- 11.09.2025, 07:58:02
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- OTS0009
Strafanzeige gegen heutigen AGES-Geschäftsführer wegen früherem Gutachten
Am 3. Oktober 2022 stirbt eine erst 73-jährige Frau überraschend in einem Wiener Pflegeheim. Wie sich später herausstellen sollte, an einer Überdosis Medikamente, die ihr gegen ihren Willen verabreicht wurden.
Die Gerichtsmedizin stellt fest, dass sie mit der 20-fachen Menge an Sertralin im Blut sowie der 50-fachen im Kleinhirn vergiftet worden ist. Die niemals erwachsenenvertretene Frau hat sich über Jahre gegen die Einnahme von Psychopharmaka verwehrt, auch da sie gar keine psychischen Erkrankungen hatte. Sie wurden ihr trotzdem verabreicht. Schlussendlich ist sie exakt daran verstorben. In seinen beiden pharmakologischen Gutachten für die StA Wien hält Priv.-Doz. Dr. Pleiner-Duxneuner jedoch fest, dass die Gabe der Medikamente "lege artis", also ordnungsgemäß, erfolgt sei.
Dies ist verwunderlich, da gemäß Dokumentation nicht einmal alle verabreichten Medikamente bekannt sind. Was jedenfalls dokumentiert ist, dass Frau Wittau die Gabe der tödlichen Medikamente strikt ablehnte. Dass ihr trotzdem über fast ein Jahr drei Psychopharmaka gleichzeitig verabreicht wurden, ist laut Gutachter völlig in Ordnung. Dass bekannte Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten den Tod von Frau Wittau herbei geführt haben, auch. Genauso wie die schweren Vergiftungserscheinungen, die schon 2 1/2 Jahre vor dem Tod aufgetreten sind und um deren Abklärung sich die Familie immer – letztendlich erfolglos – bemüht hat.
Die StA hat nichts ermittelt, außer den beiden Gutachten, und das Verfahren eingestellt. Die Causa ist aktuell beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen “Recht auf Leben”, “Recht auf ein faires Verfahren” und “Recht auf Familienleben” anhängig.
Priv.-Doz. Dr. Pleiner-Duxneuner ist heute Geschäftsführer der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Gegen ihn wurde nun von der Linzer Anwaltskanzlei Blum & Blum, die auf Grund- und Menschenrechte spezialisiert ist, und den hinterbliebene Sohn vertritt, Strafanzeige wegen falscher Beweisaussage (§ 288, § 289), Begünstigung (§299) sowie dem Verdacht auf Amtsmißbrauch (§ 302) bei der WKStA und StA Wien, eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Rückfragen & Kontakt
Mathias Wittau
Telefon: 0650/703 85 83
E-Mail: wittau@protonmail.com
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