• 25.09.2025, 09:24:02
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Safe Abortion Day: Keine Rechte bei schwerer Fehlbildung

„Ethik“-Kommissionen der Spitäler entscheiden willkürlich und ohne gesetzliche Basis über Durchführung eines Spätabbruchs

Wien, (OTS) - 

Für ungewollt schwangere Frauen innerhalb der 3-Monats -Frist hat sich die Situation mit der Fristenregelung 1975 deutlich verbessert: Sie können sich in Österreich heute frei für einen Abbruch entscheiden und einen entsprechend qualifizierten Arzt finden. Vor einigen Jahren wurde zusätzlich die Abgabe der Abtreibungspille auf niedergelassene Gynäkologinnen ausgeweitet, wodurch auch die Versorgung außerhalb der Städte verbessert wurde. „Allerdings gibt es weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf: Es gibt zu wenige Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherung fehlt nach wie vor, und die Abtreibungspille ist nicht in Apotheken erhältlich“, erklärt der Gynäkologe und Leiter des Gynmed-Ambulatoriums, DDr. Christian Fiala, anlässlich des Safe Abortion Day.

Bevormundung wie damals
Ganz anders stellt sich die Lage bei medizinisch notwendigen Spätabbrüchen dar: Besonders empörend ist die fortdauernde Bevormundung von Frauen bzw. Paaren, die sich wegen schwerer Fehlbildungen des Fötus schweren Herzens für eine Abtreibung entscheiden. „Ihre Situation ist heute vergleichbar mit der Zeit vor der Fristenlösung“, so Fiala. Zwar gilt auch in diesen Fällen die gesetzliche Straffreiheit. Doch viele Ärzt*innen und Spitäler verweigern den Eingriff willkürlich. In den Spitälern entscheiden stattdessen selbsternannte „Ethik“-kommissionen – ohne Anhörung der betroffenen Frauen oder Paare und in deren Abwesenheit. Deren Entscheidungen sind juristisch nicht überprüfbar und auch nicht anfechtbar.

Hinzu kommt eine inoffizielle, aber faktisch wirksame Absprache zwischen den Spitälern mit der die freie Arztwahl ausgehebelt wird: Wird ein Eingriff in einem österreichischen Krankenhaus abgelehnt, folgen alle anderen dieser Entscheidung. Wer es sich leisten kann – finanziell und organisatorisch – muss sich im Ausland um eine Behandlung bemühen. Eine zwei-Klassen-Regelung wie vor der Fristenlösung.


Erzwungener Abtreibungstourismus
Immer wieder sind Frauen gezwungen, für einen gesetzlich zulässigen medizinischen Abbruch ins Ausland zu reisen. Fiala schildert Beispiele aus seiner Praxis: Ein 13-jähriges, ungewollt schwangeres Mädchen, selbst noch fast ein Kind, konnte sich -völlig nachvollziehbar - nicht vorstellen, Mutter zu werden und bemerkte ihre Schwangerschaft auch zu spät. Obwohl diese auch ein erhebliches körperliches Risiko für sie darstellte, verweigerten ihr mehrere österreichische Spitäler den Spätabbruch. Ihre Eltern organisierten schließlich einen Eingriff in einer deutschen Klinik.

Häufiger betrifft es jedoch Paare mit explizitem Kinderwunsch. Vor zwei Monaten wurde einer Frau im Wiener AKH ein Abbruch verweigert – trotz Diagnose von Trisomie 21 (Down-Syndrom). Ein weiteres Paar aus Salzburg musste vor drei Monaten nach einer ablehnenden Stellungnahme der Ethikkommission der SALK den Eingriff im Ausland durchführen lassen – trotz Diagnose einer schwersten Fehlbildung des Fötus. Neben der enormen emotionalen Belastung tragen die Paare auch die finanziellen Kosten für den Abbruch und die Reise – obwohl medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in Österreich eigentlich von der Krankenkasse bezahlt werden.

Zwei Volksbegehren: Recht auf Selbstbestimmung
Um ein politisches Umdenken anzustoßen, wurden zwei Volksbegehren gestartet:
- „Abtreibung-Strafgesetz-Paragraph streichen“
- „Abtreibungspille rezeptfrei“.

Beide befinden sich in der Einleitungsphase und können im Gemeindeamt/Magistrat der Heimatgemeinde oder online via ID Austria unterzeichnet werden. www.bevormundung-is.org

Buchpräsentation & Diskussion: „Der blutige Kampf um die Fristenlösung“
Anlässlich der Neuerscheinung „1945–1975: Der blutige Kampf um die Fristenlösung“ diskutieren die beiden Zeitzeuginnen Elisabeth Haidler und Susanne Zanke mit den Autoren Dr. Susanne Krejsa MacManus (Recherche) und DDr. Christian Fiala über Abtreibung vor der Fristenlösung – und warum Abtreibung auch 50 Jahre nach Einführung der Fristenlösung kriminalisiert ist. Die sozialgeschichtliche Studie beleuchtet das Leid ungewollt schwangerer Frauen vor 1975: ohne legale Optionen, unter strafrechtlichem Risiko, in gefährlichen medizinischen Situationen – dokumentiert mit Prozessakten, Medienberichten und Zeitzeuginnen-Gesprächen.
30. September 2025, 18 00 Uhr, Mariahilfer Gürtel 37, 1. Stock, 1150 Wien (neben dem Westbahnhof), Eintritt frei, Live-Stream: www.muvs.org/livestream
Begrenzte Platzangebot - um Anmeldung wird gebeten an: event@muvs.org

Buch: 1945–1975: Der blutige Kampf um die Fristenlösung,

Film-Doku über Spätabbruch aus medizinischer Indikation: Liebe, www.liebe.film

www.gynmed.at

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