• 24.09.2025, 22:33:32
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  • OTS0219

Nationalrat beschließt Verschärfung des Waffengesetzes

Koalition sieht Konsequenz aus Amoklauf von Graz gezogen; FPÖ ortet Willkür und Schikane; Grüne sehen nur Minimalforderungen umgesetzt

Wien (PK) - 

Die Anhebung der Altersgrenzen für den Waffenerwerb, die Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Behörden sowie die Erweiterung der Bewilligungspflichten und klinisch-psychologischen Gutachten - dies sind nur einige Punkte der umfangreichen Waffengesetznovelle, die die Koalition in Reaktion auf den Amoklauf von Graz im Juni dieses Jahres vorgelegt hat. Nach einem intensiven öffentlichen und parlamentarischen Diskurs, einem Begutachtungsverfahren und mehreren Abänderungen sprach sich der Nationalrat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen im Rahmen einer von der Koalition verlangten namentlichen Abstimmung mehrheitlich für die Verschärfungen aus.

Die Koalitionsparteien brachten dazu im Plenum einen weiteren Abänderungsantrag ein, der Spezifikationen hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für die Jägerschaft, Sportschützinnen und Sportschützen, Schützenvereine, Berufssoldat:innen sowie Offiziere und Unteroffiziere der Miliz enthält sowie weitere Verschärfungen für den Schutz des sozialen Nahraums.

Ein gesamtändernder Abänderungsantrag der FPÖ, mit dem sie die Novelle auf die Verbesserung des Datenaustausches zwischen Stellungskommission und Waffenbehörde reduzieren wollen, blieb hingegen in der Minderheit. Ebenso verhielt es sich mit vier von den Grünen im Zuge der Debatte gestellten Entschließungsanträgen. Darin zielen sie zur Prävention impulsiver Gewalt auf strengere Richtlinien für die Verwahrung von Waffen in Privathaushalten, auf die Schaffung eines Rückgabeprogramms für illegale Waffen, auf die Einführung regelmäßiger psychologischer Überprüfungen, die auch auf bekannte Risikofaktoren für häusliche Gewalt erfassen sollen, sowie auf verpflichtende psychologische Gutachten für alle Waffenbesitzer - auch für die Jägerschaft.

Mit einer Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen sprachen sich die Abgeordneten außerdem für einen im Ausschuss eingebrachten Antrag der Koalitionsparteien aus, der begleitende Änderungen im Pyrotechnik- und im Schusswaffenkennzeichnungsgesetz enthält. Auch dazu brachten die Regierungsparteien einen Abänderungsantrag ein, in dem hauptsächlich Übergangsregelungen festgehalten werden.

Keine Mehrheit erhielt hingegen ein mitverhandelter Entschließungsantrag der Grünen, der ebenfalls auf eine umfassende Reform des Waffenrechts abzielt. Neben einigen in der Novelle der Koalitionsparteien angeführten Punkte enthält dieser auch anonyme Rückgabemöglichkeiten für illegale Waffen sowie ein dauerhaftes Waffenverbot für Gefährder nach Verhängung eines Annäherungs- und Betretungsverbots.

Karner und Leichtfried: Bundesregierung hat Konsequenzen aus dem Amoklauf von Graz gezogen

Im Plenum rief Innenminister Gerhard Karner mit dem Amoklauf von Graz im Juni dieses Jahres nochmals den Hintergrund der Novelle in Erinnerung. Der Schulsprecher des betroffenen Gymnasiums habe damals an die Bundesregierung appelliert, Konsequenzen aus der Tat zu ziehen. Diesem Apell sei mit der Gesetzesänderung rasch nachgekommen worden, erklärte Karner und skizzierte die wesentlichen Punkte der "größten Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren".

Der Wunsch des Schulsprecher sei "nicht ins Leere gegangen", betonte auch Staatssekretär Jörg Leichtfried. Die Verschärfung des Waffenrechts sei ein Zeichen für mehr Sicherheit, da sie das Risiko senke, das von legalen Waffen ausgehe. Man schließe die Tür für den legalen Waffenbesitz nicht, führte Leichtfried aus. Den "Schlüssel" zu dieser Tür sollen jedoch nur mehr jene erhalten, die "wirklich vertrauenswürdig" seien.

