- 11.09.2025, 14:54:34
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Behindertenanwältin: Bericht des EWSA zeigt dringenden Handlungsbedarf beim Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen
Österreich muss den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen stärken und Inklusion wirksamer umsetzen
Der aktuelle Bericht der Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses über den Besuch in Österreich macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt sind.
„Besonders der erschwerte Zugang zur Justiz und die fehlende Gleichstellung im Bildungs- und Arbeitsbereich zeigen, dass wir beim Diskriminierungsschutz dringend nachbessern müssen“, betont die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger.
Der Bericht hebt deutlich hervor, dass Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in Österreich nicht wie andere Diskriminierungsgründe über das Gleichbehandlungsgesetz geregelt ist, sondern über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Diskriminierte Menschen mit Behinderungen müssen daher Schlichtungsverfahren durchlaufen und haben nicht die Möglichkeit der Feststellung der Diskriminierung durch die Gleichbehandlungskommission. Diese Ungleichbehandlung erschwert nach Ansicht der teilnehmenden Organisationen der Zivligesellschaft die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erheblich.
Zudem wird kritisiert, dass die vollständige Inklusion in Bildung und Arbeitswelt noch nicht erreicht ist. Folgende Punkte werden dabei besonders hervorgehoben:
- Menschen mit Behinderungen erhalten in tagesstrukturierenden Werkstätten der Bundesländer oft nur Taschengeld statt fairer Entlohnung.
- Der Zugang zu persönlicher Assistenz unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.
- Für inklusive Bildung fehlen die notwendigen Ressourcen, sodass Kinder mit Behinderungen nach wie vor häufig nicht in Regelschulen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet werden.
- In Medien sind Menschen mit Behinderungen weiterhin stark unterrepräsentiert und oft klischeehaft dargestellt.
Die aufgezeigten Mängel sind ein klarer Auftrag an Politik und Gesellschaft, Barrieren konsequent abzubauen und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aktiv voranzutreiben. Dazu braucht es nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch ausreichende finanzielle Mittel und eine Bewusstseinsänderung in allen Lebensbereichen.
Im Bericht positiv hervorgehoben wird, dass Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz sowie dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030 wichtige Schritte gesetzt hat. Entscheidend ist es nun, diese Maßnahmen wirksam umzusetzen und Menschen mit Behinderungen dabei systematisch einzubinden.
„Inklusion ist ein Menschenrecht. Österreich muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“, so Steger
Rückfragen & Kontakt
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 06648482345
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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