- 18.09.2025, 13:39:05
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Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus passierte Innenausschuss
„Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz“ durch Innenausschuss bestätigt. Risikoanalyse und Gefahrenabwehr steht im Zentrum des Gesetzes. Waffengesetz-Novelle in Begutachtung.
Mit der Regierungsvorlage zur Errichtung des Bundesgesetzes zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus wurde begonnen, die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie 2022/2557) in nationales Recht umzusetzen. Ziel des Gesetzes zur Resilienz kritischer Einrichtungen ist der bessere Schutz kritischer Institutionen aus dem Energie-, Gesundheits-, Hydro- und Verkehrssektor vor Naturkatastrophen, Sabotage und Terrorismus. Somit wird die Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste dauerhaft gesichert.
Eingeführt werden verpflichtende Risikobewertungen und Schutzmaßnahmen für rund 400 bis 600 betroffene Unternehmen, die damit einer strengeren staatlichen Aufsicht und Koordination unterliegen. Das Innenministerium wird eine nationale Strategie entwickeln, Risikoanalysen durchführen, kritische Einrichtungen, die besonderen Schutz bedürfen, ermitteln und diese bei der Umsetzung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen begleiten sowie die Einhaltung überwachen.
Kritische Unternehmen unterliegen künftig der Pflicht, eigene Risikoanalysen zu erstellen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und relevante Sicherheitsvorfälle den Behörden zu melden.
„Je komplexer und vielfältiger die Bedrohungen sind, desto enger und intensiver muss die Vernetzung zwischen den Akteuren sein. Gerade in Zeiten mit zahlreichen neuartigen Herausforderungen braucht es einen engen Schulterschluss zwischen Behörden und der kritischen Infrastruktur – denn Kooperation, Vernetzung und Prävention sind nicht nur Schlagwörter, sie sind das Fundament der Sicherheit in Österreich“, sagte Innenminister Gerhard Karner.
„Angesichts wachsender Bedrohungen legen wir großen Wert auf den Schutz kritischer Einrichtungen und unsere Versorgungssicherheit. Betreiber kritischer Einrichtungen werden immer mehr mit Herausforderungen wie Sabotage, Spionage und hybriden Angriffen konfrontiert. Nun gilt es, diese wichtigen Einrichtungen gut zu schützen“, betonte Staatssekretär Jörg Leichtfried. Schutz der Bevölkerung ist auch das Schlagwort im neuen Waffengesetz: „Wir verschließen uns nicht dem legalen Waffenbesitz, geben den Schlüssel aber nur jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind. Mit klaren Regelungen, wie dem erweiterten Waffenverbot bei gefährlichen Straftaten im sozialen Umfeld und dem Verbot anonym gekaufter Waffenteile, setzen wir auf Prävention statt Reaktion – für mehr Sicherheit in unserer Gesellschaft.“
NEOS-Sicherheitssprecher Douglas Hoyos: „Mit der ambitionierten Novelle des Waffengesetzes zeigen wir als Bundesregierung klar, dass die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher oberste Priorität hat. Damit unsere Schulen für alle Kinder ein sicherer Ort sind, verstärken wir nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Innen- und Bildungsministerium, sondern erhöhen auch den Schutz rund um unsere Bildungseinrichtungen. Die Novelle reiht sich in ein ganzes Bündel von Maßnahmen ein, die etwa auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr bereits in den Schulen auf den Weg gebracht hat.“ Hoyos pocht zudem weiterhin auf einen breiten Schulterschluss im Parlament: „Gerade, wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht, muss die Politik an einem Strang ziehen.“
Waffengesetz-Novelle – Begutachtung abgeschlossen
Der parlamentarische Innenausschuss hat am Donnerstag der Verschärfung der Waffengesetze zugestimmt und damit den Weg für einen Beschluss in der September-Sitzung des Nationalrats geebnet. Nach der Begutachtung gab es nur noch kleinere formale Änderungen, wie Innenminister Gerhard Karner nach der Sitzung kundtat. Das Gesetz bringt u. a. Änderungen beim Mindestalter für den Erwerb von Waffen und regelt einen besseren Datenaustausch zwischen den Behörden.
Eckpunkte der Novelle sind eine Neuaufstellung von waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen, die Anhebung des Mindestalters, die Einführung einer Probezeit für die ersten fünf Jahre sowie die Verlängerung der Abkühlphase beim Waffenkauf von drei Tagen auf vier Wochen. Private Waffenverkäufe sind nur mehr über registrierte Waffenhändler möglich. Außerdem wird der Datenaustausch zwischen Waffenbehörden, Stellungskommissionen und Justizbehörden verbessert.
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