FPÖ sieht Willkür, Schikane und "schändlichste Form von Showpolitik"

Der Amoklauf von Graz werde von der Bundesregierung als tragischer Anlassfall für eine Gesetzesänderung herangezogen, die diesen nicht verhindert hätte, wandte sich Christian Hafenecker (FPÖ) gegen die Novelle. Die aus Sicht seiner Fraktion einzig sinnvolle Maßnahme, die Verbesserung des behördlichen Datenaustausches, hätte man "mit einem Federstrich" umsetzen können. Stattdessen würden nun Maßnahmen eingeführt, die den legalen Waffenbesitz "ein Stück weiter verunmöglichen", was Hafenecker an totalitäre Systeme wie die Sowjetunion erinnerte. Zudem liege das Problem nicht bei den legalen Waffen. Die Anzahl der legal besessenen Schusswaffen habe sich in den letzten 10 Jahren zwar verdoppelt, die Zahl der mit diesen verübten Gewalttaten jedoch halbiert. Der Kern des Sicherheitsproblems liege vielmehr in den illegalen Waffen - gegen die die Bundesregierung nichts unternehme - und in der "importierten Kriminalität", die wiederum den Grund für die vermehrte legale Bewaffnung darstelle, so Hafenecker.

In Hinblick auf die Opfer des Amoklaufs bezeichnete es Gernot Darmann (FPÖ) als die "schändlichste Form von Showpolitik", dieses "Willkür- und Schikanegesetz als großen Wurf zu verkaufen". Legale Waffenbesitzer würden unter "Generalverdacht" gestellt, und die neuen Altersgrenzen seien völlig willkürlich gesetzt. Zudem hätte der Innenminister bereits nach geltender Gesetzeslage per Verordnung die klinisch-psychologischen Gutachten auf den neuesten Stand bringen können, erklärte Darmann.

Die Ermöglichung des Informationsaustausches zwischen der Stellungskommission und anderen relevanten Behörden habe die FPÖ bereits in den gescheiterten Regierungsverhandlungen mit der Volkspartei im Jänner gefordert, berichtete Volker Reifenberger. Dies habe jedoch leider keinen Eingang in das Regierungsprogramm der Koalition gefunden. Für Reifenberger sind die Ausnahmeregelung für Berufs- und Milizsoldat:innen ein "kleiner Lichtblick", ansonsten sei die Novelle jedoch "zum Kübeln".

Ein Mehr an Bürokratie und Aufwand für die ohnehin überlastete Exekutive fürchtete Susanne Fürst (FPÖ). Die Polizei werde nun damit beschäftigt, Unbescholtene zu kontrollieren, anstatt sich auf Kriminelle zu konzentrieren. Einschränkungen für die rechtstreue Bevölkerung führten jedoch nicht zu mehr Sicherheit, erklärte Fürst, die sich stattdessen für mehr Abschiebungen und geschlossene Grenzen aussprach.

Michael Schnedlitz (FPÖ) machte bei mehreren Maßnahmen der Bundesregierung, wie der Messenger-Überwachung oder der vorliegenden Novelle, eine ähnliche Logik aus: Da man nicht wisse, wie man Terroristen und anderen Verbrechern begegnen könne, werde einfach die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Ähnliches sei auch mit dem angekündigte Messertrageverbot geplant, so Schnedlitz. Wirksamer wäre etwa ein absolutes Waffenverbot für Drittstaatsangehörige, wie Markus Leinfellner (FPÖ) ergänzte.

Sein Fraktionskollege Maximilian Linder stieß sich vor allem daran, dass auch die Gemeinden für den verbesserten Datenaustausch vorgesehen sind und fragte, welche sicherheitsrelevanten Daten diese übermitteln könnten. Der betreffende Passus sei für die Gemeinden nicht praktikabel und eröffne nur Möglichkeiten der "Vernaderung".

ÖVP: Novelle ist "Teamwork auf höchstem Niveau"

Der Amoklauf von Graz habe viele Fragen aufgeworfen, sagte Ernst Gödl (ÖVP). Unter anderem jene, wie derartige Taten bestmöglich verhindert werden könnten. Die Bundesregierung habe schnell reagiert und - wie versprochen - noch vor Ende des Sommers ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Auch die 460 im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen seien berücksichtig und Ausnahmeregelungen etwa für die Jägerschaft und Schützenvereine eingearbeitet worden. Der legale Waffenbesitz bleibe somit weiterhin möglich, bei gleichzeitiger Stärkung des Sicherheitsaspekts für die Bevölkerung, so Gödl. Den Freiheitlichen hielt er entgegen, dass es ihr wichtigstes Handlungsmotiv sei, gegen die Regierung zu agieren, ohne auf die Interessen der Bevölkerung zu achten. Die FPÖ handle laut Gödl zu "100 % aus Parteitaktik und zu 0 % aus Verantwortungsbewusstsein".

