- 18.09.2025, 12:00:32
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Reform bei Besitzstörungsklagen: Wichtiger Schritt für Konsumentenschutz und Rechtssicherheit
Königsberger-Ludwig: „Die Menschen können sich darauf verlassen, dass das Recht wieder auf ihrer Seite steht“
Die Bundesregierung geht gegen den Missbrauch von Besitzstörungsklagen im KFZ-Bereich vor. Justizministerin Anna Sporrer hat dazu eine Reform in Begutachtung geschickt, die die Rechte von Konsument:innen stärkt und für mehr Fairness sorgt.
„Es darf nicht sein, dass Konsument:innen durch missbräuchliche Besitzstörungsklagen eingeschüchtert und mit hohen Kosten bedroht werden. Viele Menschen haben es erlebt: ein kurzes Wenden, ein Brief vom Anwalt, hunderte Euro Forderung. Damit ist jetzt Schluss. Die Menschen können darauf vertrauen, dass das Recht wieder auf ihrer Seite steht. Mit der Reform wird dieses Geschäftsmodell beendet – und das ist ein großer Erfolg für die Konsument:innen in Österreich“, betont Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Ein klarer Rahmen gegen Missbrauch
In den vergangenen Jahren haben Medien, Konsument:innenschützer:innen und Automobilklubs wiederholt auf den systematischen Missbrauch von Besitzstörungsklagen hingewiesen. Betroffene wurden mit Drohschreiben und überhöhten Vergleichsforderungen von mehreren hundert Euro unter Druck gesetzt – oft ohne, dass überhaupt eine Besitzstörung vorlag.
Die jetzt vorgelegte Reform setzt drei klare Maßnahmen:
Begrenzung von Kosten – Kein Profit mehr für Abzocker:innen: Wir begrenzen die möglichen Kosten. So wird die Grundlage für „Parkplatz-Abzocke“ entzogen.
Mehr Rechtssicherheit: KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten können künftig bis zum Obersten Gerichtshof gebracht werden. Damit wird eine einheitliche Rechtsprechung möglich.
Sachgerechte Differenzierung: Gegen tatsächliche Besitzstörungen bleibt eine Klage selbstverständlich möglich. Missbräuchliche Drohungen verlieren aber ihre Wirkung.
Konsument:innenschutz mit Wirkung im Alltag
Die Reform stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. „Für mich ist klar: Konsumentenschutz darf kein leeres Versprechen sein, sondern muss im Alltag spürbar wirken. Diese Maßnahme entzieht der Abzocke den Boden. Wir schaffen Fairness, Rechtssicherheit und Klarheit für die Menschen in Österreich“, so Königsberger-Ludwig abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
Jakob Kramar-Schmid
Telefon: +4366488777549
E-Mail: Jakob.Kramar-Schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at/
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