- 24.09.2025, 11:32:32
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VIRUS: Neben S1 auch S8 und S34 doppelt gehandicapt
Die Umweltorganisation VIRUS erinnert nach den neuen Entwicklungen zur S1 daran, dass auch die Projekte S8 und S34 auf zwei Ebenen juristisch gehandicapt sind. Sprecher Wolfgang Rehm: „Wie wir bereits 2024 veröffentlicht haben, sind auch die Einträge im Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes zur Marchfeld-Schnellstraße und zur Traisental-Schnellstraße unangewendet zu lassen. Hier wurde zwar 2005 eine SUP durchgeführt aber in unionsrechtswidriger Form was einer Nichtdurchführung gleichzusetzen ist. Und auch hier gibt es Hindernisse auch auf der Ebene der Genehmigung.“
Weitere Straßenneubauprojekte könnten von diesem Wurzelmangel betroffen sein, dies sei aber noch nicht überprüft worden. „Wie das Bundesverwaltungsgericht zur S1 protokollarisch festhielt, könne es weitreichende Auswirkungen haben, wenn man sich den Eintrag im Bundesstraßengesetz rechtlich wegdenken muss. Dies kann Auswirkungen auf die Zuständigkeit haben und fehlt weiters der Asfinag die Rechtsgrundlage, überhaupt tätig zu werden“, so Rehm. In Folge sei es rechtlich nicht korrekt, wenn der Asfinag-Aufsichtsrat derartige Projekte dennoch in ein geändertes Bauprogramm aufnehmen würde. „Für ein derartiges Vorgehen gibt es zwar keine kurzfristigen Sanktionen aber für alle Mitwirkenden unangenehme Rechtsfolgen“, so Rehm.
Bei der S8 Marchfeld Schnellstraße sei diese Frage vorerst sekundär und auch die Genehmigungslage völlig klar. „Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2024 rechtskräftig ein negatives Erkenntnis erlassen, das den Bau verunmöglicht. Die weiteren erforderlichen Bewilligungen dürfen damit erst recht nicht erteilt werden“, so Rehm. Es seien als letzter Strohhalm außerordentliche Rechtsmittel bei beiden Höchstgerichten anhängig. Vom Verfassungsgerichtshof sei bekannt dass er den Fall bei der Aktuellen Herbstsession nicht behandeln werde, es dauere also länger.“ Nach höchstgerichtlicher Entscheidung werde das Urteil des BVwG entweder bestätigt oder dort ein weiterer langdauernder Rechtsgang fortzusetzen sein. „Mir ist schleierhaft wie man, wie das aktuell S8-Befürworter getan haben, in dieser Situation einen Zeitplan für das gescheiterte Projekt fordert, das ist völlig weltfremd", so Rehm.
Differenzierter sei die Sache bei der S34. Dort liege eine zwar grundlegend rechtswidrige aber derzeit rechtskräftige Genehmigung vor, jedoch nicht für die Vorhabensbestandteil bildende aber in ein separates Verfahren ausgelagerte Spange Wörth. In diesem Fall habe das Bundesverwaltungsgericht weil es eine Genehmigung nicht erteilen, diese aber auch nicht sofort versagen wollte den Europäischen Gerichtshof angerufen und sei der Fall dort als Rechtssache C-131/24 „VIRUS“ anhängig und sei diese Entscheidung abzuwarten. „Wenn ich jetzt mal ausblende, dass die Genehmigung für die S34 eigentlich nicht konsumierbar ist, dann kann das Vorhaben S34 ohne Spange Wörth nicht wie UVP-geprüft umgesetzt werden und braucht es ein Änderungsgenehmigungsverfahren. Ohne dieses könnte zwar theoretisch ein Bau erfolgen, nicht jedoch eine Verkehrsfreigabe“, so Rehm. Betreffend S34 sei auch noch der Spezialfall eingetreten, dass Ausgleichsflächen von der Asfinag nicht gesichert worden, die betreffenden Wiesen jedoch in der Zwischenzeit von der Grundeigentümerin Stadt Sankt Pölten verwüstet worden seien. „Hier hat sich der glühende S34-Befürworter Bürgermeister Matthias Stadler selbst ein Bein gestellt, weil diese notwendigen Flächen jetzt längere Entwicklungszeiten brauchen um die ihnen bescheidmäßig zugedachte Funktion erfüllen zu können und dadurch jedenfalls Verzögerungen entstehen würden“, so Rehm abschließend.
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Wolfgang Rehm
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