Festzuhalten ist dass es sich bei der S1-Lobau um ein umwelt- und klimaschädliches Vorhaben handelt, das weit teurer als die kolportierten 2,7 Mrd Euro sein würde und keine Verkehrsentlastung bringen würde. Der Wohnbau in der Donaustadt braucht dieses Monsterprojekt nicht,“ so Rehm abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at
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