Von einem "Teamwork auf höchstem Niveau" sprach Margareth Falkner (ÖVP). Man werde nicht jede Bluttat mit der Novelle verhindern, aber das von Schusswaffen ausgehende Risiko verringern können. Bettina Zopf (ÖVP) zeigte sich besonders über die "praktikablen" Ausnahmeregelungen für die Jägerinnen und Jäger erfreut.

SPÖ: Verschärfung war "längst überfällig"

Kein bürokratischer Aufwand wiege so schwer, wie der Verlust eines Menschenlebens, gab Maximilian Köllner (SPÖ) zu bedenken. Ziel müsse es sein, die Anzahl an legalen und illegalen Schusswaffen zu reduzieren, um auch die Anzahl der Opfer zu verringern. Acht von zehn Österreicherinnen und Österreichern seien laut Umfragen ebenfalls für die Verschärfung des Waffenrechts. Der FPÖ hielt Köllner vor, Waffen mit Freiheit zu verwechseln.

Die Verschärfung des Waffenrechts sei "längst überfällig", meinte auch Sabine Schatz (SPÖ) und verwies auf die Gefahr die etwa für Frauen von Schusswaffen im sozialen Nahbereich ausgehe. Die FPÖ sei die einzige Partei, die "den Schusswaffenbesitz und damit auch deren Gebrauch weiter verharmlost", was einen "Schlag ins Gesicht aller Opfer" darstelle. Julia Herr fragte in Richtung FPÖ, ob sie eher Waffen oder Menschen schützen möchte und, ob sie von "der Waffenlobby" gesponsert werde. Ähnliches vermutete ihre Fraktionskollegin Melanie Erasim.

Philip Kucher (SPÖ) zeigte sich enttäuscht ob des "parteipolitischen Hickhacks", obwohl es angezeigt wäre, nach dem Amoklauf gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Er fragte die Freiheitlichen was noch passieren müsse, damit auch sie die Notwendigkeit der Verschärfung des Waffengesetzes einsehen. Bei Ausländern poche die FPÖ stets auf den Sicherheitsaspekt, bei Schusswaffen "pfeift man drauf", drückte Kucher sein Unverständnis aus.

NEOS: FPÖ "suhlt sich in Verantwortungslosigkeit"

Die Bundesregierung habe "schnell geliefert" und "ausgewogen" in das Waffenrecht eingegriffen, zeigte sich Douglas Hoyos-Trauttmansdorff zufrieden. Wer verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehe, habe auch weiterhin die Möglichkeit, solche zu besitzen. Gegen illegalen Waffenbesitz würden auch bereits jetzt Maßnahmen ergriffen, widersprach er der FPÖ. Es gebe keinen Kritikpunkt, der verantwortungsbewusste Politiker dazu bewegen könne, gegen die Verschärfung zu stimmen, so Hoyos-Trauttmansdorff.

Auch Sophie Marie Wotschke (NEOS) betrachtete das Stimmverhalten der Freiheitlichen als "reichlich absurd". Die FPÖ votiere "rein aus Prinzip" gegen die in einem "schnellen aber ordentlichen Prozess" entstandene Novelle. Mit den Ausnahmereglungen für Miliz-Angehörige seien sogar Stellungnahmen seitens der FPÖ eingearbeitet worden, so Wotschke. Doch diese "suhle" sich lieber in Verantwortungslosigkeit. Martina von Künsberg Sarre (NEOS) ging auf Maßnahmen ein, die die Bundesregierung im Schulbereich umgesetzt habe, um Taten wie den Amoklauf von Graz künftig zu verhindern.

Grüne: Novelle setzt nur "Minimalforderungen" um; privater Waffenbesitz muss zur "absoluten Ausnahme" werden

Respektlosigkeit den Opfern des Amoklaufs gegenüber warf Leonore Gewessler (Grüne) der FPÖ vor. Österreich könne sich "eines der laschesten Regelwerke" für den Waffenbesitz nicht länger erlauben. Auch die Bundesregierung habe nach dem Amoklauf "viel zu schwach reagiert" und lediglich "kosmetische Änderungen" vorgeschlagen. Über den Sommer habe sie jedoch "eingesehen", dass zumindest die "offensichtlichsten Fehler" - wie die fehlende psychologische Testung bei Kategorie C-Waffen - korrigiert werden müsse. Trotzdem habe man nun lediglich "die Minimalforderungen" umgesetzt, so Gewessler, die das Waffenrecht "noch lange nicht am Ziel" sah.

