- 18.09.2025, 13:30:33
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FPÖ zu Waffengesetz: „Verlierer-Ampel schikaniert rechtschaffene Bürger!“
FPÖ fordert Stopp des Willkür-Gesetzes und stattdessen Offensive gegen illegalen Waffenhandel und importierte Kriminalität
„Die Regierung will die Verfehlungen der letzten zehn Jahre auf die Bevölkerung abwälzen und sie unter Generalverdacht stellen. Unter dem Schock des Amoklaufs von Graz wird hier eine Anlassgesetzgebung betrieben und mit Symbolpolitik gearbeitet“, kommentierte FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA bei einer Pressekonferenz die aktuelle Novelle zum Waffengesetz. Der Anschlag von Graz sei mit dem neuen Gesetz nicht zu verhindern gewesen - ebenso wie jener eiskalte Mord vor zwei Tagen, wo der Täter bereits mit einem Waffenverbot belegt war und die Tatwaffe illegal erworben hat.
Der legale Waffenbesitz ist in den letzten zehn Jahren gestiegen, gleichzeitig seien die Vorfälle mit legalen Waffen um die Hälfte gesunken. „Mehr Waffen bedeutet also nicht automatisch mehr Vorfälle“, stellte Hafenecker klar, der auch betonte, dass der Grund für den Anstieg der legalen Waffen daran liege, dass die Menschen dem Staat nicht mehr vertrauen würden, da sie unter dem Eindruck der Migrationskrise verstärkt Angst um Leib und Leben hätten.
Anstatt den Asyldruck abzustellen, stelle die Regierung die eigenen Bürger unter Generalverdacht und wolle sie entwaffnen. Hafenecker: „Das erinnert mich an schlimme Zeiten. Es ist ein grundsätzliches Merkmal totalitärer Systeme, die Menschen zu entwaffnen. Die Regierung lässt keine ernsthafte Debatte zu und arbeitet mit Scheinargumenten. Am Ende des Tages geht diese Regierung einmal mehr gegen die eigene Bevölkerung vor, anstatt das Problem an der Wurzel zu packen. Die Migration wird ausgeklammert, dabei ist Migration untrennbar mit Gewalt verbunden!“
Auch FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Mag. Gernot Darmann kritisierte das neue Waffengesetz als „reines Willkürpaket“ und „massiven Angriff auf die Rechte rechtschaffener Bürger“. Anstatt die Sicherheit in Österreich zu erhöhen, schaffe man ein „Bürokratiemonster“, das die Bevölkerung entwaffne und unter Generalverdacht stelle, während die wirklichen Probleme wie der illegale Waffenhandel und importierte Kriminalität völlig ignoriert würden.
„Anstatt den Sumpf des illegalen Waffenhandels trockenzulegen, der über das Darknet und die offenen Grenzen floriert, stellt die Verlierer-Ampel unsere Bevölkerung unter Generalverdacht. Man lässt die Kriminellen in Ruhe, aber gängelt den unbescholtenen Familienvater, der sein Heim und seine Liebsten schützen will. Das ist die reinste Politik-Verkehrung!“, so Darmann.
„Der Attentäter von Graz kam nur deshalb legal an eine Waffe, weil der Datenaustausch zwischen Bundesheer und Innenministerium versagt hat. Sein psychologisches Gutachten bei der Musterung war negativ, aber diese Information wurde dank absurder Datenschutz-Hürden nicht weitergeleitet. Anstatt diesen einen, konkreten Fehler zu beheben, wofür wir sofort die Hand gereicht hätten, zimmert die Regierung ein 46-seitiges Bürokratiemonster zusammen, das nichts verbessert, aber alles verkompliziert“, erklärte Darmann.
