• 23.09.2025, 16:00:04
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  • OTS0167

3. Wiener Landtag (6)

Naturschutzbericht 2024

Wien (OTS) - 

LAbg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ) stellte fest, dass die Klimakrise “stark” mit einer Biodiversitätskrise verbunden ist. Umso wichtiger ist der Naturschutzbericht. Abrahamczik erinnerte daran, dass jede und jeder bei der Bewahrung der Artenvielfalt mithelfen kann, beispielsweise mit schmetterlingsfreundlichen Pflanzen am Balkon. Abrahamczik konterte ihrer Vorrednerin Kickert von den Grünen, dass eine Arbeitsgruppe “hamsterfreundliche Rattenbekämpfung” durchaus eine wichtige Rolle habe und in den letzten Jahren äußerst aktiv war. Der Schutz des Feldhamsters sei der Stadt ein Anliegen, auch die Papageien lägen Abrahamczik am Herzen. Dass die Haltung dieser Vögel oft nicht artgerecht ausfällt, sei für Abrahamczik ein Problem. Dieses habe die Stadt allerdings erkannt, entsprechende Kurse seien für angehende Halter*innen exotischer Fauna verpflichtend.

Der Naturschutzbericht wurde angenommen.

Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geändert wird

LAbg. Michael Niegl (FPÖ) ortete den Versuch, der “billigen und effizienten Energiequelle” Erdgas Konkurrenz durch alternative Energiequellen zu machen. Dass dieser Versuch, Österreich und Europa “den Wohlstand kosten wird", sei laut Niegl klar. Der FPÖ-Mandatar sagte, dass es Wissenschaftler*innen gebe, die den Effekt des Menschen auf die Erderwärmung bezweifeln. Im Wohnbau würden bestehende Heiz- und Wärmeanlagen “herausgerissen”, der Etagenheizung ginge es laut Niegl “an den Kragen”. Er befürchtete enorme Kosten und beurteilte den Nutzen der Maßnahmen als zweifelhaft. Den Energieboiler nannte Niegl die “energieuneffizienteste Variante” der Heizung und Warmwasseraufberteitung. Der Gesetzentwurf sei in Niegls Augen von der “Green-Deal-Ideologie verblendet”, die ökonomischen Folgen unklar. Niegl kündigte einen Antrag an, der den Nationalrat zur Prüfung von Wiener Wohnen verpflichtet. Den Anstieg der Betriebskosten von 13,2 Prozent bei Wiener Wohnen kritisierte Niegl. Einen weiteren Antrag zu gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen und deren Tendenz nicht als Wohnraum, sondern als Investition genutzt zu werden, kündigte Niegl ebenfalls an.

LAbg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ) fand die “Weltverschwörungen” seines Vorredners Niegl “spannend”. Zum Erdgas meinte Niedermühlbichler: “Wer billig kauft, kauft teuer”. Schlauer sei es, jetzt aus fossiler Energie auszusteigen. Die damit verbundenen Abhängigkeiten von Russland und in den USA seien für Niedermühlbichler gefährlich und langfristig kostspielig. Energie müsse nicht importiert werden, so Niedermühlbichler. In Zukunft wird nicht das Heizen das “große” Thema sein, sondern das Kühlen im Sommer. Das könne man mit Etagenheizungen nicht bewältigen, sehr wohl aber mit nachhaltigen Alternativen.

Das Gesetz wurde mehrheitlich beschlossen. Zwei Anträge der FPÖ fanden keine Mehrheit.

Dringliche Anfrage

Im Anschluss an die Tagesordnung wurde die Dringliche Anfrage der Grünen an Sozialstadtrat debattiert.

LAbg. David Ellensohn (GRÜNE) kritisierte die Regierungspartei SPÖ dafür, die Unterstützung für Kinder von Mindestsicherungsbezieher*innen zu kürzen. In Wien seien mehr als 100.000 Kinder armutsgefährdet, viele davon in der Mindestsicherung. Die Kindermindestsicherung sei vor rund 15 Jahren auf Bestreben der Grünen erhöht worden. Diese 326 Euro, die zusätzliche Leistung für minderjährige Kinder in der Wiener Mindestsicherung, sei bis dato “nicht angegriffen” worden. Nun soll die Wohnbeihilfe um ein Viertel der 326 Euro reduziert werden – für Mütter in Not ein erheblicher Einschnitt. Ellensohn zeigte sich angesichts dessen bestürzt. Aussagen der SPÖ-Spitze, darunter Bürgermeister Ludwig, die den Kampf gegen Kinderarmut propagierten, empfand Ellensohn in dem Kontext als Hohn. Wien, so Ellensohn, sei eine der kaufkräftigsten Städte der Europäischen Union, daher fand es Ellensohn einen “Wahnsinn”, dass der Stadtpolitik nichts Besseres einfiele, um das Budget zu entlasten, als den “Ärmsten Geld wegzunehmen”. Auch sei die Maßnahme kurzsichtig, denn es gebe Studien, laut denen die Folgekosten von Kinderarmut exorbitant ausfielen. Es gebe in Österreich eine Vielzahl an Millionären – Ellensohn wunderte sich, warum niemand darüber sprach, den obersten Tausend etwas “wegzunehmen” statt jenen, die ohnehin kaum über die Runden kämen. Darin ortete Ellensohn die “Selbstaufgabe der Sozialdemokratie”. Es gäbe für Ellensohn genug Beispiele, sicherzustellen, dass Vermögende in die Verantwortung genommen würden. Man dürfe sich auch nicht von Ängsten wie “Steuerflucht” abhalten lassen und nannte als Beispiel die USA, die sehr wohl im Ausland lebende Amerikaner erfolgreich besteuern würden. Diese besteuerten nicht nach Wohnsitz, sondern nach Staatsbürgerschaft. Ellensohn forderte auf, “die Armut zu bekämpfen und nicht die Armen”. Ellensohn prognostizierte, dass die Maßnahmen auch dazu führten, dass immer weniger Menschen zur Wahl gehen, weil sie sich vom System verraten fühlen.

