• 25.09.2025, 07:46:02
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AK Präsident Zangerl: „Wirtschaft darf sich gerne an Betrugsbekämpfung beteiligen!“

ÖGK-Außenstände von Dienstgeberbeiträgen in Höhe von 908 Millionen Euro werfen ein schlechtes Licht auf die Forderungen der Wirtschaft, Sozialbetrug zu bekämpfen.

Innsbruck (OTS) - 

Während Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger ausrückt, um einmal mehr das billige Bild des Klassenkampfes zu bemühen, schlägt Bundesarbeitskammer-Vizepräsident Erwin Zangerl vor, dass sich die Wirtschaft gerne an der Bekämpfung von Sozialbetrug beteiligen darf. „Arbeitgeber tragen ebenso Verantwortung wie Arbeitnehmer, aber die 135 Millionen, die Egger als angeführten Schaden durch Sozialleistungsbetrug von Arbeitnehmern anführt (seit 2018), sind ein Bruchteil dessen, was dem Staat auf der Wirtschaftsseite entgeht“, so Zangerl.

Als konkretes und krasses Beispiel nennt Zangerl die Beitragsrückstände der Dienstgeber:innen bei der Österreichischen Gesundheitskasse, die 2024 auf satte 908 Millionen Euro gestiegen sind. „Hier werden einfach vorgeschriebene Beiträge nicht abgeführt, und das in unglaublicher Höhe. Dabei wurden diese Sozialversicherungsbeiträge den Arbeitnehmer:innen bereits vom Lohn abgezogen und einfach einbehalten, selbiges gilt für die Beiträge zur Abfertigung NEU, Wohnbauförderung oder Pension. Diesbezüglich höre ich keine Stimmen der Wirtschaftsvertreter:innen, die fordern, hier Druck zu machen“, kritisiert Zangerl.

Und dabei ist das Nicht-Abführen vorgeschriebener Beiträge ohnehin kein Kavaliers- sondern ein Strafdelikt, das laut §153c Strafgesetzbuch klar geregelt ist: Wer als Dienstgeber Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung dem berechtigten Versicherungsträger vorenthält, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

„Wenn schon alle Verantwortung tragen müssen, dann auch hier“, sagt Zangerl, der auch Maßnahmen gegen Sozialbetrug durch Unternehmen fordert, die Mitarbeiter:innen unterentlohnen oder „schwarz“ beschäftigen. Die AK fordert zudem eine Haftung des Auftraggebers für Löhne und Sozialversicherungsbeiträge, höhere Strafen bei Lohn- und Sozialdumping und mehr Kontrollen durch die Finanzpolizei.

„Das Beispiel der ausstehenden Beiträge bei der ÖGK ist exemplarisch, denn ein Großteil dieser nicht abgeführten Summe ist insolvenzverhangen und damit verloren. Die Folgen aus diesem laschen Umgang sind ausstehende bzw. keine Gehaltszahlungen, Entlassungen sowie Zulieferer bzw. Dienstleister, die auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Wer auf diese Weise arbeitslos wird, soll dann in ein möglichst schwaches soziales Netz fallen, denn das Sozialsystem darf ja nicht überreizt werden, wie die Wirtschaftslobby fordert. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz“, sagt der BAK-Vizepräsident und Tiroler AK Präsident. „Fairness ja, aber dann bitte wirklich auf beiden Seiten“, so Zangerl abschließend.

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AK Tirol
Armin Muigg
Telefon: 0800 22 55 22 1280
E-Mail: armin.muigg@ak-tirol.com

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