- 18.09.2025, 13:48:33
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Parlament soll künftig Bericht über die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in Österreich erhalten
Beratungen über Umsetzung der EU-Resilienz-Richtlinie im Innenausschuss
Der Innenausschuss des Nationalrats stimmte heute mehrheitlich für die überfällige innerstaatliche Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen, wobei dem Nationalrat künftig über die diesbezüglichen Maßnahmen berichtet werden soll. Neben den Fraktionen der Regierungskoalition waren auch die Grünen dafür.
Die FPÖ machte sich für ein restriktiveres Staatsbürgerschaftsrecht, eine Asylstopp-Novelle sowie Maßnahmen gegen Gruppenvergewaltigungen stark, ihre Entschließungsanträge wurden vertagt.
Umsetzung der EU-Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen
Das sogenannte Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG, 186 d.B.) basiert auf einer EU-Richtlinie und soll durch einheitliche Mindeststandards für einen besseren Schutz zentraler Infrastrukturen gegen physische Bedrohungen sorgen. Es läuft ein Vertragsverletzungsfahren gegen Österreich, da die Frist für die Umsetzung im Oktober 2024 auslief. Aufgrund zunehmender grenzüberschreitender Abhängigkeiten und Risiken soll es einen unionsrechtlichen Rahmen für jene Einrichtungen geben, die im Binnenmarkt unerlässliche Dienste erbringen, etwa in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Gesundheit. Dem Innenminister obliegt demnach die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Einrichtungen wie auch eine nationale Risikoanalyse, auf deren Basis die jeweils durch Bescheid ermittelten kritischen Einrichtungen eigenständige Risikoanalysen durchzuführen haben. Aufgrund der Befugnisse des Innenministers enthält das Gesetz Verfassungsbestimmungen und bedarf somit einer Zweidrittelmehrheit.
Durch einen im Zuge der Ausschussdebatte eingebrachten Abänderungsantrag wurde sichergestellt, dass der Nationalrat jährlich einen Bericht über die ergriffenen Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen des Innenressorts sowie über eingetretene Sicherheitsvorfälle erhält. Sollte es zu einem Sicherheitsvorfall kommen, der erhebliche Auswirkungen auf kritische Einrichtungen oder auf EU-Mitgliedstaaten hat, so ist auch die Europäische Kommission in Kenntnis zu setzen.
Innenminister Gerhard Karner erklärte im Ausschuss, dass durch die nunmehrige Umsetzung das anhängige Vertragsverletzungsverfahren wieder eingestellt werde. Betroffen sein werden ihm zufolge zwischen 400 und 600 Unternehmen bzw. Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Ein Ressortexperte erläuterte dem FPÖ-Abgeordneten Alois Kainz darüber hinaus den Zeitplan. Bis Mitte Jänner 2026 hat der Innenminister die nationale Strategie vorzulegen, die dann von der Bundesregierung zu beschließen ist. Anschließend sollen die kritischen Einrichtungen und die Vorgaben für ihre Risikoanalysen ermittelt werden. Bestehende Maßnahmen würden berücksichtigt. Nach Bescheinigung sei die erste Risikoanalyse innerhalb von neun Monaten durchzuführen, und danach alle vier Jahre. Michael Schilchegger (ebenfalls FPÖ) erfuhr, dass dem Bund dadurch Kosten sowohl für den Personalaufwand als auch für die IKT-Infrastruktur entstehen. Auf die kritischen Unternehmen selbst werden aufgrund der Risikoanalyse und der Resilienzmaßnahmen ebenso Kosten zukommen.
Angesichts ständiger hybrider Bedrohungen handelt es sich aus Sicht von Wolfgang Gerstl (ÖVP) um ein "wichtiges Gesetz" mitsamt entsprechender Sicherheitsmaßnahmen. Robert Laimer (SPÖ) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hoben den "All-Gefahren-Ansatz", also die umfassende Vorbereitung auf Notfälle oder Risiken, als wichtiges Thema für das gesellschaftliche Bewusstsein hervor. Die Grüne Sicherheitssprecherin betonte außerdem die Bedeutsamkeit der Informationspflicht gegenüber dem Parlament. Durch deren Implementierung könne ihre Fraktion dem Gesetzesvorschlag zustimmen, auch wenn sie die Befassung des Nationalen Sicherheitsrats bevorzugt hätte.
FPÖ gegen Einbürgerung von Asylwerbenden und für "Asylstopp-Novelle"
Erneut vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ mitsamt der Forderung, dass "Asylanten" kein Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für sich in Anspruch nehmen können sollen. (61/A(E)). Laut geltender Gesetzeslage könnte all jenen, die im Jahr 2015 als asylberechtigt anerkannt worden sind, nun nach zehnjährigem Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden, was die FPÖ als "Systemfehler" wertet. Asyl bedeute immer Schutz auf Zeit und dürfe nicht in ein Anrecht auf Verleihung der Staatsbürgerschaft münden, meinte Reinhold Maier (FPÖ).