Amtsf. StR Peter Hacker (SPÖ) beantwortete die dringliche Anfrage der Grünen. Hacker stellte klar, dass er die zuständigen Dienststellen mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zur Änderung der Wiener Mindestsicherung beauftragt habe, deren interne und externe Begutachtung ausreichend sichergestellt war. Seit dem 10. Juni seien zwei Dienstanweisungen Hackers Abteilung evident – die vom Landtag beschlossene Änderung zum Schulungszuschlag und dass bei Feststellung einer befristeten Arbeitsunfähigkeit im Bescheid explizit darauf hinzuweisen ist, dass empfohlene Behandlungen und Therapien, wenn Kosten von der Krankenkasse getragen werden, durchgeführt werden müssen. Hacker erläuterte weiter, dass es nach dem Mindestsicherungsgesetz im August 2025 20.984 Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Haushaltsangehörigen gibt. In diesen Bedarfsgemeinschaften leben 51.380 Minderjährige. Stadtrat Hacker erinnerte daran, dass nicht alle Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften mit erwachsenen Mindestsicherungsbeziehenden automatisch selbst Mindestsicherung beziehen. Von den Bedarfsgemeinschaften bezogen im August 2025 16.033 Mietbeihilfe. 989 volljährige Mindestsicherungsbezieher*innen sind aktuell von der Erwerbsintegration befreit, weil sie Betreuungspflichten für ein oder mehrere Kinder ab dem vierten Lebensjahr haben. Eine Frage zu Mindestsicherungsbezieher*innen, die eine laufende und durchgängige AMS-Sperre haben, beantwortete Hacker damit, dass die Praxis solcher Sperren aktuell von der MA 40 hinterfragt wird. Arbeitsbezogene Maßnahmen sind keine Aufgabe der MA 40 – so Hacker. Wird eine temporäre Sperre des AMS wegen Arbeits- oder Kursverweigerung gesetzt, erfolgt auch in der Mindestsicherung eine Leistungskürzung – beginnend bei 25 Prozent in mehreren Stufen bis zu 100 Prozent nach über zwei Monaten. Nach Ablauf der Sanktionen wird auch die Kürzung zurückgenommen. Bei jeder einzelnen weiteren Kürzung wird ein Bescheid ausgestellt. In den letzten sechs Monaten fanden 1.133 Beratungsgespräche aufgrund einer drohenden Leistungseinstellung statt – je nach Lebensumständen persönlich, telefonisch oder per Hausbesuch. Bei 100-prozentigen Kürzungen muss von einer Existenzgefährdung ausgegangen werden, es wird jedenfalls ein Hausbesuch gemacht, wenn andere Versuche der Kontaktaufnahme scheitern. Mit Fällen der drohenden Leistungseinstellung sind in der MA 40 Sozialarbeiter*innen im Ausmaß von 117 Vollzeitäquivalenten betraut. Die Sozialarbeiter*innen übermitteln ihre fachliche Einschätzung zur Lebenssituation an den zuständigen Referenten*innen, sofern erforderlich, enthalten diese Empfehlungen beispielsweise hinsichtlich der Einleitung einer Begutachtung der Arbeitsfähigkeit. Sozialarbeiter*innen der MA 40 entscheiden auch über die Zuerkennung der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Kinder waren von einer Einstellung der Leistungen nicht betroffen. In den letzten sechs Monaten wurden zwei Gefährdungsmeldungen aufgrund einer Leistungskürzung oder drohender Leistungseinstellung aus der Mindestsicherung an die MA 11 übermittelt. 1.140 Mindestsicherungsbezieher*innen wurden in den letzten sechs Monaten einer Überprüfung beziehungsweise Begutachtung der Arbeitsfähigkeit zugewiesen. Durchgeführt wurden diese vom Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum oder dem Psychosozialen Dienst. Eine Einstellung der Leistung aufgrund beharrlicher Verweigerung erfolgte in den letzten sechs Monaten in 43 Fällen. Aufgrund fehlender Mitwirkung kam es nach Überprüfung beziehungsweise Begutachtung der Leistungsfähigkeit zu 15 Einstellungen. Eine Einstellung der Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte in den letzten sechs Monaten in 105 Fällen. Kinder waren davon nicht betroffen. (Forts.) pos

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