- 18.09.2025, 09:46:05
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Immobilienwirtschaft – WKÖ-Oberndorfer: Klarstellung und Schaffung von Rechtssicherheit
Branchensprecher: “Maßnahmenpaket der Bundesregierung für leistbares Wohnen erfüllt lange von uns für den heimischen Immobiliensektor erhobene Forderungen“
„Die Summe der negativen Effekte aus Teuerung und vielen Rechtsunsicherheiten rund um die Wertsicherungsklausel im Mietrecht haben die Immobilienwirtschaft in Österreich stark und Druck gesetzt”, so Roman Oberndofer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Mit den von der Politik angekündigten Lösungen für leistbares Wohnen ist unsere langjährige Forderung nach Rechtssicherheit einen Schritt weit erfüllt und damit können unsere Mitgliedsbetriebe wieder mit mehr Planungssicherheit arbeiten“, begrüßt er das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für leistbares Wohnen. Der Branchensprecher der rot-weiß-roten Immobilienwirtschaft eröffnete heute, Donnerstag, in Wien den Bundestag 2025 der Immobilientreuhänder. Dabei handelt es sich um die größte Tagung der heimischen Immobilienwirtschaft, sie findet heuer bereits zum 50. Mal statt.
Keine Mietpreisdeckelung, sondern klare Regeln zur Inflationsdämpfung im Rahmen der Wertsicherung
Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien (WKW), die den Bundestag der Immobilientreuhänder in diesem Jahr ausrichtet, erklärt weiters: „Den Eingriff in bestehende Verträge können wir nicht gutheißen. Wenn man diesen jedoch außer Acht lässt, ist die Abfederung einer Inflationsrate von mehr als drei Prozent politisch verständlich. Positiv zu bewerten ist, dass es Klarheit gibt, zum Beispiel, dass zukünftig zum Stichtag 1. April einmal jährlich die verlautbarte Anpassung durch das Justizministerium erfolgt. Damit wird das Vertrauen zwischen allen Markteilnehmern gestärkt und sind Anpassungen zukünftig für alle transparent und nachvollziehbar.“
Mindestbefristungsdauer: Drei-Jahres-Frist gilt für viele Vermieter weiter
„Kleinstanleger und Vorsorgewohnungsbesitzer sind von der Anhebung der Mindestbefristungsdauer bei Wohnungsmietverträgen von drei auf fünf Jahren ausgenommen. Sie müssen ihre Wohnungen nicht länger als fünf Jahre vermieten, für sie gilt weiter die Drei-Jahres-Befristung“, hält Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer weiter fest. „Damit können viele Kundinnen und Kunden unserer Mitgliedsbetriebe Wohnraum weiters auf den Immobilienmarkt bringen und rechtssicher vermieten. Erstmals wird von der Politik nämlich berücksichtigt, dass Wohnraum nicht nur von wenigen Großunternehmen auf den Markt gebracht wird. Das genaue Gegenteil ist in der Regel der Fall. Österreichs Hausverwaltungen betreuen für viele Familien Wohnungen, die als Zukunftsvorsorge für Nachkommen dienen und dazwischen dem freien Mietmarkt zur Verfügung stehen, wo sie auch dringend gebraucht werden.“
Rasche Umsetzung weiterer beschlossener Maßnahmen gefordert
„Die gesetzliche Klarstellung der Wertsicherungsklausel wie auch ein Sanierungsturbo, etwa durch Anreize im Mietrecht für nachhaltigen Wohnraum, sind ebenfalls angekündigt. Auch die von uns lang geforderten Duldungspflichten des Mieters bei Sanierungsmaßnahmen sollen laut Bundesregierung bis Jahresende durchdacht umgesetzt werden. Besonders freut uns, dass die Dringlichkeit nach einem zwischen Justizministerium und Interessensvertretungen abgestimmten einheitlichen Mietvertragsformular auf dem Tisch liegt“, so Oberndorfer. „Ohne Rechtssicherheit keine Planungssicherheit und damit immer weniger Mietwohnungsangebot. Wir brauchen dringend Investitionsanreize und können damit die Wirtschaft ohne öffentliche Mittel ankurbeln. Die Bundesregierung hat das offensichtlich erkannt. Jetzt müssen wir alles dafür tun, dass die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt Wir stehen jedenfalls weiter für Gespräche zur Verfügung, um die Probleme rasch und dauerhaft im Sinne eines fairen Interessensausgleichs gemeinsam zu lösen“, unterstreicht WKÖ-Fachverbandsobmann Oberndorfer. (PWK374/JHR)
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