• 11.09.2025, 09:48:05
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PRO-GE begrüßt Inkrafttreten von ILO-Konvention 190

Binder: Starke Grundlage für Kampf gegen Gewalt am Arbeitsplatz – rasche Umsetzung in konkrete Maßnahmen nötig

Wien (OTS) - 

"Unser aller Ziel muss sein, dass jeder Mensch in einem gewaltfreien Umfeld leben und arbeiten kann. Ein Arbeitsplatz darf niemals ein Ort der Angst sein, sondern muss ein Ort der Sicherheit und des Respekts sein", begrüßt Reinhold Binder, Bundesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), das heutige Inkrafttreten der ILO-Konvention 190 gegen Gewalt am Arbeitsplatz. "Dass jetzt endlich mit der Umsetzung des vor einem Jahr vom Nationalrat ratifizierten ILO-Abkommens begonnen werden kann, ist ein großer Schritt in diese Richtung."

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht, ihre Beschäftigten vor Gewalt und Belästigung zu schützen. "Diese Verpflichtung wird mit dem ILO-Abkommen noch einmal unterstrichen und mit einem deutlichen Fokus versehen, Gewalt vorzubeugen und nicht erst zu reagieren, wenn etwas passiert ist", sagt Binder. "Eine Pflicht ist aber nur dann ernst zu nehmen, wenn Verstöße dagegen Konsequenzen haben", fordert Binder Sanktionen, wenn Unternehmen sich weigern sollten, Präventionskonzepte zu erstellen.

Die PRO-GE sei jedenfalls bereit, gemeinsam mit Arbeitgebern konkrete Präventivmaßnahmen zu erarbeiten. "Wir sehen auch, dass wir gerade in Produktionsbetrieben das Bewusstsein stärken müssen, dass Gewalt viele Gesichter hat und nicht erst beginnt, wenn jemand geschlagen oder begrapscht wird", so der PRO-GE Vorsitzende. "Die ILO-Konvention 190 ist eine starke rechtliche Grundlage für den Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Jetzt geht es darum, daraus gelebte Praxis zu machen", fasst Binder zusammen.

Factbox: Was ist eine ILO-Konvention?
Die Internationale Arbeitsorganisation (englisch: International Labour Organization, ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern. Die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sind rechtlich bindende internationale Abkommen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, diese den gesetzgebenden Einrichtungen – in Österreich dem Nationalrat – zur Beratung zwecks Ratifizierung, vorzulegen. Wird ein Übereinkommen ratifiziert, tritt es normalerweise ein Jahr danach in Kraft. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich das Land, das Übereinkommen in seiner nationalen Gesetzgebung umzusetzen und in regelmäßigen Abständen der ILO über die Umsetzung zu berichten.

Rückfragen & Kontakt

PRO-GE Öffentlichkeitsarbeit
Wolfgang Purer
Telefon: 0664 6145 926
E-Mail: wolfgang.purer@proge.at

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