- 25.09.2025, 10:23:32
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100 Euro für den Angriff auf jüdisches Gemeindehaus
Österreichische Justiz erklärt jüdische Einrichtungen zum Freiwild. Gerichtsentscheid in Graz sendet in Zeiten zunehmender Bedrohung jüdischer Einrichtungen fatales Signal .
Die Israelitische Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten zeigt sich erschüttert und entsetzt über die jüngste Entscheidung des Landesgerichtes für Strafsachen Graz. Ein in Österreich aufhältiger 27-jähriger französischer Staatsangehöriger, der am 25. Mai 2025 die die Kuppel der Synagoge der jüdischen Gemeinde Graz mit Glasflaschen bewarf, das Klingeltableau zum Gemeindehaus eintrat und nur durch schnelles Eingreifen der Sicherheitskräfte von weiterem Schaden abgehalten wurde, soll nach Entscheid der zuständigen Richterin vom 16. September 2025 mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro und einer einjährigen Probezeit aus der Sache entlassen werden.
Während die Staatsanwaltschaft in der Sache den Strafantrag sehr wohl stellte und gegen diese Entscheidung Einspruch erhob, degradiert das Gericht mit seinem Vorgehen die Tat nach nur drei Werktagen Anhängigkeit zu einem Bagatelldelikt. Für die Jüdische Gemeinde ist dies ein „Skandal ohnegleichen“ und ein gefährlicher Rückfall in längst überwunden geglaubte Denkmuster.
„Wer Synagogen und jüdische Gemeindehäuser angreift und dafür mit 100 Euro davonkommt, dem wird ein Freibrief ausgestellt. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller jüdischen Bürger Österreichs und eine fatale Einladung an Nachahmer,“ erklärt der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen.
Die Entscheidung ignoriere sowohl die generalpräventive Bedeutung solcher Verfahren als auch die historische Verantwortung Österreichs. Angriffe auf Synagogen und jüdische Einrichtungen seien zuletzt in den dunkelsten Kapiteln der Geschichte – 1938 – geduldet worden, so Rosen. Dass heute ein Täter nunmehr auch bei physischen Angriffen durch Diversion nahezu ungeschoren davonkomme, sei nicht nur ein Justizversagen, sondern ein politisches und gesellschaftliches Alarmzeichen.
„Wenn man in Österreich eine Eigentumswohnung besitze, aber kein Einkommen nachweisen kann, scheint man sich selbst beim Angriff auf eine Synagoge kaum Sorgen machen zu müssen. Was bleibt, ist die Gewissheit: Jüdische Einrichtungen sind wieder Freiwild,“ so der Präsident weiter.
Die Israelitische Kultusgemeinde fordert eine klare, der Generalpräventionswirkung Rechnung tragende Korrektur in derartigen Verfahren, und ruft Justiz und Politik dazu auf, endlich die notwendige Härte gegenüber antisemitischen Straftaten walten zu lassen.
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Israelitische Kultusgemeinde für die Bundesländer Salzburg,
Steiermark und Kärnten
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