- 18.09.2025, 08:07:02
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„Gleichstellung braucht Tempo!“ – Behindertenanwältin präsentiert Tätigkeitsbericht 2024
Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin zeigt Rekordzahlen und dringenden Handlungsbedarf
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht macht klar: Menschen mit Behinderungen in Österreich sind nach wie vor mit massiven Benachteiligungen konfrontiert. Die Nachfrage nach Unterstützung und Beratung steigt stetig.
Rekordzahlen bei Anfragen und Schlichtungen
- 1.709 Anfragen im Jahr 2024 (+23 % gegenüber 2023).
- 425 Schlichtungsverfahren österreichweit, davon 53 vom Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen begleitet
- Neue Regionalbüros in Graz und Salzburg verbessern Beratung vor Ort.
„Die Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen“, so Steger.
Lücken trotz Fortschritten
Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli 2024 und bestehender Schutzgesetze (BGStG, BEinstG) bleiben große Herausforderungen bestehen:
Ungleiche Persönliche Assistenz: Während am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen gelten, ist der Zugang in der Freizeit und bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies hat gravierende Folgen für die Selbstbestimmung.
Mangelnde Barrierefreiheit: Viele öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und digitale Angebote sind trotz gesetzlicher Verpflichtung nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar.
Geringes gesellschaftliches Bewusstsein: Diskriminierungen werden oft nicht erkannt oder gemeldet und Betroffene fühlen sich im Stich gelassen.
Politische Forderungen der Behindertenanwältin:
Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz: Harmonisierung der Regelungen in Arbeit, Freizeit und Bildung, um Ungleichbehandlungen zu beenden.
Schlichtung und Antidiskriminierungsstellen stärken: Größere Bekanntheit der Stellen schaffen, einen niederschwelligen Zugang bereitstellen, ausreichend Ressourcen für die steigende Zahl an Anfragen sichern.
Bewusstseinsbildung: Informationskampagnen und verpflichtende Sensibilisierungstrainings in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen.
EU-Richtlinien ambitioniert umsetzen: Stärkung von Unabhängigkeit und ausreichende Bereitstellung von Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.
Digitale Barrierefreiheit: Konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Mai 2025, besonders für Webseiten, Apps und E-Commerce-Angebote.
„Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt deutlich auf, dass es noch immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis: Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Steger.
Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter folgendem Link abrufbar: Behindertenanwaltschaft - Infomaterialien
Rückfragen & Kontakt
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 06648482345
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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