- 17.09.2025, 09:01:36
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Alkohol in Milchbrötchen, Croissants & Co: AK Oberösterreich fordert deutlichere Kennzeichnung
Ob in Milchbrötchen, Croissants oder Kuchenrollen: Bei zahlreichen Produkten wird Alkohol zugesetzt. Für Konsument:innen ist das oft nicht auf den ersten Blick erkennbar – dabei betrifft es auch Backwaren, die gerne Kindern gegeben werden. Eine Untersuchung der AK Oberösterreich zeigt, welche Mengen in gängigen Produkten stecken und warum eine bessere Kennzeichnung längst überfällig ist.
Alkohol wird Lebensmitteln öfter zugesetzt, als man vermuten würde. Besonders häufig versteckt er sich in feinen Backwaren mit längerer Haltbarkeit wie etwa Milchbrötchen, Croissants oder cremig gefüllten Kuchenrollen. Zum einen dient er der Konservierung, zum anderen kann er in den verwendeten Aromen enthalten sein.Der Hinweis findet sich meist nur klein und schwer lesbar rückseitig in der Zutatenliste. Unter verschiedenen Bezeichnungen wie Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol ist er für Verbraucher:innen oft nur schwer ersichtlich.
Dem Alkohol auf der Spur
Eine klare gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung des Alkoholgehalts gibt es derzeit nur für Getränke. Für feste Lebensmittel, wie etwa feine Backwaren, besteht keine Deklarationspflicht. Bei den meisten Produkten ist es daher überwiegend unklar, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist. Die AK kaufte daher 30 abgepackte Backwaren, bei denen im Zutatenverzeichnis Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol vermerkt war. Bei vier dieser Produkte war die Zutat Alkohol optisch hervorgehoben, bei drei weiteren wurde die enthaltene Menge freiwillig angegeben. Ein unabhängiges Labor ermittelte schließlich den tatsächlichen Alkoholgehalt.
So viel Alkohol steckt wirklich drin
Anders als bei Getränken, wo der Alkoholgehalt in Volumenprozent ausgewiesen wird, ist bei festen Lebensmitteln die Angabe in Gramm vorzuziehen, da sich ihr Volumen nur schwer bestimmen lässt.
Die Laborauswertung zeigte, dass bei einem Croissant trotz Deklaration kein Alkohol nachweisbar war, während die restlichen Croissants 0,2 bis 1,1 Gramm Alkohol je 100 Gramm enthielten. Bei den Milchbrötchen lagen die Werte zwischen 0,2 und 0,7 Gramm und auch die anderen Backwaren wie etwa Kuchenriegel, Madeleines oder Biskuitrollen wiesen mit 0,3 bis 1 Gramm pro 100 Gramm ähnliche Mengen auf.
Bei Getränken ist die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ab 1,2 Volumenprozent Pflicht – umgerechnet auf feste Lebensmittel entspricht das etwa 0,95 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. Damit wären zwei der Produkte im Test bereits deklarationspflichtig. Als alkoholfrei wiederum gelten Getränke mit bis zu 0,5 Volumenprozent – entsprechend 0,4 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. 16 Produkte liegen zwischen diesen Werten. Sie fallen somit in eine Kennzeichnungs-Grauzone. Zwölf der Backwaren im Test gelten als alkoholfrei.
Klare Kennzeichnung gefordert
Grundsätzlich kann Alkohol auch auf natürlichem Weg durch Gärung oder Lagerung in Lebensmitteln entstehen – etwa in reifen Bananen, Kefir oder Fruchtsäften. Sowohl dort als auch in den getesteten Backwaren stellen die Gehalte keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Dennoch braucht es aus Sicht des Konsumentenschutzes klare Regeln. Wird Alkohol Lebensmitteln bewusst zugesetzt, so sollte dies deutlich auf der Schauseite erkennbar sein, zum Beispiel in Form eines Piktogrammes. Das schützt Menschen, die aus suchttherapeutischen, gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, sowie insbesondere auch Kinder. Denn gerade bei Heranwachsenden können selbst geringe Mengen Alkohol eine geschmackliche Prägung bewirken, die die Hemmschwelle gegenüber alkoholischen Getränken senkt.
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