Ähnlich sah dies Alma Zadić (Grüne), denn ihrer Meinung nach solle niemand eine Waffe besitzen, "der keine braucht". Aber auch sie sah "deutliche Verbesserungen" gegenüber der aktuellen Rechtslage, in der eine Waffe so leicht zu erwerben sei, "wie eine Flasche Schnaps".

Die Bundesregierung habe die Verschärfung "nicht aus Einsicht, sondern aus Zwang" beschlossen, meinte Meri Disoski (Grüne). Die zehn "ausgelöschten" Menschenleben im Juni seien nur die bislang "sichtbarste Wunde in einer viel größeren Blutspur", verwies sie auf etwa 40 Femizide in den letzten fünf Jahren. Disoski stellte die Frage in den Raum, was das über den Wert des Lebens von Frauen aussage und plädierte dafür, Waffenbesitz von Privatpersonen zur "absoluten Ausnahme" zu machen.

Es habe erst hunderte getötete Frauen und einen Amoklauf gebraucht, damit es der ÖVP "dämmert", dass etwas getan werden müsse, meinte Agnes Sirkka Prammer. Doch auch sie sah in der Novelle "nur den ersten Schritt". Österreich müsse nämlich ein Land werden, wo "Freiheit von Waffen und nicht für Waffen" herrsche, so Prammer.

Kernpunkte der Novelle des Waffengesetzes

Mit der Gesetzesänderung soll das Mindestalter für den Besitz von Schusswaffen angehoben werden - bei Kategorie B-Waffen von 21 auf 25 Jahre, bei Waffen der Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Für den Erwerb letzterer soll künftig eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass erforderlich sein. Vorgesehen sind zudem klinisch-psychologische Gutachten nicht nur bei Erstantrag, sondern auch nach einer fünfjährigen Probephase, verpflichtende Explorationsgespräche sowie regelmäßige Überprüfungen der Zuverlässigkeit. Auch eine Verlängerung der "Abkühlphase" beim Erwerb von Schusswaffen auf vier Wochen und ein verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden sind geplant.

Die Novelle enthält zudem strengere Vorgaben zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, beim Verkauf und Verleih sowie bei Waffenverboten und Strafdrohungen. Nach dem Begutachtungsverfahren wurden unter anderem Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger, Sportschützen, Vereine und Ausbildungszwecke spezifiziert, gleichzeitig weitere Verschärfungen bei Waffenverboten und Munitionserwerb vorgenommen.

Mit einem im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag der Koalitionsparteien sind weitere Verschärfungen für die Verhängung von Waffenverboten in sozialen Nahräumen vorgesehen. Die Waffenbehörde soll bereits im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens eine Vorprüfung für ein Verbot vornehmen können. Zur Gewährleistung eines raschen Schutzes im Gefährdungsfall sollen die diesbezüglichen Verständigungspflichten für Staatsanwaltschaft und Polizei gleichermaßen gelten. Zudem enthält der Abänderungsantrag Klärungen bei den Ausnahmeregelungen für die Jägerschaft, Sportschützen und Sportschützinnen, Schützenvereine und Berufssoldat:innen bezüglich der Mindestalter und weitet diese Ausnahmen auch auf Offiziere und Unteroffiziere der Miliz aus.

Mit den per Ausschussantrag vorgeschlagenen Änderungen im Pyrotechnikgesetz sollen Schreckschusswaffenregelungen künftig auch für Abschussgeräte pyrotechnischer Signalpatronen gelten. Minderjährige oder Personen mit Waffenverbot sollen diese binnen sechs Monaten Berechtigten überlassen müssen. Im Schusswaffenkennzeichnungsgesetz soll die Kennzeichnungspflicht auf wesentliche Einzelteile von Schusswaffen ausgeweitet werden. Auch hierzu brachten die Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag ein. Demnach sollen auch Schusswaffen bzw. wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die seit dem 14. September 2018 erworben wurden, von der Regelung erfasst werden. Den Betroffenen soll für die Kennzeichnung eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes gewährt werden. (Fortsetzung Nationalrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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