- 24.09.2025, 11:04:32
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Grüne kritisieren Genehmigung von Entwicklungskonzept mit Baulandflächen in Hochwasser-Gebieten
LAbg. Georg Ecker: „NÖ Landesregierung sieht weiterhin kein Problem bei Widmungen in Risikozonen“
„Die NÖ Landesregierung sieht weiterhin kein Problem bei künftigen Widmungen in Hochwasser-Risikozonen“, sagt Grünen-Landtagsabgeordneter Georg Ecker angesichts der landesseitigen Genehmigung eines Entwicklungskonzepts seiner Heimatgemeinde Hollabrunn mit mehreren potenziellen Baulandflächen in hochwassergefährdeten Bereichen. „Das kann es angesichts der Ereignisse des Vorjahres und der immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse durch die Klimakrise nicht sein. Neuwidmungen auf Hochwasserflächen bedeuten Schäden und damit Kosten für Privatpersonen und Steuerzahler von Morgen“, sagt Ecker. Noch im Juli dieses Jahres wurde in einer Aussendung der NÖ Landesregierung betont, dass keine Widmungen als Bauland in HQ100-Gebieten erfolgen würden*. „Entweder die NÖ Landesregierung kennt ihre eigenen Regeln nicht, oder in dieser Aussendung wurde bewusst die Unwahrheit gesagt“, sagt Ecker angesichts der Genehmigung solcher Flächen für potenzielles Bauland im vorliegenden Konzept.
Auch die „Sicherstellung von für die land- und forstwirtschaftliche Produktion wertvollen Flächen“, der gemäß Raumordnungsgesetz (§14 (2)) bei Entwicklungskonzepten „besondere Priorität“ einzuräumen ist, sieht Ecker verletzt. Im vom Land geprüften und genehmigten Entwicklungskonzept sind zahlreiche Flächen als mögliches Bauland ausgewiesen, auf denen sich laut Bodenkarte „hochwertiges Ackerland“ befindet. „Wer bestes Ackerland als zukünftiges Bauland sieht und dafür auch noch das eigene Gesetz verbiegt, sollte sich überlegen, ob er im richtigen Bund tätig ist“, so Ecker in Richtung des aus dem Bauernbund kommenden zuständigen Landesrat Stephan Pernkopf.
Der Abgeordnete fordert daher einmal mehr eine Verschärfung des Raumordnungsgesetzes in Niederösterreich. „Es darf keine Ausnahmen für Bauten oder Widmungen in Hochwassergebieten mehr geben. Die vorliegende Genehmigung von Potenzialflächen in hochwassergefährdeten Bereichen zeigt die Notwendigkeit einer Verschärfung des Gesetzes eindrücklich. Auch hochwertiges Ackerland muss besser vor zukünftigen Widmungen geschützt werden“, fordert Ecker, der vermutet, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisbergs ist. „Wenn im Fall von Hollabrunn trotz expliziten Hinweisen auf Widersprüche zum Raumordnungsgesetz nicht eingegangen wird, stellt sich die Frage, in welchen Gemeinden in Niederösterreich die Prüfbehörde noch zuschaut“, sagt Ecker, der daher eine Anfrage bei der NÖ Landesregierung einbringen wird.
* https://www.noe.gv.at/noe/Lehren_aus_dem_Hochwasser_2024-_Land_NOe_staerkt_Schutz-_.html
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