• 18.09.2025, 12:53:34
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Sporrer zu Waffengesetz: Wir knüpfen das Gewaltschutznetz enger

Verschärfung bringt Ausweitung von Waffenverboten auf Straftaten im sozialen Nahraum

Wien (OTS) - 

Der heutige Beschluss der Verschärfungen des Waffengesetzes im Innenausschuss bringt eine Ausweitung von Waffenverboten auf Straftaten im sozialen Nahraum. „Damit knüpfen wir das Gewaltschutznetz in Österreich noch enger“, betont Justizministerin Anna Sporrer, die sich im Zuge der Verhandlungen mit Nachdruck für ebendiese Gewaltschutzmaßnahme eingesetzt hat.

„Wir schränken den privaten Waffenbesitz massiv ein und schützen Frauen und Kinder künftig besser vor Gewalt. Denn wir wissen: Bei jedem vierten Femizid erschoss der Täter sein Opfer. Deshalb sind die heute beschlossenen Verschärfungen im Waffengesetz so wichtig. In Zukunft gilt: Sobald strafrechtliche Ermittlungen wegen Gewalt im sozialen Nahraum laufen oder eine einstweilige Verfügung erlassen wird, erfolgt ein vorläufiges Waffenverbot. Das ist ein klarer Schritt hin zu mehr Sicherheit für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt und ein deutliches Signal: Der Schutz vor Gewalt hat Vorrang vor dem Besitz von Waffen.“

Besonderer Schutz des sozialen Nahraums

Künftig wird bei Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte und Gewaltverbrechen sowie bei Ermittlungen wegen möglicher Straftaten im sozialen Nahraum, insbesondere in der Partnerschaft oder Familie sowie bei damit in Zusammenhang erlassenen einstweiligen Verfügungen ein (vorläufiges) Waffenverbot verhängt.

Das ist Teil einer generellen von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten drastischen Verschärfung des Waffenrechts in Österreich. Ziel ist, Besitz, Erwerb und Umgang mit Waffen deutlich strenger zu regulieren, indem beispielsweise die psychologischen Tests zuverlässiger und Altersgrenzen erhöht werden.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Justiz
Magdalena Stern
Pressesprecherin der Justizministerin

Telefon: 0676/8989 123 20
E-Mail: magdalena.stern@bmj.gv.at

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