Die Willkür des Gesetzes zeige sich auch an der völlig aus der Luft gegriffenen Anhebung der Altersgrenze für Faustfeuerwaffen: „Die Begründung des SPÖ-Sicherheitssprechers im Ausschuss, das menschliche Gehirn sei erst mit 25 Jahren ‚ausgereift‘, um eine Waffe zu bedienen, ist ein an Zynismus kaum zu überbietender Hohn. Mit 18 darf man wählen, Steuern zahlen und in den Krieg ziehen, aber für den legalen Waffenbesitz soll man zu unreif sein? Diese Regierung hält die eigene Bevölkerung offensichtlich für unmündig und beweist einmal mehr ihre totale Realitätsverweigerung.“
„Unser Antrag im Ausschuss, diesen Gesetzesentwurf zu vertagen, um weitere Beratungen mit allen Parteien und Fachleuten zu ermöglichen, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Wir benötigen einen funktionierenden Datenaustausch zwischen den Behörden, eine massive Offensive gegen den illegalen Waffenhandel und den Kampf gegen die importierte Kriminalität und keine Entwaffnung der Bevölkerung und keinen Generalverdacht gegen den eigenen Bürger. Es kann nicht sein, dass unsere Polizei mit Bürokratie lahmgelegt wird, während Verbrecher frei agieren können. Wir Freiheitliche werden diesen Angriff auf die Rechte unserer Bürger nicht hinnehmen und stehen an der Seite der rechtschaffenen Österreicher!“
Der Vorsitzende des parlamentarischen Landesverteidigungsausschusses und FPÖ-Wehrsprecher NAbg. Volker Reifenberger erklärte im weiteren Verlauf der Pressekonferenz: „Diese Rückwirkung ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, die Altersgrenzen sind völlig willkürlich. Die Begutachtungszeit war viel zu kurz. Dieses Waffengesetz ist nicht beschlussreif und darf auch kommende Woche nicht im Plenum beschlossen werden. Erst gestern am späten Nachmittag haben wir von den Regierungsfraktionen einen gesamtändernden Abänderungsantrag erhalten, und bereits heute folgte der Ausschusstermin – es wurde insgesamt völlig überhastet agiert!“
„Im Ausschuss wurde heute zudem behauptet, es spiele keine Rolle, ob eine Waffe bei einem Verbrechen legal oder illegal sei. Das ist schlicht falsch. Denn diese Waffengesetz-Novelle greift ausschließlich legale Waffenbesitzer an, während illegale Waffenbesitzer völlig unbehelligt bleiben. Die Polizei wird zusätzlich mit Bürokratie belastet, weil sie künftig auch Kategorie-C-Waffen kontrollieren soll. Damit fehlen wichtige Kapazitäten, die man dringend für die Kriminalitätsbekämpfung bräuchte. Der Fokus müsste vielmehr darauf liegen, den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen und den Kampf gegen Kriminelle zu führen. Nicht die Waffe an sich ist gefährlich, nicht sie allein richtet Schaden an – entscheidend ist immer die Person, die dahintersteht und eine Waffe illegal missbraucht“, so Reifenberger.
„Bereits im Zuge der Regierungsverhandlungen mit der ÖVP im heurigen Jänner habe ich als Wehrsprecher einen konkreten Vorschlag eingebracht. Wenn bei der Stellung eine psychologische Untauglichkeit festgestellt wird, soll dies künftig auch Auswirkungen auf zivile Bereiche haben – etwa bei der Ausstellung von Waffenbesitzkarten oder beim Erhalt eines Waffenpasses. Dieser Vorschlag wurde auch von ÖVP-Verteidigungsministerin Tanner unterstützt, und wir konnten diesen Punkt bereits verhandlungsseitig positiv abschließen. Wäre diese Regelung schon in Kraft, hätte dieser Verbrecher in Graz keine Möglichkeit gehabt, legal an eine Waffe zu kommen“, betonte der FPÖ-Wehrsprecher.
„Diese Novelle des Waffengesetzes hat zudem gravierende Auswirkungen auf die Landesverteidigung. In Artikel 79 unserer Bundesverfassung ist in Absatz 1 klar festgelegt, dass das österreichische Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. Nun wird durch diese Novelle völlig willkürlich eine Altersgrenze von 25 Jahren eingezogen. Die einzige Ausnahme betrifft Berufssoldaten. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch mit der Verfassung unvereinbar, weil unser Bundesheer ausdrücklich nach dem Milizprinzip organisiert ist. Damit werden Milizsoldaten gegenüber Berufssoldaten benachteiligt – genau das Gegenteil dessen, was auch ÖVP-Ministerin Tanner stets gefordert hat, nämlich die Beseitigung solcher Ungleichbehandlungen. Darüber hinaus bedeutet diese Novelle eine Schwächung der geistigen Landesverteidigung, weil damit Waffen pauschal verteufelt werden, der legale Waffenbesitz erschwert wird. Hier werden Waffenbesitzer pauschal unter Generalverdacht gestellt - und das ist kontraproduktiv. Mit einer solchen Geisteshaltung erzeugt man nicht eine Stimmung in der Bevölkerung, die man braucht, um in weiterer Folge wehrhaft zu sein“, stellte Reifenberger klar.
„Ein überwiegender Teil jener Soldaten, die etwa im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz stehen, sind Milizsoldaten und die Mehrheit davon ist unter 25 Jahre alt. Im Dienst wird ihnen der Waffengebrauch zugemutet, doch privat sollen sie nach dieser Novelle nicht mehr alt genug sein, um eine Waffe besitzen zu dürfen. Das ist reine Willkür und darf in dieser Form keinesfalls Gesetz werden“, so Reifenberger abschließend.
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