Ebenfalls erneut vertagt wurde die "Asylstopp-Novelle" der FPÖ (179/A). Gemäß der geforderten Änderung des Asylgesetzes sollen gestellte Asylanträge als nicht eingebracht gelten und die Antragstellenden zurückgeführt werden, sofern ihr Aufenthalt im Bundesgebiet nicht gerechtfertigt ist. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen blieben dadurch unberührt, da Österreich ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben sei und keine Notwendigkeit für einen Asylantrag in Österreich bestünde, heißt es in der Begründung. Weiters vorgesehen ist, dass Fremde, die versuchen in das Bundesgebiet einzureisen oder eingereist sind, zurückgewiesen werden sollen, wenn die Einreise unrechtmäßig war oder nur durch die Stellung eines Asylantrags gerechtfertigt wird. Da es zu Sekundärmigration komme, sei das EU-Asylsystem dysfunktional, argumentierte FPÖ-Mandatar Michael Schilchegger. Er sprach sich dafür aus, nicht auf eine Lösung der EU zu warten, während Thomas Elian und Ernst Gödl (beide ÖVP) auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verwiesen.
FPÖ fordert Sofortmaßnahmen gegen Gruppenvergewaltigungen
Die FPÖ geht von einer "importierten Gruppenvergewaltigungskultur" aus, und fordert, um dieser entgegenzuwirken, die Untersuchung aller Fälle von Gruppenvergewaltigungen in den letzten fünf Jahren (399/A(E). Es wird eine Berichterstattung an den Nationalrat und die Erarbeitung einer nationalen Polizeistrategie vorgeschlagen. Außerdem sollten gemäß der Initiative straffällig gewordene Migranten sofort abgeschoben werden. Dazu fordern die Freiheitlichen den Abschluss von Rückführungsabkommen mit den häufigsten Herkunftsländern der Verdächtigen bzw. Verurteilten. Zudem seien in Abstimmung mit dem Justizressort die Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf zwölf Jahre zu senken und Gruppenvergewaltigungen als schwere organisierte Kriminalität einzustufen. Verschärfungen möchte die FPÖ außerdem bei den rechtlichen Bestimmungen gegen Drogenmissbrauch, insbesondere bei der Verwendung illegaler Substanzen, die in weiterer Folge zu Straftaten gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität von Personen führten. Bis zum Jahr 2015 seien derartige Tathandlungen in Österreich nicht auf der Tagesordnung gestanden, meinte Markus Leinfellner (FPÖ). Die Herkunft der Täter dürfe dabei nicht verschwiegen werden, sagte er. Die Österreicherinnen und Österreicher hätten ein Recht zu erfahren, wer die Straftäter sind.
Der Antrag benenne zwar das bestehende Problem sexueller Übergriffe, sagte Henrike Brandstötter (NEOS), allerdings sei dieses keines "der Ausländer", sondern der Männer. Da die meisten Missbrauchsfälle in Familien und im Bekanntenkreis stattfänden, wären ihrer Meinung nach Präventionsmaßnahmen wichtig. Bei asylwerbenden Tätern sollte es natürlich konsequente Abschiebungen geben, dafür brauche es allerdings stärke Kooperation mit den Herkunftsländern, wozu dieser Antrag nicht beitrage, meinte sie.
Es würde der Eindruck erweckt, als würde die Polizei nicht ausreichend arbeiten, tatsächlich gebe es allerdings eine konstant hohe Aufklärungsrate, sagte Andreas Minnich (ÖVP). Sogenanntes "Gang Grooming" wie in Großbritannien, sei in Österreich kein Phänomen, auch wenn es Einzelfälle gebe, meinte er. In der Kriminalitätsstatistik seien Täter-Nationalitäten transparent nachzuvollziehen und jährlich komme es zu 13.000 bis 14.000 Rückführungen, entgegnete er der vorgebrachten Kritik.
Werner Herbert und Reinhold Meier (beide FPÖ) betonten die gute Arbeit der Exekutive sowie dass ihre Initiative nicht gegen die Polizei gerichtet sei, sondern an den politischen Nachholbedarf der Regierung. Im Sinne des Parlamentarismus müsse es legitim sein, kritische Anträge einzubringen, so Abgeordneter Herbert. Der Entschließungsantrag wurde vertagt. (Fortsetzung Innenausschuss) fan
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