- 12.09.2025, 12:15:02
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WKÖ-Reisebüros & Hotellerie: Abstimmung im EU-Parlament zur Pauschalreiserichtlinie – viel Schatten, wenig Licht
Unklare Definitionen konterkarieren Verbraucherschutzgedanken - neue Verpflichtungen bürokratischer und finanzieller Natur drohen
„Leider ist die Mehrheit der EU-Abgeordneten bei ihrer Abstimmung der Position des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament gefolgt“, bedauern Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das gestrige Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament. „Das bedeutet, dass wesentliche Definitionen weiterhin unklar bleiben, insbesondere der Begriff ‚Pauschalreise‘. Außerdem drohen bürokratische Mehrbelastungen Und es drohen vor allem bei Verstößen gegen die zukünftige Richtlinie exorbitante Strafen, die existenzbedrohend sein können.“
„Die Mitgliedstaaten im EU-Rat haben die Schwächen des Kommissionsentwurfs zur Pauschalreiserichtlinie erkannt und vertreten damit zu einem guten Teil die Sicht der Branche. Aber leider orientiert sich nun das EU-Parlament mit diesem Abstimmungsergebnis stärker an der Position der Kommission“, ergänzt Kadanka. „Zwar haben sich auch die EU-Abgeordneten gegen einige besonders unklare Bestimmungen beim Pauschalreisebegriff ausgesprochen, dennoch sieht die Position des Parlaments nicht jenen Grad an Rechtssicherheit vor, den wir uns für unsere Mitglieder und die Konsumenten wünschen.“
Rechtsunsicherheit für Hoteliers
Georg Imlauer schlägt in dieselbe Kerbe: „Nach dem Vorschlag würde jede Buchung, die binnen 24 Stunden nach einer vom Unternehmer initiierten Aufforderung zur Zusatzleistung erfolgt, als Pauschalreise gelten. Der Begriff ‚Aufforderung‘ ist jedoch nicht definiert — das schafft Rechtsunsicherheit für Hoteliers.“ Für beide Obleute ist daher klar: „Unsere Mitglieder, die größtenteils familiengeführte Klein- und Mittelbetriebe sind, dürfen nicht in die Rolle von Reiseveranstaltern gedrängt und mit neuen unverhältnismäßigen bürokratischen Pflichten belastet werden.“
Kadanka warnt auch vor falsch verstandenem Konsumentenschutz: „Die Pauschalreise ist bereits heute das am besten abgesicherte Reiseprodukt, das ein Verbraucher buchen kann. Die geplanten Regelungen — unter anderem verpflichtende Beschwerdemanagement-Verfahren und Höchststrafen von mindestens 4 % des Umsatzes bei Verstößen — überfrachten Pauschalreiseveranstalter mit immer neuen Pflichten. Langfristig droht, dass Pauschalreisen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind.“ Dem Verbraucher bleibe dann nur noch die Buchung bei Onlineanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland, ohne den umfassenden Schutz einer Pauschalreise.
Nachdem die Standpunkte des Rates und des EU-Parlaments nun feststehen, sollen noch im Herbst die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament beginnen. „Auch in diesem Verfahrensstadium treten wir aktiv für eine zukunftstaugliche, ausgewogene Pauschalreiserichtlinie ein, die die berechtigten Anliegen unserer Branchen berücksichtigt“, so die beiden Obleute abschließend. (PWK360/PAT)
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