- 15.09.2025, 13:50:03
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FPÖ – Schilchegger: „Einheitsparteien blockieren Volksbefragungs-Novelle und damit den Ausbau der direkten Demokratie!“
FPÖ-Antrag, der Einleitung von Volksbefragungen durch die Bürger oder eine Minderheit im Nationalrat vorsah, wurde heute im Verfassungsausschuss vertagt
In der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses vertagten ÖVP, SPÖ und NEOS einen FPÖ-Antrag für eine Volksbefragungs-Novelle. Mit dieser sollte die Einleitung von Volksbefragungen durch ein Drittel der Mitglieder des Nationalrats oder durch ein von mindestens 100.000 stimmberechtigten Bürgern unterstütztes Verlangen ermöglicht werden. „Volksbefragungen sind ein zentrales Instrument der direkten Demokratie, die wir Freiheitliche wesentlich ausbauen wollen, um das Mitspracherecht der Bürger bei für unsere Heimat bedeutenden Entscheidungen zu stärken. Wenig überraschend ist genau das den Einheitsparteien kein Anliegen, ganz im Gegenteil, weil sie natürlich wissen, dass viele ihrer katastrophalen Fehlentscheidungen von der Bevölkerung in einer Abstimmung ganz klar abgelehnt werden würden!“, so FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger.
Gerade der ignorante Umgang der Systemparteien mit Volksbefragungen zeige, wie wichtig deren Einleitungsmöglichkeit als parlamentarisches Minderheitenrecht sei. „Bis auf die Volksbefragung über die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes 2013 wurden bisher alle Volksbefragungen von Regierungsmehrheiten im Nationalrat blockiert. Das widerspricht dem eigentlichen Sinn dieses direktdemokratischen Instruments. Daher soll auch bereits ein Drittel der gewählten Volksvertreter ausreichen, um eine Volksbefragung auf Schiene bringen zu können“, führte Schilchegger weiter aus. Außerdem sollten die Bürger auch selbst eine Volksbefragung initiieren können: „Es soll auch nicht nur dem Nationalrat vorbehalten sein, zu entscheiden, ob das Volk überhaupt zu einem Thema befragt wird, sondern es muss der Bevölkerung selbst ermöglicht werden, mit 100.000 Unterschriften von Wahlberechtigten eine Volksbefragung sicherzustellen. Damit würde nicht nur der demokratische Grundsatz aus Artikel 1 unserer Verfassung, nämlich ‚Ihr Recht geht vom Volk aus‘ maßgeblich aufgewertet, sondern auch das Vertrauen der Menschen in die Politik gestärkt werden.“
Für den freiheitlichen Verfassungssprecher würde zudem dadurch der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, falsche politische Entscheidungen zu korrigieren. „Die ORF-Haushaltsabgabe oder die laufende Aushöhlung unserer immerwährenden Neutralität durch die ‚Verlierer-Ampel‘ sind Beispiele für Maßnahmen und Handlungen von Systempolitikern, die bei den Bürgern wohl auf keine mehrheitliche Zustimmung stoßen und abgelehnt werden. Das zeigen insbesondere die beiden heute ebenfalls im Verfassungsausschuss behandelten Volksbegehren ‚Kein NATO-Beitritt‘ mit rund 110.000 Unterstützern sowie ‚ORF-Haushaltsabgabe NEIN‘, das von rund 120.000 Bürgern unterzeichnet wurde. Mit der Einleitung einer Volksbefragung könnte die Bevölkerung ihren Willen und ihre Haltung dazu noch deutlicher zum Ausdruck bringen! Denn in einer Demokratie sind die Bürger der Souverän und ihr Wille daher der politische Handlungsauftrag!“, erklärte NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger.
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