• 23.09.2025, 09:00:35
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Sammelklage: Artemis Legal Solutions verklagt Abmahnkanzlei, ZUPFDI und Besitzwacht wegen schwerer Datenschutzverstöße und Betrugsverdacht

Wien (OTS) - 

Die Prozessfinanziererin Artemis Legal Solutions FlexCo brachte zwei aufsehenerregende Klagen gegen die prominente Abmahnkanzlei von Oliver Luesgens, die ZUPFDI (ZD Besitzschutz GmbH) und die Besitzwacht GmbH ein. Für zunächst zehn Geschädigte werden am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Schadenersatzforderungen von insgesamt EUR 100.480 geltend gemacht. Hintergrund ist eine "Besitzstörungsfalle" in Wien Leopoldstadt, die zahlreiche Autofahrer:innen in Angst und Schrecken versetzte und weitreichende Datenschutzverletzungen mit sich brachte. Die aufgedeckten Praktiken könnten nur die Spitze des Eisbergs einer systematischen Vorgehensweise sein.

Der Vorwurf: Eine perfekt inszenierte Autofahrer-Falle mit weitreichenden Konsequenzen

Im März 2024 installierte die ZUPFDI auf einem Parkplatz in Wien Leopoldstadt Videokameras und sammelte systematisch Bilddaten von Autofahrer:innen, die ihre Kinder zur Sport- und Funhalle brachten. Was folgte, war eine massive Abmahnwelle durch Rechtsanwalt Oliver Luesgens.

Die Umstände lassen den Parkplatz als Prototyp einer gezielten Falle erscheinen:

  • Irreführende Kennzeichnung: Kaum Hinweise auf einen Privatparkplatz.

  • Funktionsloser Schranken: Der vorhandene Schranken war stets hochgeklappt.

  • Fehlende Transparenz: Es fehlten die vorgeschriebenen Hinweisschilder zur Videoüberwachung.

  • Zweifelhaftes Timing: Die Abmahnwelle begann Wochen vor dem Ende des Pachtvertrags.

  • Städtische Intervention: Die Stadt Wien als Verpächterin zäunte den Parkplatz zum Schutz der Autofahrer:innen ein.

  • Scheinklagen: Alibi-Klagen wurden schnell zurückgezogen.

  • Fortgesetzte Drohungen: Trotz Besitzaufgabe am 4. Juni 2024 gingen die Abmahnungen bis weit in den Dezember 2024 weiter.

  • Zweite Abmahnwelle: Im Sommer 2025 versuchte die Besitzwacht, eine Schwester der ZUPFDI, erneut Beträge von 156 Euro unter falschen Behauptungen einzutreiben.

Brisanter Verdacht: Urkundenfälschung und unrechtmäßige Forderungen

Der frühere Pächter des Parkplatzes kontaktierte Rechtsanwalt Thomas Breuss. Seine Aussage ist brisant: Er habe nie Kontakt zu der Abmahnkanzlei gehabt, die in seinem Namen agierte und behördliche Eingaben machte. Unterschriften auf Vollmachten seien Fälschungen. Noch schwerwiegender: Er habe wohl nie Forderungen an die Besitzwacht abgetreten.

Die Klagen: Ein starkes Signal gegen illegale Praktiken

Hunderte Personen wurden durch die Beklagten gefilmt, unter Druck gesetzt und erlebten Scham, Angst und erheblichen Stress. „Die Kosten stehen nicht im Vordergrund. Viele Betroffene hatten enorme Angst vor der Gerichtssituation und befürchteten, dass sie vom Richter und vom gegnerischem Anwalt rüde abgekanzelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Breuss.

Die Datenverarbeitung war nicht nur unzulässig, sondern verstieß auch gegen grundlegende Datenschutzpflichten wie Datenminimierung, Transparenz- und Hinweispflichten. Auf Basis deutscher Rechtsprechung bewerten wir den datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch konservativ mit EUR 5.000 pro Person und Klage.

Die aktuellen Klagen sind angesichts der spärlichen Rechtsprechung in Österreich strategische Testklagen. Wir haben zahlreiche weitere Anmeldungen von Geschädigten erhalten und werden die Klagen ausdehnen oder weitere Klagen einbringen.

Über Artemis Legal Solutions FlexCo

Artemis entstand aus einer Klage für ein psychisch angeschlagenes Opfer, dem von der ZUPFDI übel mitgespielt worden war. Im Jänner 2025 verurteilte das Gericht die ZUPFDI rechtskräftig zu einem datenschutzrechtlichen Schadenersatz von EUR 4.200. Wie damals wird Artemis von Rechtsanwalt MMag. Thomas Breuss vertreten, einem ausgewiesenen Spezialisten für Prozessführung, Datenschutzrecht und Bankenaufsichtsrecht.

Rückfragen & Kontakt

Artemis Legal Solutions FlexCo
Jeannette Muchar, BSc., MDS
Telefon: 06507713443
E-Mail: office@artemislegal.at

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